FAQ zum Thema Studienplatzvergabe - 1. Fachsemester

Wie werden die Studienplätze für das 1. Fachsemester vergeben?

Grundlage für die Vergabe der Studienplätze ist die „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein Westfalen“ (VergabeVO NRW).
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach verschiedenen Quoten. Jeder Bewerber wird einer oder mehreren Quoten zugeordnet.

  1. Zuerst werden eine bestimmte Anzahl der Studienplätze in den Vorabquoten vergeben. Hierzu zählen Bewerber, die bereits ein Studium abgeschlossen haben (Zweitstudienbewerber), Spitzensportler, oder Bewerber, deren Antrag auf Bevorzugte Zulassung genehmigt wurde.
     
  2. Die übrig gebliebenen Studienplätze werden in den Hauptquoten vergeben. Hierzu zählen Bewerber, die nicht den Vorabquoten zugeteilt werden können. Dies sind alle Bewerber, die ihren Hochschulzugang (Abitur) regulär erworben haben und in Deutschland noch kein Studium abgeschlossen haben. Hier werden die Studienplätze nach Note und Wartezeit vergeben.
    Für Beruflich Qualifizierte Bewerber wird eine Unterquote im Rahmen der Hauptquote 'Hochschuleigene Auswahl' gebildet.
     
  3. Zuletzt werden noch Studienplätze in den Chancenquoten vergeben. Hierzu zählen Bewerber, die bereits in den Hauptquoten berücksichtigt wurden, aber keinen Studienplatz erhalten haben. Diesen Bewerbern wird somit eine weitere Chance auf einen Studienplatz gegeben. Voraussetzung ist jedoch die Genehmigung eines Antrags auf Berücksichtigung als Minderjähriger oder als Härtefall.

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Wonach werden die Studienplätze für Zweitstudienbewerber vergeben?

Bei der Vergabe der Studienplätze für Zweitstudienbewerber sind die Abiturnote und die Wartezeit nicht mehr relevant. Es zählt die Note des abgeschlossenen Erststudiums. Des Weiteren muss eine schriftliche Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums eingereicht werden.

Für die Note des abgeschlossenen Erststudiums und für die schriftliche Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums wird eine Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen addiert ergeben die so genannte Messzahl. Diese Messzahl ist maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze bei Zweitstudienbewerbern.
Weitere ausführliche Erläuterungen können Sie folgender Seite entnehmen:
http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/zweitstudium.shtml

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Wie werden die Studienplätze für berufliche Qualifizierte vergeben?

Die Vergabe der Studienplätze für beruflich Qualifizierte ist davon abhängig welcher Gruppe der beruflichen Qualifikation Sie zugeordnet werden. Hier ist zwischen drei Gruppen zu unterscheiden:

Für die Bewerbergruppe I und II werden die Studienplätze in der Unterquote für Beruflich Qualifizierte vergeben. Für diese Quote stehen 5 % der Studienplätze zur Verfügung. Ist die Zahl der Bewerbungen höher als die im Rahmen dieser Quote zu vergebenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und/oder eines Auswahlgesprächs durch die Fakultät.

Für die Bewerbergruppe III (Zugangsprüfung) werden die Studienplätze in den normalen Hauptquoten nach nach den Kriterien der Note und Wartezeit in den Hauptquoten vergeben. Hier erfolgt keine Berücksichtigung in einer besonderen Quote.

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Welche Abiturnote oder wie viele Wartesemester benötige ich für eine Zulassung in meinen Wunsch-Studiengang?

Welche Abiturnote oder wie viele Wartsemester für eine Zulassung erforderlich sind, kann im Voraus nicht angegeben werden. Die NC-Werte werden jedes Semester auf Basis der Noten und Wartezeiten der Bewerber und der Anzahl der Studienplätze mit der Durchführung des Vergabeverfahrens neu ermittelt. Der NC wird also nicht im Voraus festgelegt. Eine ausführliche Erläuterung anhand von Beispielen zur Ermittlung des NC können Sie folgender Seite entnehmen:
http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Verfahrensergebnisse der letzten Semester einzusehen. Aus diesen Übersichten können keine Zulassungschancen für künftige Verfahren abgeleitet werden, sie dienen lediglich der Erläuterung des Vergabeverfahrens.

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Wie sammle ich Wartesemester?

Alle Semester, in denen man seit dem Abitur an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben war, werden als Wartesemester angerechnet. Dabei ist es unerheblich, welche Tätigkeit in dieser Zeit ausgeübt wurde. Sobald Sie sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren, wird dieses Semester nicht als Wartesemester angerechnet, auch wenn die Immatrikulation nicht für den Wunsch-Studiengang erfolgt.

In der Bewerbung muss die Anzahl der Wartesemester nicht angegeben werden. Wir benötigen das Abiturdatum und die Anzahl der bisher studierten Semester. Aus diesen Angaben wird im Vergabeverfahren die Wartezeit automatisch berechnet.

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Zählt ein Urlaubssemester als Wartezeit?

Ein Urlaubssemester zählt nicht als Wartezeit, da Sie während eines Urlaubssemesters weiterhin den Studierendenstatus besitzen.

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Kann ich aufgrund der NC-Werte der letzten Semester sicher sein, einen Studienplatz zu erhalten?

Die NC-Werte werden jedes Semester auf Basis der Noten und Wartezeiten der Bewerber und der Anzahl der Studienplätze mit der Durchführung des Vergabeverfahrens neu ermittelt. Somit ändern sich jedes Semester die Verfahrensergebnisse. Die NC-Werte der letzten Semester geben nur einen ungefähren Anhaltspunkt Ihrer eigenen Chancen auf einen Studienplatz.

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

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