Verfahrensgrundsätze

Grundsätze

Die Beratung der Ombudsstelle ist vertraulich und basiert auf dem Grundsatz der Verfahrensfairness und Transparenz. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen anonymisiert vorzubringen.
Im Einzelfall gilt es jedoch zu prüfen, ob sachdienliche Auskünfte ohne eine konkrete Schilderung des Sachverhalts möglich sind und in der Folge zu einer Lösung führen können.
Alle an der Problem- oder Konfliktlösung beteiligten Einrichtungen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist.

Verfahren

Nachdem Sie in einem persönlichen Gespräch oder einer E-Mail Ihr Anliegen vorgetragen haben, können die Verfahrensabläufe der Ombudsstelle beginnen. Zunächst wird eine formale Prüfung der Unterlagen vorgenommen, um festzustellen, ob die eingereichten Dokumente vollständig sind und das vorgetragene Anliegen Aussicht auf Erfolg hat.

Bei Bedarf werden nach eingehender Prüfung des Sachverhalts Stellungnahmen der involvierten Personen oder Bereiche eingeholt, auf die sich die Beschwerde bzw. der Konflikt bezieht. Dies geschieht nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Studierenden. Sollte es nicht möglich sein, zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen, biete ich Ihnen gerne ein vermittelndes Gespräch zwischen den Beteiligten an.

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit über den Verfahrensstatus informieren.

Unterlagen

Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitte ich Sie, mir alle relevanten Unterlagen und Dokumente vorab zuzusenden oder mit in die Sprechstunde zu bringen. Dazu zählen beispielsweise: