Bewerbungsfristen für dem Förderzeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Bewerbungszeiten für das Jahr 2024

Für das PROMOS Stipendium können Sie sich vom 01.November 2024 bis zum 30. November 2024 bewerben. Der Förderzeitraum beginnt am 01. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2025. 

Die Bewerbung für das DUE-Mobil Stipendium ist ab dem 01. April 2025 bis zum 30. April 2025 möglich. Der Förderzeitraum beginnt am 01. April 2025 und endet am 31. Dezember 2025.

Für beider Stipendienprogramme gelten die gleichen Förderbedingungen. Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt bei dem/der zuständigen PROMOS/DUE-Mobil Koordinator*innen Ihrer Fakultät. Das Online-Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie weiter unten auf der Seite unter Punkt 2 des Bewerbungsverfahrens.

AKTUELL: DUE-MOBIL RESTMITTELAUSSCHREIBUNG für Auslandsaufenthalte im Jahr 2024

Ab sofort ist die Bewerbung für DUE-Mobil-Restmittel Stipendien möglich. Gefördert wird solange Mittel zur Verfügung stehen.

Mit den DUE-Mobil Restmitteln können folgende Förderlinien bis Dezember 2024 gefördert werden:

  • Auslandsaufenthalte von Studierenden zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (1 - 6 Monate)
  • Praktika von Studierenden außerhalb Europas (1 - 6 Monate)
  • Sprachkurse von Studierenden und Doktorand*innen (3 Wochen bis 6 Monate)
  • Fachkurse von Studierenden und Doktorand*innen (5 Tage bis 6 Wochen

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular des Akademischen Auslandsamts. 

Dazu loggen Sie sich in dem Outgoing Bewerberportal mit Ihrer Unikennung ein, wählen das PROMOS/DUE-Mobil-Outgoing Formular und füllen alle Felder aus (vergessen Sie nicht, die einzelnen Seiten als vollständig ausgefüllt zu markieren) und senden das Formular ab. Nach dem Absenden wird ein PDF-Dokument mit Ihren Bewerbungsdaten erzeugt. Dieses Dokument ist für Ihre Unterlagen bestimmt und muss nicht an Ihre Fakultät weiterleitet werden.

Dem Online-Bewerbungsformular sind neben den allgemeinen Informationen folgende Dokumente als PDF hochzuladen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • aktueller Notenspielgel (LSF-Ausdruck); für BewerberInnen im 1. Fachsemester: Abiturzeugnis; für BewerberInnen im 1. Mastersemester: Bachelorurkunde und Transcript of Records
  • Zusage/Bestätigung der Gastinstitution über das Auslandsvorhaben
  • Sprachnachweis
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Passfoto

Wichtig: Sofern es zum Zeitpunkt des geplanten Auslandsaufenthaltes (vor Ort) eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die betreffenden Länder oder Regionen vorliegt, kann dieser nicht gefördert werden!

Fragen und Antworten zu PROMOS & DUE-Mobil

Was sind PROMOS & DUE-Mobil?

Mit PROMOS bzw. DUE-Mobil können studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden und Doktoranden mit einer Dauer bis zu sechs Monaten gefördert werden. 

  • PROMOS ist ein Stipendienprogramm des DAAD, welches durch/aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird. Für das Jahr 2023 stehen der Universität Duisburg-Essen im Rahmen von PROMOS Mittel zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Doktorand*innen zur Verfügung. Doktorand*innen können in den Förderlinien Studienaufenthalte und Praktika nicht gefördert werden (eine Ausnahme bilden Studierende der Medizin). 
  • Angelehnt an das PROMOS-Stipendium vergibt die Universität Duisburg-Essen (UDE) aus Qualitätsverbesserungsmitteln finanzierte DUE-Mobil Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten. Mit DUE-Mobil können die gleichen Auslandsaufenthalte wie mit PROMOS gefördert werden. Für beiden Stipendienprogramme gelten die gleichen Förderbestimmungen. 
  • Die gleichzeitige Förderung eines Auslandsaufenthalts durch beide Stipendienprogramme ist ausgeschlossen.

