Studium in Europa - Erasmus
Erasmus in Kürze
Was ist das Erasmus-Programm?
Erasmus ist ein Programm der Europäischen Union, welches die Zusammenarbeit von Hochschulen innerhalb Europas sowie die Mobilität von Studierenden und Dozenten*Innen fördert. Über das Erasmus-Programm können Studierende ein Auslandssemester oder Austauschjahr an einer Erasmus-Partneruniversität der UDE absolvieren. Der Studienaufenthalt im Ausland dauert mindestens 2 und höchstens 12 Monate. Als Erasmus-Stipendiat*in erhalten Sie ein Erasmus-Stipendium zur finanziellen Unterstützung Ihrer Reise- und Aufenthaltskosten. Die Bewerbung für das Erasmus-Programm erfolgt direkt an der UDE.
Wo kann ich mit Erasmus studieren?
Das Erasmus-Programm wird in 34 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt. Dazu zählen innerhalb der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Darüber hinaus zählen dazu außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich.
Der Austausch basiert auf Verträgen, welche die Fakultäten der UDE mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. Eine Kooperation der UDE gilt demnach nicht für die gesamte Universität und jedes Fach, sondern ermöglicht einen fakultätsspezifischen Erasmusaufenthalt an einer Partneruniversität. Fachfremde Bewerbungen sind ausgeschlossen. Die Liste der Erasmus-Kooperationen an der UDE finden Sie hier.
Besonderheiten:
- Vereinigtes Königreich: Auch im Jahr 2024/2025 können Aufenthalte an Partnerhochschulen in Großbritannien über Erasmus+ gefördert werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
- Schweiz: Wenn Sie einen Studienaufenthalt in der Schweiz planen, erfolgt die Förderung über das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Dieses Programm verantwortet jede Schweizer Hochschule eigenständig. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Wunsch-Partnerhochschule in der Schweiz.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Reguläre Immatrikulation in einem Studiengang der Universität Duisburg-Essen, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) bis zu 12 Monate durch Erasmus (Studium und Praktikum) gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen etc.) können insgesamt max. 24 Monate gefördert werden
- Abschluss des ersten Studienjahres
- ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
- Aufenthalt an einer Partnerhochschule mit der eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde
-
Der Erasmus-Studienaufenthalt muss mindestens zwei Monate dauern und darf ein Jahr nicht überschreiten.
ACHTUNG: Bei der Planung des Auslandsaufenthaltes musss man sich nach dem akademischen Kalender der Partnerhochschule richten und nicht nach den hiesigen Semesterzeiten. Oftmals beginnt das Sommersemester an den Partneruniversitäten bereits im Januar/Februar.
WICHTIG: Studierende können für Erasmus weder in Brüssel noch beim DAAD Einzelanträge stellen. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule bzw. die Erasmus-Beauftragten der Fakultäten.
Welche Leistungen erhalte ich als Erasmus-Stipendiat*in?
- Auslandsstudium von 2-12 Monaten an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU- Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen und in der Türkei.
- Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS)
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (540,00 € bis 600,00 € für 2 bis 6 Monate je nach Aufenthaltsdauer).
- für körperlich beeinträchtigte Studierende und Studierende mit Familie in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten
- Finanzielle Unterstützung für nachhaltiges (An-)Reisen ("Green Travel" Top-Up)
- Zusatzleistungen für Studierende, die eines der unten aufgeslisteten Förderfähigkeitskriterien erfüllen ("Social" Top-up)
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Erasmus-Studierende erhalten ein monatliches Teilstipendium, das zwischen 540,00 € und 600,00 € liegt. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses richtet sich sowohl nach den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern, als auch nach den Budgetrichtlinien der Hochschule. Dies hat zur Folge, dass je nach Finanzausstattung nicht der gesamte Aufenthaltszeitraum gefördert werden kann, sondern nur ein Teil davon. Die Monatsraten bzw. die maximale Förderdauer können sich jedes Jahr ändern.
Die Höhe des Erasmus-Stipendiums pro Monat im Studienjahr 2024/25 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
600 Euro |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Großbritannien) |
540 Euro |
Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Portugal, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern |
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, BAföG bzw. Auslands-BAföG zu beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Welche Zuschüsse können zusätzlich beantragt werden?
Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250,00 € pro Monat ("Social" - Top-Up) erhalten. Sie können nur eins der unten aufgezählten Top-Ups erhalten, obgleich mehrere Situationen auf Sie zutreffen.
- Erwerbstätige Studierende (Erwerbstätigkeit mind. sechs Monate vor dem Beginn des Auslandssemesters (z.B. beim Start im August: Beschäftigung von Februar bis Juli). Monatliches Gehalt liegt über 450,00 € und unter 850,00 € netto. (Hinweis: Studierende, die vor Antritt Ihres Erasmus+ Aufenthalts einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen)
- Erstakademiker*innen (nicht akademisches Elternhaus)
- Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende mit Behinderung (Behinderungsgrad > 20)
Gibt es weitere Sonderförderungen für Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen oder für Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen?
Studierende mit Behinderung oder chonischen Erkrankungen sowie Teilnehmende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen möchten, können neben dem "Social"-Top-Up, ein individuelles Top-Up beantragen, welches einerseits die Realkosten der Reise, andererseits die Kosten für die vorbereitende Reise, decken soll. Wenden Sie sich hierfür bitte frühstmöglich an das International Office (erasmus@uni-due.de).
Das Wichtigste auf einen Blick...
Bewerbung ERASMUS+ Mobilitäten im akademischen Jahr 2025/26
Für Erasmus+ Aufenthalte im akademische Jahr 2025/26 können Sie sich im Zeitraum vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2025 über unser Online-Bewerbungsformular bewerben.
Sprechstunden
Sie möchten sich persönlich über die Möglichkeiten eines Auslandssemesters beraten lassen oder haben Fragen zu ihrem Erasmus-Aufenthalt? Dann besuchen Sie unsere regelmäßig stattfindenden Sprechstunden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Infoveranstaltungen
Hier finden Sie weitere interessante Infoveranstaltungen von uns:
Erasmus Partneruniversitäten
Bonjour in Paris? Hola in Madrid? Ahoj in Prag? Hallå in Stockholm? Es gibt viele Optionen für ein Auslandssemester! Da hilft es, eine Übersicht über die Möglichkeiten zu haben.
Eine Liste der Erasmus-Partneruniversitäten, sortiert nach Fächern und Ländern, finden Sie in unserer Suchmaschine!
Schritt für Schritt: Das Bewerbungsverfahren
Bewerbungsformular
Wie und wo bewerbe ich mich für Erasmus?
Für einen Erasmus-Studienaufenthalt müssen Sie sich online bewerben. Die Auswahl der Geförderten wird von dem/der Erasmus-Beauftragten Ihrer Fakultät getroffen. Bevor Sie sich bewerben, lassen SIe sich vom Erasmus Koordinator*in in der Fakultät zu geeigneten Partneruniversitäten in Ihrem Fach beraten.
Für das Sommersemester 2025 können Sie sich im Zeitraum vom 17.05.2024 bis zum 16.06.2024 in unserem Outgoing Bewerbungsportal bewerben.
Zunächst müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen. Dazu loggen Sie sich auf dem Outgoing Bewerberportal mit Ihrer Unikennung ein, wählen das Erasmus-Outgoing Formular aus, füllen alle Felder aus (vergessen Sie nicht die einzelnen Seiten als vollständig ausgefüllt zu markieren) und senden das Formular ab. Nach dem Absenden wird ein PDF mir Ihren Bewerbungsdaten erzeugt. Das ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Zusätzlich sind folgende Unterlagen verpflichtend beizufügen (und im Online-Formular hochzuladen):
- aktueller Notenspiegel (für Studierende im 1. Fachemester: Abiturzeugnis; für Studierende im 1. Mastersemester: Bachelorurkunde und -Transcript)
- aktuelle Immatrikulationbescheinigung
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Sprachnachweis(e) (für bestimmte Fächer müssen keine Sprachnachweise eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fakultätskoordinator/Ihrer Fakultätskoordinatorin und/oder auf der Internetseite Ihrer Fakultät.)
- Lebenslauf
- Passfoto
Einzureichende Unterlagen
Gibt es fachspezifische Anforderungen?
Je nach Fakultät kann es sein, dass noch weitere Bewerbungsunterlagen gefordert werden und Motivationsschreiben sowie Lebenslauf in der Landessprache/Unterrichtssprache zu verfassen sind. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem/der Koordinator*in Ihrer Fakultät in Verbindung. Darüber hinaus erfahren Sie auch auf den Webseiten vieler Fakultäten im Detail, welche Unterlagen einzureichen sind:
-
Gesellschaftswissenschaften: Institut für Soziologie, Institut für Politikwissenschaft
-
Chemie (Ansprechperson: Prof. Dr. Georg Jansen, georg.jansen@uni-due.de)
Besondere Hinweise:
Mehrfachbewerbungen
Sollten Sie einen Zwei-Fach BA oder MA studieren, sind Mehrfachbewerbungen möglich. Das heißt, Sie können sich für Erasmus-Plätze bei den jeweiligen Beauftragten Ihrer zwei Fächer (bei Lehramtsstudiengängen zusätzlich Erziehungswissenschaften) bewerben. Insgesamt können Sie in der Online-Bewerbung bis zu sechs Wunschuniversitäten auswählen, wobei pro Fach höchstens 3 Universitäten ausgewählt werden dürfen. Die Reihenfolge der Eingabe Ihrer Wunschuniversitäten entspricht Ihren Prioritäten.
Fachfremde Bewerbungen
Fachfremde Bewerbungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Auswahlverfahren
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Die Auswahl und die Vergabe für die Erasmus-Plätze erfolgt durch die Erasmus-Koordinatoren*innen der Fakultäten. Verbindliche Auswahlkriterien für alle Fakultäten sind bisherige Studienleistungen, Sprachkompetenz, soziale Kompetenz sowie ein Motivationsschreiben. Einzelne Fakultäten können zusätzliche Kriterien zur Auswahl heranziehen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf den Fakultätsseiten.
Nach erfolgter Auswahl informieren die Koordinatoren*innen das International Office über das Ergebnis. Daraufhin informiert das International Office alle Bewerber*innen über das Auswahlergebnis. Die ausgewählten Studierenden müssen online bestätigen, ob sie den Platz annehmen.
In einem zweiten Schritt werden die ausgewählten Studierenden an den Partnerhochschulen durch das International Office nominiert (namentlich angemeldet) und gebeten, sich direkt mit den nominierten Studierenden in Verbindung zu setzen und diesen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (bspw. Anmeldeformular, Veranstaltungskatalog , Unterkunftsmöglichkeiten) zuzusenden.
Mein Erasmus-Aufenthalt ist das Beste, was ich bis jetzt erleben durfte. Da es viele Organisationen für Erasmusstudenten gibt, ist es auch einfach und günstig herumzureisen. Ich habe die tollsten Freundschaften geschlossen mit Menschen von allen Kontinenten, viel über mich selbst und meine Zukunftspläne gelernt und so viel gesehen, wie noch nie zuvor. Mein Spanisch hat sich auch verbessert und Málaga wird für immer mein zweites Zuhause sein!
Luiza (2-Fach-Bachelor Spanisch & Anglistik)
Erasmus-Studienaufenthalt an der Universidad de Málaga, Spanien
Für Erasmus ausgewählt - was nun?
Ablauf des Erasmus-Semesters - Kurz erklärt!
Das Erasmus-Programm verbindet europäische Universitäten seit mehr als drei Jahrzehnten! Die Vorbereitung, die Bewerbung, sowie der Ablauf und die Nachbereitung des Semesters im Ausland gestalten sich einfach und frei von bürokratischen Hürden, damit jeder Student die Chance hat, Teil des Erasmus-Abenteuers zu werden.
Eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen erhalten Sie im Ablaufplan.
Erfahren Sie außerdem mehr über den Ablauf eines Auslandssemesters in Europa, wichtige Dokumente und Anreize im nebenstehenden Video!
Vor dem Aufenthalt
1. Nominierung und Registrierung an der Gasthochschule
Nachdem Sie für das Erasmus-Programm ausgewählt wurden und Ihren Platz online über das Moveon-Portal bestätigt haben, nominiert Sie das International Office an der Partnerhochschule. Das heißt, dass wir der Partnerhochschule namentlich mitteilen, wer für den Austausch ausgewählt wurde und wir die Hochschule bitten, den Studierenden direkt alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Registrierung zukommen zu lassen. In der Regel müssen Sie daraufhin ein Online-Registrierungsformular ausfüllen und weitere Unterlagen an der Partnerhochschule einreichen. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen, die Ihnen von der Partnerhochschule genannt werden!
