Welche Praktika können gefördert werden?

Gefördert werden Praktika

  • mit einer Dauer von mindestens 60 Tagen bis maximal 360 Tagen
  • in privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, Verbänden, Behörden etc.
  • auch an Schulen eines EU-Landes (auch Schulen der Deutschen Konsulate)
  • mit inhaltlichem Bezug zum Studium

Wir fördern sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika, bezahlte als auch unbezahlte Praktika.

Nicht gefördert werden können Praktika in EU-Institutionen.

Wie finde ich ein passendes Praktikum?

  • Wir empfehlen Ihnen, sich erst zu überlegen, wohin Sie gehen möchten und was Sie lernen möchten und sich dann in Eigeninitiative bei einem passenden Unternehmen zu bewerben.
  • Ggf. unterstützen wir Sie auch bei der Praktikumssuche.
  • Tipps rund um das Thema Bewerbungen im Ausland stellt das ABZ bereit.
  • Einen Einblick in die Initiativsuche und einige weiterführende Links finden Sie hier.

Wie viel Geld erhalte ich?

Erasmus+ Praktikant*innen erhalten eine monatliche Teilförderung, die zwischen € 630,- und € 750,- liegt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die derzeitige Höhe der Erasmus+ Förderung pro Monat ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

750 Euro Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
690 Euro Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
630 Euro Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Studierende mit Sonderbedarf können gegebenenfalls ein Top-Up erhalten. Dieses beträgt derzeit 250,- Euro pro Monat. Berechtigt sind Erastakademiker*innen, Beschäftigte, die 450-850 Euro pro Monat verdienen und die Beschäftigung für ihr Praktikum aussetzen müssen, Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die im Aufenthalt Mehrkosten verursacht oder einem GdB und Studierende, die das Auslandspraktikum in Begleitung eines oder mehrerer eigener Kinder absolvieren.

Außerdem gibt es einen Zuschuss für nachhaltiges Reisen. Dieser beträgt derzeit 50,- Euro. Sie können auch zusätzliche Reisetage für nachhaltiges Reisen beantragen.

Wer kann Erasmus+ Förderung erhalten?

Alle Vollzeit-Studierenden und Absolvent*innen aller Fakultäten der UDE, auch EU-Bürger*innen oder Bürger*innen aus Drittstaaten, können mit Erasmus+ gefördert werden.

Voraussetzung ist die derzeitige Immatrikulation in einen Studiengang der Universität Duisburg Essen, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.

Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate durch ERASMUS+ (Studium und Praktikum) gefördert werden. Dies gilt auch für Praktika von Lehramtsstudierenden. Medizinstudierende können bis zu 24 Monate gefördert werden.

Auch Absolvent*innen können ggf. gefördert werden. Der Antrag auf Förderung muss aber noch während der Immatrikulation gestellt werden und das Praktikum muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss beendet werden.

Wie melde ich mich zu Erasmus+ an?

Die Praktika können jederzeit beginnen.

Die Stipendien können kurzfristig vergeben werden, es gibt keine Anmeldefrist. Die Anmeldung sollte aber vor Praktikumsbeginn erfolgen. 

Hier sehen Sie den Ablauf ab der Anmeldung.

Brexit und Visa Praktikumsaufenthalte in UK

Derzeit werden Praktikumsaufenthalte in UK nicht mehr mit Erasmus+ gefördert. Auch CoS-Nummern für das Visum können nicht mehr über Erasmus+ ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die britische Botschaft, wenn Sie ein Visum für Ihr Praktikum in UK benötigen.

Erasmus+ Praktika als Prüfung- oder Zusatzleistung Anrechnung des Praktikums

Bitte wenden Sie sich nach Abschluss Ihres Praktikums an das Prüfungsamt, um sich Ihr Erasmus+ Praktikum als Prüfungsleistung oder als Zusatzleistung anrechnen zu lassen!

 

Die Erfahrung, die ich während meines Praktikum machte, haben mir bestätigt, dass selbst das dickste Lehrbuch nicht ausreichend auf die praktische Welt vorbereitet. Praxiserfahrung ist und bleibt eine der besten Lehren. Und wenn dies in einem neuen kulturellen Kontext geschieht, stärkt das nicht nur die eigene Professionalität, sondern auch die persönliche Entwicklung. Worauf also warten?