 Was kann mit PROMOS & DUE-Mobil gefördert werden?

  • Studienaufenthalte von Studierenden außerhalb von ERASMUS+ Teilnahmeländern (1 - 6 Monate)
  • Auslandsaufenthalte von Studierenden zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (1 - 6 Monate)
  • Praktika von Studierenden außerhalb von ERASMUS+ Teilnahmeländern (1 - bis 6 Monate)
  • Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden (3 Wochen bis 6 Monate)
  • Fachkurse von Studierenden und Doktoranden (5 Tage bis 6 Wochen)
  • Studienreisen von mindestens fünf Studierenden und einer/einem Hochschullehrer*in (maximal 12 Tage)

Informationen zu den Förderbestimmungen und Bewerbungsunterlagen der o.g. Auslandsaufenthalte finden Sie untenstehend (PROMOS & DUE-Mobil Förderbestimmungen).

Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten die Förderlinien einschränken können, so dass ggf. einige, gemäß DAAD förderfähige Auslandsaufenthalte von der Förderung ausgeschlossen werden. Informationen über die Förderlinien der einzelnen Fakultäten erhalten Sie von den jeweiligen Ansprechpartner*innen bzw. finden Sie auf den Internetseiten der Fakultäten (siehe untenstehende Liste mit Ansprechpartner*innen in den Fakultäten).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Reguläre Immatrikulation in einem Studiengang der Universität Duisburg-Essen, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
  • Für Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende/Doktorand*in seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
  • Gute akademische Leistungen

Wie hoch gestaltet sich die finanzielle Unterstützung?

  • Monatliches Stipendium in Höhe von 350 € - 550 €  (abhängig vom Zielland)
  • Die Höhe des Stipendiums richtet sich ausschließlich nach den DAAD-Fördersätzen: Teilstipendium Aufenthalt, Teilstipendium Mobilität, Aufenthaltspauschale und der Kursgebührenpauschale (siehe „PROMOS-Fördersätze“ auf der Homepage). Die Fördersätze sind in ihrer Höhe nicht veränderbar. Die Vergabe einzelner Förderleistungen ist möglich (z.B. nur Teilstipendium Aufenthalt oder nur Teilstipendium Mobilität), sowie eine Teilförderung des Auslandsaufenthaltes (z.B.: Studienaufenthalt vier Monate, Förderung zwei Monate).
  • Bei Studierenden, die für den gleichen Auslandsaufenthalt eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten, muss eine mögliche PROMOS bzw. DUE-Mobil-Förderung erst geprüft werden.
  • Es erfolgt keine Übernahme von Studiengebühren der Gasthochschule.

Was bieten die Programme Studierenden mit Behinderung? 

Für Studierende mit Behinderung von mindestens 50 Prozent oder chronischer Erkrankung können zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten beantragt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere zuständigen Stellen keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Aldona Wesner (promos-duemobil@uni-due.de).

Schritt für Schritt: Das Bewerbungsverfahren

Bei wem bewerbe ich mich für PROMOS & DUE-Mobil?

Zuerst schauen Sie bitte welche Person in ihrer Fakultät ihr:e Ansprechpartner:in ist. Eine Liste der unterschiedlichen Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

Jede Fakultät hat eigene Bewerbungsanforderungen, sodass sich die notwenigen Unterlagen von Fakultät zu Fakultät unterscheiden können.

Wie und wo bewerbe ich mich für PROMOS & DUE-Mobil?

Um sich für ein PROMOS oder DUE-Mobil Stipendium zu bewerben, füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus. Dazu loggen Sie sich in dem Outgoing Bewerberportal mit Ihrer Unikennung ein, wählen das PROMOS/DUE-Mobil-Outgoing Formular aus, füllen alle Felder aus (vergessen Sie nicht, die einzelnen Seiten als vollständig ausgefüllt zu markieren) und senden das Formular ab. Nach dem Absenden wird ein PDF-Dokument mit Ihren Bewerbungsdaten erzeugt. Dieses Dokument ist für Ihre Unterlagen bestimmt. 

