Mit Erasmus in Europa studieren

Erasmus in Kürze

Was ist das Erasmus-Programm?

Erasmus ist ein Programm der Europäischen Union, welches die Zusammenarbeit von Hochschulen innerhalb Europas sowie die Mobilität von Studierenden und Dozenten*Innen fördert. Über das Erasmus-Programm können Studierende ein Auslandssemester oder Austauschjahr an einer Erasmus-Partneruniversität der UDE absolvieren. Der Studienaufenthalt im Ausland dauert mindestens 2 und höchstens 12 Monate. Als Erasmus-Stipendiat*in erhältst du ein Erasmus-Stipendium zur finanziellen Unterstützung deiner Reise- und Aufenthaltskosten. Die Bewerbung für das Erasmus-Programm erfolgt direkt an der UDE.

Wo kann ich mit Erasmus studieren?

Das Erasmus-Programm wird in 34 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen innerhalb der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich.

Der Austausch basiert auf Verträgen, welche die Fakultäten der UDE mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. Eine Kooperation der UDE gilt demnach nicht für die gesamte Universität und jedes Fach, sondern ermöglicht  einen fakultätsspezifischen Erasmusaufenthalt an einer Partneruniversität. Fachfremde Bewerbungen sind ausgeschlossen. Die Liste der Erasmus-Kooperationen an der UDE findest du hier.

Besonderheiten:

  • Vereinigtes Königreich: Auch im Jahr 2025/2026 können Aufenthalte an Partnerhochschulen in Großbritannien über Erasmus+ gefördert werden.
  • Schweiz: Wenn du einen Studienaufenthalt in der Schweiz planst, erfolgt die Förderung über das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Dieses Programm verantwortet jede Schweizer Hochschule eigenständig. Die Bewerbung für einen Austauschstudienplatz läuft aber über die UDE.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Reguläre Immatrikulation in einem Studiengang der Universität Duisburg-Essen, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate durch Erasmus (Studium und Praktikum) gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen etc.) können insgesamt max. 24 Monate gefördert werden
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
  • Aufenthalt an einer Partnerhochschule mit der eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde
  • Der Erasmus-Studienaufenthalt muss mindestens zwei Monate dauern und darf ein Jahr nicht überschreiten.
    ACHTUNG: Bei der Planung des Auslandsaufenthaltes musst du dich nach dem akademischen Kalender der Partnerhochschule richten und nicht nach den hiesigen Semesterzeiten. Oftmals beginnt das Sommersemester an den Partneruniversitäten bereits im Januar/Februar. Hier findest du eine Übersicht über die ungefähren Semesterzeiten.
    WICHTIG: Studierende können für Erasmus weder in Brüssel noch beim DAAD Einzelanträge stellen. Zuständig ist das International Office der Heimathochschule..

Welche Leistungen erhalte ich als Erasmus-Stipendiat*in? 

  • Auslandsstudium von 2-12 Monaten an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU- Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und in der Türkei.
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS)
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses (540,00 € bis 600,00 € für 2 bis 6 Monate je nach Aufenthaltsdauer)
  • Zahlung eines Reisekostenzuschusses (ab 2025/26)
  • für körperlich beeinträchtigte Studierende und Studierende mit Familie in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten
  • Finanzielle Unterstützung für nachhaltiges (An-)Reisen ("Green Travel" Top-Up)
  • Zusatzleistungen für Studierende, die eines der unten aufgeslisteten Förderfähigkeitskriterien erfüllen ("Social" Top-up)
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
  • in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? 

Erasmus-Studierende erhalten ein monatliches Teilstipendium, das zwischen 540,00 € und 600,00 € liegt. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses richtet sich sowohl nach den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern, als auch nach den Budgetrichtlinien der Hochschule. Dies hat zur Folge, dass je nach Finanzausstattung nicht der gesamte Aufenthaltszeitraum gefördert werden kann, sondern nur ein Teil davon. Die Monatsraten bzw. die maximale Förderdauer können sich jedes Jahr ändern.

Die Höhe des Erasmus-Stipendiums pro Monat im Studienjahr 2025/26 kannst du der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

600 Euro

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

540 Euro

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Portugal, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

Zusätzlich erhalten alle Erasmus-Teilnehmer*innen ab dem Studienjahr 2025/26 auch eine nach Entfernung gestaffelte Reisekostenpauschale:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, BAföG bzw. Auslands-BAföG zu beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Zuschüsse können zusätzlich beantragt werden?

Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250,00 € pro Monat ("Social" - Top-Up) erhalten. Es kann immer nur ein Top-Ups erhalten gewährt werden, auch wenn mehrere der Kategorien auf dich zutreffen sollten.