Kyra (Bachelor Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)

Erasmus+ Praktikum an einer Schule in Brighton

Erasmus+ für Praktika - FaQs

 Ich habe bereits für ein Auslandssemester Erasmus+ bekommen. Kann ich für ein Praktikum Erasmus+ bekommen?

Sie können in jedem Studienabschnitt für 360 Tage gefördert werden. Das heißt, wenn Sie im aktuellen Studienabschnitt bereits für ein Auslandssemester, das 180 Tage gedauert hat, mit Erasmus gefördert worden sind, können Sie für maximal 180 Tage für ein Praktikum Erasmus+ Förderung erhalten.

Wenn Sie Ihre letzte Erasmus+ Förderung während des Bachelorstudiums erhalten haben und inzwischen ein Masterstudium aufgenommen haben, können Sie erneut für 360 Tage gefördert werden. Das gleiche gilt für das Promotionsstudium.

Medizinstudent*innen können für 720 Tage gefördert werden.

 Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich mit Erasmus+ gefördert werden?

Alle voll Studierenden der Universität Duisburg-Essen können unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft am Erasmus+ Programm teilnehmen - ob deutsche/r Staatsbürger/in, EU-Staatsbürger/in oder Staatsbürger/in eines Drittstaates.

Brauche ich einen Termin, um in Ihre Sprechstunde zu kommen?

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen Sprechstundentermin vereinbaren möchten. Weitere Infos zur Sprechstunde finden Sie weiter unten.

Muss ich die Erasmus+ Förderung zurückzahlen?

Sie müssen die Erasmus+ Förderung nicht zurückzahlen.

Muss ich einen Sprachtest machen?

Wer am Erasmus+ teilnimmt, muss einen Sprachtest innerhalb des Erasmusprogramms machen. Das Ergebnis dieses Sprachtests hat keine Wirkung auf den Erhalt der Förderung, das Ergebnis wird an der UDE NICHT gewertet.

Dieser Test findet online statt. Den Link zum Sprachtest erhalten Sie nach der Anmeldung zum Erasmusprogramm. Ist die Arbeitssprache während des Praktikums Ihre Muttersprache, entfällt der Sprachtest

Vermittelt das Erasmus+ Programm Praktikumsplätze?

Das Erasmus+ Programm vermittelt keine Praktikumsplätze. In der Regel können Sie sich zu Erasmus+ für Praktika anmelden, sobald Sie einen Praktikumsplatz haben.

Ich bin nicht mehr in der Regelstudienzeit. Kann ich trotzdem Erasmus+ für Praktika erhalten?

Sie können eine Erasmus+ Förderung auch erhalten, wenn Sie nicht mehr in der Regelstudienzeit sind.

Erhalte ich im AAA ein Visum für mein Zielland?

Nein. Auskünfte darüber, wie man das richtige Visum für das Zielland bekommt, halten i.d.R. die Botschaften des Ziellandes bereit. Einige Infos zum Visum für das Vereinigte Königreich finden Sie oben.

Hilft mir das Erasmus+ Programm dabei, eine Unterkunft zu finden?

Eine Unterkunft müssen Sie selbst organisieren. Häufig werden Praktikant*innen bei der Unterkunftssuche von ihren Praktikumsbetrieben unterstützt.

Meine Noten sind nicht besonders gut. Kann ich trotzdem am Erasmus+ Programm für Praktika teilnehmen?

Sie können unabhängig von Ihren Noten am Erasmus+ Programm teilehmen, wir prüfen Ihre Noten nicht.

Ich habe gelesen, dass ich ein Learning Agreement brauche. Wo erhalte ich dieses?

Das Learning Agreement erhalten Sie von uns, nachdem Sie sich zum Erasmus+ Programm angemeldet haben.

Gibt es eine Anmeldefrist?

Nein, an der UDE gibt es bei den Praktika im Erasmus+ keine Anmeldefrist. Alle nötigen Dokumente müssen jedoch VOR Beginn des Praktikums unterschrieben sein.

Ich habe einen Praktikumsplatz in Indien gefunden. Kann ich mit Erasmus+ gefördert werden?

Indien gehört nicht zu den Erasmus+ Programmländern. Für die Förderung eines Praktikums außerhalb der Erasmus+ Partnerländer gibt es u.a. die Förderprogramme PROMOS und DUE-Mobil.

Sind noch Fragen offen geblieben?

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Pottel
Campus Duisburg

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Friedhelm Pottel
Tel.: +49 (0)203 379 3849
friedhelm.pottel@uni-due.de

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