Ein kurzer Überblick der Fördermöglichkeiten der UDE

Erasmus+

Stipendien für Auslandsaufenthalte innerhalb Europas!

 

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PROMOS und DUE-Mobil

Stipendien für weltweite Auslandsaufenthalte - egal ob über ein Kooperationsabkommen der UDE oder selbstorganisiert!

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Auslands-BAföG

Studienaufenthalte und Praktika können durch Auslands-BAfög gefördert werden!

Was wird gefördert?

  • Studienaufenthalte von mindestens einem Semester bzw. zwölf Monaten oder
  • Pflichtpraktika von mindestens zwölf Wochen

Wie viel Geld kann ich erwarten?

Folgende Zuschläge können für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt gezahlt werden:

  • Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr)
  • Reisekosten:
    • innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je 250 Euro
    • außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je 500 Euro
  • eventuell anfallende Zusatzkosten bei der Krankenversicherung
  • Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz (je nach Land in unterschiedlicher Höhe)

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG erhalten Sie hier

Wann sollte ich mich bewerben?

Der Antrag auf Auslands-BAföG muss beim zuständigen Auslandsamt gestellt werden. Welche Behörde für welchen Staat zuständig ist, erfahren Sie hier.

Ganz wichtig: Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden.

Gibt es eine Altersgrenze?

Ja! Grundsätzlich gilt, dass Sie beim Start des Bachelor-Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen, und bei einem Masterstudiengang jünger als 35 Jahre alt sein müssen.

Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. 

Ich erhalte in Deutschland kein BAföG, kann ich trotzdem Auslands-BAföG beantragen?

Auch wenn Sie in Deutschland kein BAföG beziehen können, bestehen aufgrund der höheren Kosten durch den Auslandsaufenthalt Chancen auf eine finanzielle Unterstützung durch BAföG.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den gängigsten Fördermöglichkeiten gibt es noch eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten.

DAAD Stipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist der größte deutsche Stipendiengeber. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, eine Stipendiendatenbank, Bewerbungsunterlagen und umfangreiche Linklisten finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.

  • Mit dem Jahresstipendienprogrammfördert der DAAD ein einjähriges Auslandsstudium in Europa oder Übersee. Die Stipendien werden zum Studium an anerkannten Hochschulen vergeben, Vorhaben die ohne Anbindung an eine Hochschule erfolgen können nicht gefördert werden. Die Stipendien werden für ein Studienjahr vergeben. Bewerber*innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester befinden.
  • Für Praktika bei internationalen Organisationen, deutschen Außenvertretungen, Deutschen Schulen im Ausland und Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland können beim DAAD Teilstipendien und Fahrtkostenzuschüsse beantragt werden. Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Monate.
  • Darüber hinaus können sich Studierende beim DAAD für Fahrtkostenzuschuss bewerben, wenn sie ein Praktikum über IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) durchführen.
  • Der DAAD fördert auch den Famulaturaustausch, Forschungspraktika und den Public-Health-Austausch von Medizinstudierenden über den bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.). Die Bewerbung erfolgt direkt über den bvmd.
  • Deutsche Bachelor-Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften können sich beim DAAD im Rahmen des Programms RISE für die Vermittlung und Förderung von Forschungspraktika im Ausland bewerben.
  • Für Studierende der Informatik vermittelt der DAAD in Zusammenarbeit mit dem National Science Council (NSC) ein zweimonatiges Praktikum in Taiwan (Taiwan Summer Institute Programme).
  • Mit dem Programm „Russland in der Praxis“ fördert der DAAD sechsmonatige Praktika-Aufenthalte von Studierenden in der Russischen Föderation

Fulbright Kommission

Die Fulbright-Kommission vergibt Voll-, Teil- und Reisestipendien für die fachliche Ergänzung und Vertiefung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Erwartet werden gute bis sehr gute Studienleistungen und gute englische Sprachkenntnisse. Informationen zu weiteren Bewerbungsvoraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Fulbright-Kommission.

Es gelten die folgenden Bewerbungstermine:

  • Voll und Teilstipendien: April bis Juni für den im folgenden Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum
  • Reisestipendien: Dezember/Januar für den im selben Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum

Stipendiendatenbanken

Eine Übersicht über weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bildungskredit

Für ein Auslandsstudium können Studierende einen zeitlich befristeten Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Der Bildungskredit von bis zu 300 € monatlich wird nur bis zum 36. Lebensjahr und nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters vergeben. Der Kredit kann zusätzlich zum Bafög in Anspruch genommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Na, doch lieber persönlich?

Kontakt & Beratung

Terwyen

Campus Essen

Ira Terwyen
Tel.: +49 (0)201 183 2032
ira.terwyen@uni-due.de

Habt Ihr noch Fragen?

Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an auslandsaufenthalte@uni-due.de

oder meldet euch für eine Online- oder Vor-Ort-Sprechstunde an.

Wir freuen uns auf Euch!