  • Erwerbstätige Studierende (Erwerbstätigkeit mind. sechs Monate vor dem Beginn des Auslandssemesters (z.B. beim Start im August: Beschäftigung von Februar bis Juli). Monatliches Gehalt liegt über 450,00 € und unter 850,00 € netto. (Hinweis: Studierende, die vor Antritt Ihres Erasmus+ Aufenthalts einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen)
  • Erstakademiker*innen (nicht akademisches Elternhaus)
  • Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen
  • Studierende mit chronischen Erkrankungen
  • Studierende mit Behinderung (Behinderungsgrad > 20)

Gibt es weitere Sonderförderungen für Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen oder für Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen?

Studierende mit Behinderung oder chonischen Erkrankungen sowie Teilnehmende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen möchten, können neben dem "Social"-Top-Up, ein individuelles Top-Up beantragen, welches einerseits die Realkosten der Reise, andererseits die Kosten  für die vorbereitende Reise, decken soll. Wende dich hierfür bitte frühstmöglich an das International Office (erasmus@uni-due.de).

Das Wichtigste auf einen Blick...

Bewerbung ERASMUS+ Mobilitäten im akademischen Jahr 2025/26

Für Erasmus+ Aufenthalte im akademische Jahr 2025/26 konntest du dich im Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 06.02.2025 über unser  Online-Bewerbungsformular bewerben. Die Fristen zur Bewerbung für eventuelle Restplätze für das Sommersemester 2026 werden voraussichtlich im April veröffentlicht.

Sprechstunden

Du möchtest dich persönlich über die Möglichkeiten eines Auslandssemesters beraten lassen? Dann besuch unsere regelmäßig stattfindenden Sprechstunden. Weitere Informationen erhältst du hier.

Erfahrungsberichte

Du brauchst noch etwas Inspiration? Kein Problem, schau dir doch einmal die Erfahrungsberichte der Studierenden an, die schon mit dem Erasmus-Programm im Ausland waren.

 

Erasmus Partneruniversitäten

 

Bonjour in Paris? Hola in Madrid? Ahoj in Prag? Hallå in Stockholm? Es gibt viele Optionen für ein Auslandssemester! Da hilft es, eine Übersicht über die Möglichkeiten zu haben.

Eine Liste der Erasmus-Partneruniversitäten, sortiert nach Fächern und Ländern,findest du in unserer Suchmaschine! Falls du noch Inspiration brauchst schau dir doch auch einmal die Erfahrungsberichte der Studierenden an, die schon im Ausland waren.

 

Schritt für Schritt: Das Bewerbungsverfahren

Bewerbungsformular

Wie und wo bewerbe ich mich für Erasmus?

Für einen Erasmus-Studienaufenthalt muss du dich online bewerben. Die Auswahl der Geförderten wird von dem/der  Erasmus-Beauftragten Ihrer Fakultät getroffen. Lass dich am besten von der /dem Erasmus Koordinator*in deiner Fakultät zu geeigneten Partneruniversitäten in Ihrem Fach beraten, bevor du dich bewirbst,

Für Aufenhalte im Akademischen Jahr 2025/2026 (Wintersemester 2025/26 und Sommersemester 2026) konntest du dich im Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 06.02.2025 über unser Outgoing-Bewerbungsportal bewerben.

Zunächst musst du das Online-Bewerbungsformular ausfüllen. Bitte beachte dazu unbedingt auch die fachspezifischen Anforderungen (siehe dazu Punkt 2). Logge dich auf dem Outgoing Bewerberportal mit deiner Unikennung ein, wähle das Erasmus-Outgoing Formular aus, fülle alle Felder aus (vergiss nicht die einzelnen Seiten als vollständig ausgefüllt zu markieren) und sende das Formular ab. Nach dem Absenden wird eine PDF mit deinen Bewerbungsdaten erzeugt. Das ist für deine Unterlagen bestimmt. Zusätzlich sind folgende Unterlagen verpflichtend beizufügen (und im Online-Formular hochzuladen):

  • aktueller Notenspiegel (für Studierende im 1. Fachemester: Abiturzeugnis; für Studierende im 1. Mastersemester: Bachelorurkunde und -Transcript)
  • Sprachnachweis(e) über Kenntnis der Unterrichtssprache*n (studierst du eine Philologie und gehst in ein Land, in welchem diese Sprache Unterrichtssprache ist, kannst du stattdessen eine Studienbescheinigung hochladen)
  • Kursliste (nur für Studierende der Ingenieurwissenschaften, siehe Punkt 2)
  • Erläuterung der perönlichen und fachlichen Motivation
  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises

Bitte beachte bei der Wahl des Aufenthaltszeitraums, dass die Semesterzeiten der meisten Partneruniversitäten stark von denen der UDE abweichen. Dies ist insbesondere beim Sommersemester der Fall (in Skandinavien beginnt beispielsweise das Sommersemester im Januar). Hier findest du eine Übersicht über die ungefähren Semesterzeiten.

