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Wie komme ich an ein neues Großgerät? Leitfaden für die Fakultät Chemie
Arbeitsmodus der Großgerätekommission der Fakultät Chemie an der UDE
Präambel:
Ziel der Arbeit der Großgerätekommission ist es, die Fakultät Chemie mit einem modernen und bedarfsgerechten Gerätepark auszustatten und diesen im bestmöglichen Zustand zu erhalten. Ein solcher Gerätepark ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der Fakultät in Forschung und Lehre. Die Auslastung der Geräte und der Mehrwert für die Gesamtfakultät werden maximiert, wenn dieser Gerätepark für alle Fakultätsmitglieder zur Nutzung offen und zugänglich ist.
Die Fakultät unterstützt daher ihre Mitglieder bei der Beschaffung solcher Großgeräte. Die Unterstützung bindet finanzielle und personelle Ressourcen aus dem Fakultätshaushalt und ist damit solidarisch von allen Arbeitsgruppen zu tragen. Die Großgerätekommission prüft, ob mit der Anschaffung eines speziellen Geräts in einer Arbeitsgruppe ein allgemeiner Mehrwert für die Fakultät als Ganzes einhergeht und empfiehlt dann die Anschaffung und die finanzielle Unterstützung. Hierbei muss die Kommission abwägen, ob der erwartete Nutzen durch das neue Großgerät eine solche solidarische Beteiligung aller Fächer und Arbeitsgruppen an der Finanzierung rechtfertigt.
Was ist ein Großgerät?
Wenn die Investition für ein wissenschaftliches Gerät durch unsere Universität größer als 200.000,00 EUR (brutto) ist, spricht man von einem Großgerät. Achtung: Bei einer zusammengesetzten Apparatur, werden die Komponenten nach Funktionseinheit und Zubehör unterschieden. In Zweifelsfällen sollte über die DFG vorab geprüft werden, ob es sich bei einer geplanten Investition um ein Großgerät handelt.
Wie wird ein Großgerät finanziert?
Ein Großgerät wird anteilig von DFG und dem Land NRW finanziert. Hinzu kommt ein Eigenanteil des Beschaffers von zurzeit 10 % der Kaufsumme. Anträge auf Beschaffung von Großgeräten werden über die Universitätsleitung an das Land NRW gestellt, von dort wird der Antrag an die DFG weitergeleitet. Die 10 % Eigenanteil können ganz oder teilweise durch die Fakultät getragen werden (s.u.). Insbesondere bei Großgerätebeschaffungen im Rahmen von Berufungs-/Bleibeverhandlungen kann es sein, dass eine Übernahme des Eigenanteils aus Mitteln des Rektorats vereinbart ist. Dies ist auch möglich, wenn die Großgerätebeschaffung von übergeordnetem strategischem Interesse für die Universität ist, was im Vorfeld über das SSC verhandelt werden kann. Diese Möglichkeiten sind durch den/die Beschaffer/in vorab zu prüfen. Unabhängig von der Art der Finanzierung des Eigenanteils muss die Fakultät das Großgerät befürworten und zu diesem Zweck ist in allen Fällen ist die Beschaffung über die Großgerätekommission zu initiieren.
Wie ist die Kommission zusammensetzt?
Die Kommission setzt sich aus je einer/einem Vertreter/-in der Fächer Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie zusammen, zusätzlich je eine Person aus Technischer Chemie und Didaktik der Chemie sowie aus Analytischer Chemie und dem UMB. Vorsitzender der Kommission ist der/die Prodekan/-in. Die Kommission tritt bei Bedarf zusammen.
Wenn ein Fakultätsmitglied bei der/dem Prodekan/-in Bedarf anmeldet, wird es nach Möglichkeit in die nächste Sitzung als Gast eingeladen, um den Bedarf vor der Kommission zu erläutern.
Erste Schritte
Die Bedarfsanmeldung sollte über eine Skizze erfolgen. Ein Template finden sie in der rechten Spalte.
Die ersten beiden Seiten dieser Skizze enthalten die von der Universitätsleitung ohnehin geforderten Informationen. Die folgenden beiden Seiten sind spezifisch für die Fakultät Chemie. Mit dieser Skizze tritt der/die Beschaffer/-in an den/die Prodekan/-in heran, der/die daraufhin eine Sitzung der Großgerätekommission einberuft zu welcher der/die Beschaffer/-in eingeladen wird, um die Skizze zu diskutieren.