Im Verlauf der Online-Bewerbung werden Sie gebeten, verschiedene Dokumente als PDF hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für PROMOS-Studienreisen nicht über das Online Bewerbungsportal erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Online-Bewerbungsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (Gründe für das Aufenthaltsvorhaben und für die Wahl des Landes/der Universität/der Sprachschule etc., sowie bereits getroffene Vorbereitungen)
  • Transcript of Records/Notenspiegel (vollständige Auflistung bisher erbrachter Studienleistungen)
  • Kopien von Hochschulzeugnissen
  • Sprachnachweis: Nachweis über Sprachkenntnisse wie zum Beispiel DAAD Sprachzeugnis, TOEFL, Zeugnis vom IOS oder das Abiturzeugnis
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • ggf. Belege/Bescheide über eine weitere Förderung
  • ein Nachweis über die Zulassung an der Gasthochschule (falls Sie an eine Partnerhochschule gehen und bei der Bewerbung die Zusage noch nicht vorliegt, kann diese nachgechreicht werden).

 Jede Fakultät kann weitere Unterlagen anfordern. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf den Internetseiten der Fakultäten.  

Welche Unterlagen muss ich nach Ende einreichen?

Nach Beenden ihres Auslandsaufenthaltes reichen Sie ihre Abschlussunterlagen (das Certificate of Stay, den Erfahrungsbericht und das Abschlusszertifikat (z. B. in Form des Transcript of Records/Praktikumszeugnisses)) über das Formular: PROMOS/DUE-Mobil: Dokumente nach der Mobilität.

Weltweite Hochschulkooperationen

Sie haben sich für ein Auslandssemester außerhalb der europäischen Grenzen entschieden, aber wo genau soll die Reise hingehen?
Die UDE verfügt über eine Vielzahl von weltweiten Kooperationsabkommen. Oftmals beinhalten die Vereinbarungen auch einen (Teil-)Erlass der Studiengebühren.
Eine Liste der weltweiten Hochschulkooperationen, sortiert nach Fächern und Ländern, finden Sie in unserer Suchmaschine!

Das Wichtigste auf einen Blick...

Einschränkungen

Sofern zum Zeitpunkt des geplanten Auslandsaufenthaltes (vor Ort) eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die betreffenden Länder oder Regionen vorliegt, kann dieser in der Regel nicht gefördert werden! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und fortlaufend über die aktuelle Lage.

Hilfreiche Informationen

Bei den PROMOS und DUE-Mobil Stipendien handelt es sich um Teilstipendien, d.h. ein Teil des Aufenthaltskosten und/oder eine Reiskostenpauschale sowie bei der Teilnahme an Sprach- und Fachkursen eine Kursgebührenpauschale.  Die PROMOS-Fördersätze werden vom DAAD festgesetzt. Eine Liste mit den Fördersätzen finden Sie hier: 2023 und 2024. Bitte beachten Sie, dass die UDE im Rahmen von PROMOS und DUE-Mobil keine Studiengebühren finanziert.

Fakultätsbezogene Informationen und Hilfe erhalten Sie durch die Ansprechpersonen in den Fakultäten.

Downloadbereich

DAAD-Sprachtest (DAAD-Sprachtests werden an der UDE durch das IOS abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier)

Certificate for PROMOS Grant 2024

Certificate for DUE-Mobil Grant 2024

 

  Qvm

Zertifikat für internationale Kompetenz

Interesse an ehrenamtlichen Engagement im interkulturellen Bereich, an der Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen und dem Erwerb internationaler Kompetenzen? Dann nimm am Zertifikat für internationale Kompetenz teil!

Mehr erfahren!

Kontakt & BeratungSind noch Fragen offen?







Aldona Wesner

​​
Aldona Wesner
Tel.: +49 (0)201 183 6717
promos-duemobil@uni-due.de