2. Learning Agreement abschließen
Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement (Lernvereinbarung). Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. Ab dem Wintersemester 2021/2022 in Form eines Online Learning Agreements.
Im Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrem/Ihrer Fachkoordinator*in besprochen haben. Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von allen drei Parteien unterschrieben werden (Studierende*r, Heimathochschule, Gasthochschule). Die Heimathochschule bestätigt durch ihre Unterschrift, dass die gewählten Kurse anrechenbar sind und die Gasthochschule erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Bei allen fachlichen Fragen ist der/die Fachkoordinator*in an Ihrer Heimatfakultät wichtigste*r Ansprechpartner*in.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreements finden Sie hier.
3. Grant Agreement unterzeichnen
Das Grant Agreement ist der Vertrag über die finanzielle Förderung Ihres Erasmus-Aufenthalts. Wir senden Ihnen dieses Dokument Mitte/Ende Juli (für Aufenthalte im Wintersemester) bzw. Anfang/Mitte November (für Aufenthalte im Sommersemester zu). Nach Erhalt drucken Sie das Grant Agreement bitte in zweifacher Ausfertigung aus, unterschreiben beide Exemplare und senden uns diese per Post zurück. Das Grant Agreement wird daraufhin von der Erasmus-Hochschulkoordinator*in unterzeichnet und wir senden Ihnen ein unterschriebenes Exemplar zurück.
4. Sprachtest absolvieren
Alle Teilnehmer*innen am Erasmus Programm können vor dem Auslandsaufenthalt einen Online-Sprachtest zur Bewertung ihres Sprachniveaus in der Unterrichtssprache der Partneruniversität absolvieren. Ausgenommen sind nur Muttersprachler*innen. Die Aufforderung zur Teilnahme am Sprachtest erhalten Sie per E-Mail (E-Mail-Absender: noreply@erasmusplusols.eu). Nach Erhalt der E-Mail haben Sie einen Monat Zeit den Sprachtest abzulegen.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Sprachtests keinerlei Auswirkungen auf die bereits erfolgte Auswahl zur Teilnahme am Erasmus-Programm hat. Es dient Ihnen zur Einschätzung Ihrer Sprachkenntnisse und - je nach Testergebnis - besteht die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs teilzunehmen.
5. Auszahlung der ersten Förderrate
Nachdem dem International Office das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement sowie das Grant Agreement vorliegen und Sie den OLS-Sprachtest absolviert haben, kann Ihnen die erste (70% der Fördersumme) von zwei Erasmus-Förderraten ausgezahlt werden. Die Restzahlung (30% der Fördersumme) erhalten Sie, sobald Sie uns nach Ende Ihres Auslandsaufenthalts alle erforderlichen Abschlussdokumente eingereicht haben.
Während des Aufenthalts
1. Confirmation of Arrival
Nachdem Sie Ihr Studium an der Partnerhochschule angetreten haben, müssen Sie den Abschnitt "Confirmation of Arrival" auf dem Formular "Confirmation of Stay" von der Partnerhochschule unterzeichnen lassen und uns per E-Mail zusenden.
2. Änderungen am Learning Agreement
Sollten sich Änderungen im Studienplan ergeben, haben Sie die Möglichkeit bis 30 Tage nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule Ihr Online Learning Agreement abzuändern. Besprechen Sie die Änderungen unbedingt mit Ihrem/Ihrer Fachkoordinator*in und lassen Sie es wieder von allen beteiligten Parteien unterschreiben.
Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Änderung des Online Learning Agreements finden Sie hier.
3. Eventuelle Verlängerung des Aufenthalts
Falls Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthalts in Betracht ziehen, sollten Sie umgehend mit uns Rücksprache halten. Sie erreichen uns unter erasmus@uni-due.de.
4. Dokumente vor Abreise unterzeichnen lassen, bzw. beantragen
Klären Sie vor Abreise an der Partnerhochschule, wie Sie das Transcript of Records, eine Übersicht über Ihre im Ausland erbrachten Leistungen, beantragen können und wie es Ihnen zugestellt wird. Das Transcript of Records stellt eine Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen dar.
