Wahlen zu den Universitätsgremien

Wahlergebnisse

Hier werden die Wahlergebnisse der Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten in der Gruppe der Studierenden, die in der Zeit vom 6. bis zum 13. Juli 2023 stattfanden und die der Wahlvorstand auf seiner Sitzung am 14. Juli 2023 festgestellt hat, hochschulöffentlich bekanntgegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigter innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlvorstand gegen das Wahlergebnis schriftlich Einspruch erheben kann.

Bei Stimmengleichheit der Kandidatinnen und Kandidaten wurde entsprechend § 4 Absatz 3 Satz 2 der Wahlordnung ein Losentscheid über die Platzierung herbeigeführt.

Wahlergebnisse der Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten in der Gruppe der Studierenden im SS 2023

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie Informationen über die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten:


Die studentischen Mitglieder dieser Gremien im jährlichen Turnus gewählt.

In diesem Jahr finden die Wahlen in der Zeit vom 6. bis zum 13. Juli 2023 statt.

Die kommenden Amtszeiten der studentischen Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte laufen vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

Die vollständige Wahlbekanntmachung können Sie hier einsehen.

1. Wahlvorschläge:

Die gültigen Wahlvorschläge für die anstehenden Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten können Sie hier einsehen.

Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie hier: docx-Format pdf-Format

Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge ist Donnerstag, 15. Juni 2023, 23:59 Uhr. Zur Fristwahrung nutzen Sie bitte ggfs. die Terminbriefkästen am Campus Duisburg (LG) oder am Campus Essen (T01 S02).

Die Wahlvorschläge können vorab elektronisch eingereicht werden; es wird aber gebeten, die Original-Unterlagen im Nachgang vorzulegen.

2. Briefwahlanträge:

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, so schreiben Sie bitte eine Mail an wahlen@uni-due.de . Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse und Ihre Matrikelnummer  an! Die Anträge müssen bis zum 22. Juni 2023, 16.00 Uhr eingegangen sein.

3. Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist nur, wer am 35. Tag vor dem ersten Wahltag (1. Juni 2023) Mitglied der Universität ist und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist, zum Wahltermin Mitglied der Universität ist und nicht beurlaubt ist. Passiv wahlberechtigt ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.

Gehört ein Hochschulmitglied verschiedenen Fakultäten oder Gruppen an, so hat es bis zum Zeitpunkt der Schließung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten gegenüber dem Wahlvor-stand zu erklären, in welcher Fakultät oder in welcher Gruppe es sein Wahlrecht ausüben will. Für den Fall, dass diese Erklärung unterbleibt, hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass dieses Hochschulmitglied nur in einer Fakultät und/oder einer Gruppe das Wahlrecht ausüben kann.

Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.

4. Online-Wahl

Alle Wahlberechtigten,  erhalten am 4. Juli 2023 per Mail den Link zum Wahlportal. Dort können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort einwählen.

Voraussetzung ist ein erfolgreicher Reset Ihres Passwords nach dem Cyberangriff.

 

Informationen & Kontakt Ansprechpartner

Wahlamt:
Günter van den Boom
Dezernat 3.4/Campus Essen
Tel.: (0201) 18-33939
Raum T01 S04 B55
 

Rafael Burnat
Tel. (0201) 18-36972
Raum T01 S04 B47

wahlen@uni-due.de