Schutzmaßnahmen: Technische Maßnahmen

Reduktion der Gefährdung durch Technische Mittel

Aufgrund ihrer Effektivität finden sich technische Maßnahmen oben in der STOP-Rangfolge: Zwangsläufig wirkender Schutz ist weniger fehleranfällig als solcher, der noch eine individuelle Beteiligung erfordert; kollektiv wirkender Schutz ist zuverlässiger als individueller.

Technische Schutzmaßnahmen wirken autonom, also ohne das weitere Zutun von Personen. Sie sollen gewährleisten, dass Gefährdungen nicht wirksam und/oder Arbeitsprozesse nicht in einen kritischen Zustand geraten können. Daher müssen sie bereits bei der Gestaltung des Arbeitsprozesses oder eines Tätigkeitsablaufes integriert werden. Sie wirken wie ein vorab gespanntes Sicherheitsnetz, das in der Lage ist, außer Kontrolle zu geratende Situationen zu erkennen und/oder in der Frühphase ein- bzw. aufzufangen.

Beipiele für Technische Schutzmaßnahmen

Dazu werden technische Geräte oder Einrichtungen eingesetzt, die selbsttätig wirkend den prozessnotwendigen Arbeitsschutz herstellen. Die Spannweite derartiger technischer Schutzmaßnahmen ist groß und begegnet uns täglich sowohl im Alltag als auch am Arbeitsplatz:

  • technische Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen, die automatisch einen „sicheren“ Zustand herstellen.
    Dazu zählen Rauchmelder-gesteuerte Schließeinrichtungen an Brandschutztüren, Tot-Mann-Schaltungen an Maschinen, FI-Schutzschalter, Rückschlag-/Überdruckventile, Leckwasserwächter mit Magnetabschaltung der Wasserzufuhr, Wasserwächter mit Abschaltung der Heizung bei Wassermangel, Magnetventile, die die Gasversorgung bei Druckverlust automatisch unterbrechen, Auslösung automatischer Löschanlagen nach Branddetektion, temperaturgesteuerte Türschließung von Sicherheitsschränken, Anlaufschutz gekoppelt mit Verriegelung …
  • Schutzscheiben oder Schutzdeckel, mit denen eine physische Trennung von Mensch und Gefährdung erreicht werden kann (Spritz- und Splitterschutz etwa bei Frontscheiben von Laborabzügen, Schutzklappen an Maschinen oder technischen Geräten etwa bei Rotationsverdampfer in Laboratorien, kunststoffbeschichtete Glasgeräte oder -flaschen,
  • emissionsfreie Verfahren (zur Umgebung hin geschlossene Apparaturen, Glove-Box-Technik…) oder emissionsarme Techniken (Abgaswäscher …)
  • angemessene Be- und Entlüftung (technische Lüftung, mindestens 8-facher Luftwechsel in Laboratorien, Absaugung von Gefahrstoffschränken…)

Zuverlässliche Funktion

Autonom wirkende Schutzeinrichtungen müssen verlässlich funktionieren. Sie verändern sich jedoch im Laufe der Zeit durch Alterung, Umwelteinflüsse oder einfach nur durch Verschleiß und müssen somit regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Selbstverständlich dürfen technische Schutzeinrichtungen nicht manipuliert werden: Sie dürfen weder umgangen noch unwirksam gemacht werden.

Wer Defekte oder Fehlfunktionen an technischen Schutzeinrichtungen von Arbeitsmitteln oder Sicherheitssystemen feststellt, ist verpflichtet, derartige Sicherheitsdefizite und Gefahren unverzüglich dem Bereichsverantwortlichen zu melden

T/O- und O/T-Maßnahmen

Nicht immer ist die Zuordnung von Schutzmaßnahmen in die STOP-Einteilung eindeutig möglich. Einige technische Sicherheitseinrichtungen nehmen eine Zwitterstellung zwischen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ein:

Zu den kombinierten T/O -Schutzmaßnahmen zählen z.B. Warn- und Alarmierungseinrichtungen wie Brandmelder, Alarmhupe am Abzug, akustisches Signal ausgelöst durch eine Gaswarnanlage oder eines Boden-Wasserwächters. Die Technik erkennt und meldet das Sicherheitsproblem, aber die erforderliche Gegenmaßnahme wird durch Menschen durchgeführt.

Bei den O/T-Schutzmaßnahmen ist eine technische Gegenmaßnahme bereits vorgesehen und vorinstalliert, sie muss aber bei Bedarf aktiv durch eine oder mehrere Personen aktiviert werden (Notaus-Knopf, Feuerlöscher…)