Frühestens 5 Tage vor Beendigung Ihres Studiums an der Partnerhochschule müssen Sie den Abschnitt "Confirmation of Departure" auf dem Formular ""Confirmation of Stay" von der Partnerhochschule unterzeichnen und abstempeln lassen.
Nach dem Aufenthalt
1. Einreichen von Unterlagen
Bitte reichen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr die "Confirmation of Stay" per E-Mail (erasmus@uni-due.de) ein. Darüber hinaus müssen Sie innerhalb dieser Zeit ein EU-Survey ausfüllen, die Aufforderung erhalten Sie per E-Mail. Falls es Änderungen an Ihrem Learning Agreement gegeben hat, senden Sie uns bitte auch die aktualisierte und von allen Seiten unterschriebene Version zu. Reichen Sie uns bitte auch eine Kopie Ihres Transcripts of Records ein, sobald Sie dieses von der Partnerhochschule erhalten.
Nachdem Sie diese Unterlagen eingereicht haben, können wir Ihnen die zweite Förderrate (30 % der Fördersumme) auszahlen. Nachdem Ihnen die im Ausland absolvierten Kurse angerechnet wurden, benötigen wir eine Kopie Ihrer Leistungsübersicht, aus der die Anerkennung ersichtlich wird.
2. Anfertigung eines Erfahrungsberichts
Verfassen Sie einen Erfahrungsbericht und helfen Sie damit Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, mit wertvollen Tipps und Tricks für den Aufenthalt an der Partnerhochschule. Eine Vorlage für einen Erfahrungsbericht stellen wir in Kürze hier für Sie bereit.
3. Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
In der Regel müssen Sie nach Ihrer Rückkehr Ihr Learning Agreement, das Transcript of Records und einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss einreichen. Die Verfahren können aber je nach Fach/Fakultät variieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Fachkoordinator*in nach dem genauen Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Leistungen nur anerkannt werden können, wenn diese im Learning Agreement abgesprochen und vereinbart wurden und im Transcript nachgewiesen werden.
4. Engagement für den interkulturellen Austausch
Haben Sie Interesse Ihre interkulturellen und internationalen Kenntnisse anzuwenden und zu vertiefen? An der Universität Duisburg-Essen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten:
- Das UDE Auslandslots*innenprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre im Ausland gewonnen Erfahrungen weiterzugeben und Ihre Mitstudierenden dazu zu inspirieren, selbst den Schritt ins Ausland zu wagen. Darüber hinaus können Sie Ihre internationalen Kompetenzen trainieren, in einem Team mit Gleichgesinnten arbeiten, Ihre Präsentations- und Vortragsskills verbessern und eigene Projekte verwirklichen. https://www.uni-due.de/international/auslandslotsen
- Das Tutoren Service Center (TSC) des International Office bietet ein Buddy-Programm zur Betreuung von Austauschstudierenden an. Als Buddy (engl. für Kumpel) stehen Studierende der UDE neuankommenden internationalen Studierenden mit Rat und Tat zur Seite und engagieren sich als kultureller Mittler und Freund. https://www.uni-due.de/international/buddy_programm
- Haben Sie Interesse an ehrenamtlichem Engagement im interkulturellen Bereich, an der Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen und dem Erwerb internationaler Kompetenzen? Dann nehmen Sie am Zertifikat für internationale Kompetenz teil. Im Rahmen des Zertifikats müssen Sie drei von vier Bausteinen absolvieren und können sich ihr Engagement im internationalen und interkulturellen Bereich bescheinigen lassen. Und das Beste: den Baustein Auslandsaufenthalt haben Sie durch Ihren Erasmus-Aufenthalt bereits erfolgreich absolviert. https://www.uni-due.de/international/iah_zertifikat
- Weitere Informationen zum interkulturellen und internationalen Engagement finden Sie hier: https://www.uni-due.de/international/iah_studierende
Kontakt und Infos
Erasmus-Fakultätskoordinator*innen und Infos der Fakultäten
Downloadbereich
Erasmus-Code: D ESSEN04
ECHE: 220383-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
Sind noch Fragen offen geblieben?
Kontakt & Beratung
Habt Ihr noch Fragen?
Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an auslandsaufenthalte@uni-due.de
oder meldet euch für eine Online- oder Vor-Ort-Sprechstunde an.
Wir freuen uns auf Euch!