Fachspezifische Anforderungen

Welche fachspezifische Anforderungen gibt es?

Einige Fächer haben spezifische Bewerbungsanforderungen, die wir unten aufgelistet haben. Schau auch auf die Seiten der Fachkoordinatoren, die du ebenfalls unten findest. Bei Fragen setze dich bitte frühzeitig mit dem/der Koordinator*in deiner Fakultät in Verbindung

Besondere Hinweise:

Mehrfachbewerbungen

Solltest du einen Zwei-Fach BA oder MA studieren oder einen Lehramtsstudiengang studieren, sind Mehrfachbewerbungen möglich. Das heißt, du kannst dich jeweils für Erasmus-Plätze deiner zwei Fächer (bei Lehramtsstudiengängen zusätzlich Erziehungswissenschaften) bewerben. Wenn du einen 2-Fach BA studierst kannst du also bis zu zwei Bewerbungen, bei 2-Fach-BA und bei einem Lehramtsstudiumbis zu 3 Bewerbungen einreichen. Bitte achte darauf bei den Bewerbungen  jeweils die Fakultät und den Studiengang, für dessen Austauschplätze du dich bewirbst unter "Mein Studium" anzugeben. Wenn du deine Bewerbung abgeschlickt hast informiere bitte die Fachkoordinator*innen der jeweiligen Fächer und das International Office (erasmus@uni-due.de) darüber, dass du mehrere Bewerbungen abgeschickt hast. 

Fachfremde Bewerbungen

Fachfremde Bewerbungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Auswahlverfahren

Was passiert nach meiner Bewerbung?

Die Auswahl und die Vergabe für die Erasmus-Plätze erfolgt durch die Erasmus-Koordinatoren*innen der Fakultäten. Verbindliche Auswahlkriterien für alle Fakultäten sind bisherige Studienleistungen, Sprachkompetenz, soziale Kompetenz sowie ein Motivationsschreiben. Einzelne Fakultäten können zusätzliche Kriterien zur Auswahl heranziehen. Bitte beachte hierzu die Informationen auf den Fakultätsseiten.

Nach erfolgter Auswahl informieren die Koordinatoren*innen das International Office über das Ergebnis. Daraufhin informiert das International Office alle Bewerber*innen über das Auswahlergebnis. Die ausgewählten Studierenden müssen online bestätigen, ob sie den Platz annehmen.

Im nächsten Schritt werden die ausgewählten Studierenden an den Partnerhochschulen durch das International Office nominiert (namentlich angemeldet). Die Partnerhochschulen werden anschließend gebeten, direkt Kontakt mit den nominierten Studierenden aufzunehmen und ihnen alle wichtigen Unterlagen und Informationen zuzusenden, wie z. B. das Anmeldeformular, den Veranstaltungskatalog oder Hinweise zu Unterkunftsmöglichkeiten.

Mein Erasmus-Aufenthalt ist das Beste, was ich bis jetzt erleben durfte. Da es viele Organisationen für Erasmusstudenten gibt, ist es auch einfach und günstig herumzureisen. Ich habe die tollsten Freundschaften geschlossen mit Menschen von allen Kontinenten, viel über mich selbst und meine Zukunftspläne gelernt und so viel gesehen, wie noch nie zuvor. Mein Spanisch hat sich auch verbessert und Málaga wird für immer mein zweites Zuhause sein!

Luiza (2-Fach-Bachelor Spanisch & Anglistik) 

Erasmus-Studienaufenthalt an der Universidad de Málaga, Spanien

Für Erasmus ausgewählt - was nun?

Ablauf des Erasmus-Semesters - Kurz erklärt!

Das Erasmus-Programm verbindet europäische Universitäten seit mehr als drei Jahrzehnten! Die Vorbereitung, die Bewerbung, sowie der Ablauf und die Nachbereitung des Semesters im Ausland gestalten sich einfach und frei von bürokratischen Hürden, damit jeder Student die Chance hat, Teil des Erasmus-Abenteuers zu werden. 

Eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen erhalten Sie im Ablaufplan.

Erfahre Sie außerdem mehr über den Ablauf eines Auslandssemesters in Europa, wichtige Dokumente und Anreize im nebenstehenden Video!

Vor dem Aufenthalt

1. Nominierung und Registrierung an der Gasthochschule

Nachdem du für das Erasmus-Programm ausgewählt wurdest und Ideinen Platz online über das Moveon-Portal bestätigt habst, nominiert Sie das International Office an der Partnerhochschule. Das heißt, dass wir der Partnerhochschule namentlich mitteilen, wer für den Austausch ausgewählt wurde und wir die Hochschule bitten, den Studierenden direkt alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Registrierung zukommen zu lassen. In der Regel musst du daraufhin ein Online-Registrierungsformular ausfüllen und weitere Unterlagen an der Partnerhochschule einreichen. Bitte beachte unbedingt die Fristen, die Ihnen von der Partnerhochschule genannt werden!

2. Learning Agreement abschließen

Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement (Lernvereinbarung). Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Online Learning Agreements verpflichtend. 

Im Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. Dieses setzt voraus, dass du dich intensiv mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt habst und die Kurswahl mit deinem/deiner Fachkoordinator*in besprochen habst. Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien unterschrieben werden (Studierende*r, Heimathochschule, Gasthochschule). Die Heimathochschule bestätigt durch ihre Unterschrift, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind und die Gasthochschule erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Bei allen fachlichen Fragen ist der/die Fachkoordinator*in an deiner Heimatfakultät wichtigste*r Ansprechpartner*in.

Eine Schritt für Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements findest du hier.

3. Grant Agreement unterzeichnen

Das Grant Agreement ist der Vertrag über die finanzielle Förderung Ihres Erasmus-Aufenthalts. Wir senden dir dieses Dokument Mitte/Ende Juli (für Aufenthalte im Wintersemester) bzw. Anfang/Mitte November (für Aufenthalte im Sommersemester zu). Nach Erhalt druckst du das Grant Agreement bitte in zweifacher Ausfertigung aus, unterschreibst beide Exemplare und sendest uns diese per Post zurück. Das Grant Agreement wird daraufhin von der Erasmus-Hochschulkoordinator*in unterzeichnet und wir senden dir ein unterschriebenes Exemplar zurück. 

4. Sprachtest absolvieren

Alle Teilnehmer*innen am Erasmus Programm können vor dem Auslandsaufenthalt einen Online-Sprachtest zur Bewertung ihres Sprachniveaus in der Unterrichtssprache der Partneruniversität absolvieren. Ausgenommen sind nur Muttersprachler*innen. Die Aufforderung zur Teilnahme am Sprachtest erhältst du per E-Mail (E-Mail-Absender: noreply@erasmusplusols.eu). Nach Erhalt der E-Mail hast du einen Monat Zeit den Sprachtest abzulegen.

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Sprachtests keinerlei Auswirkungen auf die bereits erfolgte Auswahl zur Teilnahme am Erasmus-Programm hat. Es dient dir zur Einschätzung deiner Sprachkenntnisse und - je nach Testergebnis - besteht die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs teilzunehmen.

5. Auszahlung der ersten Förderrate

Nachdem dem International Office das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement sowie das Grant Agreement vorliegen und du den OLS-Sprachtest absolviert habst, kann dir die erste (70% der Fördersumme)  von zwei Erasmus-Förderraten ausgezahlt werden. Die Restzahlung (30% der Fördersumme) erhältst du, sobald du uns nach Ende deines Auslandsaufenthalts alle erforderlichen Abschlussdokumente eingereicht hast.

Während des Aufenthalts

1. Confirmation of Arrival

Nachdem du dein Studium an der Partnerhochschule angetreten haben, musst duden Abschnitt "Confirmation of Arrival" auf dem Formular "Confirmation of Stay"  von der Partnerhochschule unterzeichnen lassen und das Formular über das Moveon-Portal hochladen.

2. Änderungen am Learning Agreement

Sollten sich Änderungen im Studienplan ergeben, hast du die Möglichkeit bis 30 Tage nach deiner Ankunft an der Partnerhochschule dein Online Learning Agreement abzuändern. Bespreche die Änderungen unbedingt mit deinem/deiner Fachkoordinator*in und lass es wieder von allen beteiligten Parteien unterschreiben.

Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Änderung des Online Learning Agreements findest du hier.

3. Eventuelle Verlängerung des Aufenthalts

Falls Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthalts in Betracht ziehen, sollten Sie umgehend mit uns Rücksprache halten. Sie erreichen uns unter erasmus@uni-due.de.

