Wahlen zu den Universitätsgremien
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie Informationen über die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten:
Die Mitglieder dieser Gremien werden in der Gruppe der Studierenden im jährlichen Turnus - in den übrigen Statusgruppen im zweijährigen Rhythmus - gewählt.
Mit Schreiben vom 23. Mai 2022 hat die Rektorin den Zeitraum für die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten in allen Statusgruppen für den 7. bis zum 14. Juli 2022 festgelegt. Den daraus resultiernden Terminplan finden Sie hier.
Die Amtszeiten der studentischen Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte laufen vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, die der übrigen Mitglieder bis zum 30. September 2024.
Die vollständige Wahlbekanntmachung können Sie hier einsehen.
Die Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge finden Sie hier
1. Wahlvorschläge:
Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie hier: docx-Format pdf-Format
Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge ist Donnerstag, 16. Juni 2022, 23:59 Uhr. Da das Fristende auf einen Feiertag fällt, nutzen Sie an diesem Tag bitte zur Fristwahrung die Terminbriefkästen am Campus Duisburg (LG) oder am Campus Essen (T01 S02).
Die Wahlvorschläge können vorab elektronisch eingereicht werden; es wird aber gebeten, die Original-Unterlagen im Nachgang vorzulegen.
2. Briefwahlanträge:
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, so schreiben Sie bitte eine Mail an wahlen2022@uni-due.de . Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse sowie - bei Studierenden - Ihre Matrikelnummer an! Die Anträge müssen bis zum 23. Juni 2022, 16.00 Uhr eingegangen sein.
3. Aktives und passives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist nur, wer am 35. Tag vor dem ersten Wahltag (2. Juni 2022) Mitglied der Universität ist und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist, zum Wahltermin Mitglied der Universität ist und nicht beurlaubt ist. Passiv wahlberechtigt ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.
Gehört ein Hochschulmitglied verschiedenen Fakultäten oder Gruppen an, so hat es bis zum Zeitpunkt der Schließung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten gegenüber dem Wahlvor-stand zu erklären, in welcher Fakultät oder in welcher Gruppe es sein Wahlrecht ausüben will. Für den Fall, dass diese Erklärung unterbleibt, hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass dieses Hochschulmitglied nur in einer Fakultät und/oder einer Gruppe das Wahlrecht ausüben kann.
Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
4. Online-Wahl
Die Wahlberechtigten der Medizinischen Fakultät in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie in der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten in der Woche vor Beginn der Wahlen einen Wahlbrief durch das Wahlamt mit einer persönlichen PIN/TAN-Kombination zur individuellen Anmeldung im elektronischen Wahlportal.
Alle übrigen Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten am 5. Juli 2022 per Mail den Link zum Wahlportal. Dort können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort einwählen.