Wann ist Antrag auf Beschaffung eines Großgeräts im Allgemeinen empfohlen?
Ein Antrag auf Beschaffung eines Großgeräts wird von der Kommission im Allgemeinen empfohlen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Es gibt am Standort keine vergleichbaren Geräte, auf die der/die Beschaffer/-in ausreichend Zugriff erhalten könnte.
- Der wissenschaftliche Nutzen und der allgemeine Mehrwert für die Fakultät wurden deutlich gemacht. Letzteres geschieht üblicherweise durch eine glaubhafte Nutzerprognose, aus der hervorgeht, dass die Nutzung des Großgerätes nicht ausschließlich durch die Gruppe des/der Beschaffers/-in geschieht, sondern verschiedene Gruppen der Fakultät von dem neuen Gerät profitieren. Der prognostizierte Nutzungsanteil durch andere Gruppen aus der Fakultät Chemie ist dabei entscheidend für die Höhe der möglichen finanziellen Unterstützung der Fakultät und sollte so genau wie möglich angegeben werden.
- Der/die Beschaffer/-in stellt das zur dauerhaften Betreuung des Geräts notwendige Personal aus seiner Gruppe und benennt dies namentlich. Für den Betrieb kann auch Personal aus anderen interessierten Gruppen angelernt werden, wenn kein Vollservicebetrieb geplant ist.
- Der/die Beschaffer/-in stellt die Räumlichkeiten für das neue Gerät zur Verfügung und ermöglicht den Zugang für die Mitnutzer. Auf die Zugangsgewährung kann verzichtet werden, wenn die Mitnutzung durch personalkostenlosen Servicebetrieb erfolgt.
- Ein Konzept für die Übernahme evtl. anfallender Verbrauchskosten wird präsentiert.
- Es werden für die Nutzung des neuen Geräts von anderen Fakultätsmitgliedern keinerlei Gebühren erhoben. Eine nachgelagerte Reparaturumlage auf Basis der tatsächlich angefallenen Nutzerstunden (Laborbuch) ist möglich.
- Der/die Beschaffer/-in erhebt eine Nutzungsstatistik, z. B. über die Messbücher, wobei Service- und Nutzerbetrieb sowie allgemeinnützige Wartungsarbeiten differenziert werden.
Mit einer Beschaffung zu diesen Bedingungen empfiehlt die Kommission gleichzeitig folgende Maßnahmen zugunsten des/der Beschaffers/-in:
- Der/die Beschaffer/in erhält als Sockelbetrag einen Zuschuss zum Eigenanteil von 25.000,00 EUR aus dem Großgerätefonds der Fakultät, höchstens jedoch 10 % der Kaufsumme für Großgerätebeschaffungen unterhalb von 250.000,00 EUR.
- Weitere 25.000,00 EUR aus diesem Fonds können erhalten werden, wenn mindestens 50 % der Nutzer nicht aus der Gruppe des/der Beschaffers/-in, sondern aus der übrigen Fakultät kommen. Die Einbeziehung von Nachwuchsgruppen ist möglich und erwünscht. Dieser Anteil kann je nach erwarteter Nutzung angepasst werden, z .B. 12.500,00 EUR für 25 % externe Nutzer aus der Fakultät Chemie. Der Gesamtzuschuss darf für Beschaffungen unterhalb 500.000,00 EUR 10 % der Kaufsumme nicht überschreiten. Der maximale Zuschuss ist somit auf 50.000,00 EUR gedeckelt. Für Beschaffungen >500.000,00 EUR muss der fehlende Eigenanteil anderweitig durch den/die Beschaffer/-in aufgebracht werden.
- Für anfallende Reparaturen und vorgeschriebene oder werterhaltende Wartungen hat der/die Beschaffer/-in Anspruch auf einen kurzfristig bereitzustellenden Kredit aus dem Reparaturfonds der Fakultät, um eine schnelle Reparatur und einen kontinuierlichen Betrieb des Geräts zu sichern. Die Rückzahlungsmodalitäten sind mit dem/der Dekan/-in zu vereinbaren, hierfür soll die Nutzungsstatistik zugrunde gelegt werden um eine anteilige Umlage auf alle Nutzer zu gewährleisten.
Kontakt
Prof. Dr. Maik Walpuski
Tel.: +49 (0)201 183 3764
Wichtige Dokumente
📄Template für die Bedarfsanmeldung