4. Dokumente vor Abreise unterzeichnen lassen, bzw. beantragen

Kläre vor Abreise an der Partnerhochschule, wie du das Transcript of Records, eine Übersicht über Ihre im Ausland erbrachten Leistungen, beantragen kannst und wie es dir zugestellt wird. Das Transcript of Records stellt eine Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen dar.

Frühestens 5 Tage vor Beendigung Ihres Studiums an der Partnerhochschule musst du den Abschnitt "Confirmation of Departure" auf dem Formular ""Confirmation of Stay" von der Partnerhochschule unterzeichnen und abstempeln lassen.

Nach dem Aufenthalt

1. Einreichen von Unterlagen

Bitte reichen Sie innerhalb von 30 Tagen nach deiner Rückkehr die "Confirmation of Stay" über das Moveon-Portal ein. Darüber hinaus musst du innerhalb dieser Zeit ein EU-Survey ausfüllen, die Aufforderung erhältst du per E-Mail. Falls es Änderungen an deinem Learning Agreement gegeben hat, lade bitte auch die aktualisierte und von allen Seiten unterschriebene Version im Moveon-Portal hoch. Reichen Sie uns bitte auch eine Kopie Ihres Transcripts of Records über das Moveon-Portal ein, sobald du diese von der Partnerhochschule erhalten hast.

Sobald du die Unterlagen eingereicht haben, können wir Ihnen die zweite Förderrate (30 % der Fördersumme) auszahlen. Nachdem Ihnen die im Ausland absolvierten Kurse angerechnet wurden, musst du noch eine Kopie Ihrer Leistungsübersicht, aus der die Anerkennung ersichtlich wird, über das Moveon-Portal hochladen.

2. Anfertigung eines Erfahrungsberichts

Verfassen Sie einen Erfahrungsbericht und helfen Sie damit Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, mit wertvollen Tipps und Tricks für den Aufenthalt an der Partnerhochschule. Eine Vorlage für einen Erfahrungsbericht findest du hier.

3. Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

In der Regel müssen Sie nach Ihrer Rückkehr Ihr Learning Agreement, das Transcript of Records und einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss einreichen. Die Verfahren können aber je nach Fach/Fakultät variieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Fachkoordinator*in nach dem genauen Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Leistungen nur anerkannt werden können, wenn diese im Learning Agreement abgesprochen und vereinbart wurden und im Transcript nachgewiesen werden.

4. Engagement für den interkulturellen Austausch

Haben Sie Interesse Ihre interkulturellen und internationalen Kenntnisse anzuwenden und zu vertiefen? An der Universität Duisburg-Essen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten:

  • Das UDE Auslandslots*innenprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre im Ausland gewonnen Erfahrungen weiterzugeben und Ihre Mitstudierenden dazu zu inspirieren, selbst den Schritt ins Ausland zu wagen. Darüber hinaus können Sie Ihre internationalen Kompetenzen trainieren, in einem Team mit Gleichgesinnten arbeiten, Ihre Präsentations- und Vortragsskills verbessern und eigene Projekte verwirklichen. https://www.uni-due.de/international/auslandslotsen 
  • Das Tutoren Service Center (TSC) des International Office bietet ein Buddy-Programm zur Betreuung von Austauschstudierenden an. Als Buddy (engl. für Kumpel) stehen Studierende der UDE neuankommenden internationalen Studierenden mit Rat und Tat zur Seite und engagieren sich als kultureller Mittler und Freund.  https://www.uni-due.de/international/buddy_programm
  • Haben Sie Interesse an ehrenamtlichem Engagement im interkulturellen Bereich, an der Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen und dem Erwerb internationaler Kompetenzen? Dann nehmen Sie am Zertifikat für internationale Kompetenz teil. Im Rahmen des Zertifikats müssen Sie drei von vier Bausteinen absolvieren und können sich ihr Engagement im internationalen und interkulturellen Bereich bescheinigen lassen. Und das Beste: den Baustein Auslandsaufenthalt haben Sie durch Ihren Erasmus-Aufenthalt bereits erfolgreich absolviert. https://www.uni-due.de/international/iah_zertifikat
  • Weitere Informationen zum interkulturellen und internationalen Engagement finden Sie hier: https://www.uni-due.de/international/iah_studierende

 

Kontakt und Infos

Erasmus-Fakultätskoordinator*innen und Infos der Fakultäten

Sind noch Fragen offen geblieben?

Kontakt & Beratung

Habt Ihr noch Fragen?

Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an erasmus@uni-due.de

oder meldet euch für eine Online- oder Vor-Ort-Sprechstunde an.

Wir freuen uns auf Euch!