Wahlen zu den Universitätsgremien

Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Sommersemester 2026

In der Zeit vom 7. bis zum 16. Juli 2026 werden die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten in allen Statusgruppen stattfinden.

Hierzu hat der Wahlvorstand am 29. Mai 2026 eine Wahlbekanntmachung verabschiedet, die Sie unter dem Link /imperia/md/content/gremien/wahlen/wb_1_26.pdf  abrufen können.

Das Wichtigste kompakt:

Die Amtszeiten der studentischen Gremienmitglieder laufen vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027, die der Mitglieder aus den übrigen Statusgruppen vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2028.

1. Wahlvorschläge:

Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge ist Dienstag, 16. Juni 2026, 23:59 Uhr. Zur Fristwahrung nutzen Sie bitte ggfs. die Terminbriefkästen am Campus Duisburg (LG) oder am Campus Essen (T02).

Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie hier: 

pdf-Format      docx-Format

Die Wahlvorschläge können vorab elektronisch eingereicht werden; es wird aber gebeten, die Original-Unterlagen im Nachgang vorzulegen.

2. Briefwahlanträge:

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, so schreiben Sie bitte eine Mail an wahlen@uni-due.de . Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse und als Studierende Ihre Matrikelnummer an! Die Anträge müssen bis zum 23. Juni 2026, 16.00 Uhr eingegangen sein.

3. Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist nur, wer am 35. Tag vor dem ersten Wahltag (2. Juni 2026) Mitglied der Universität ist und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist und zum Wahltermin weiterhin Mitglied der Universität und nicht beurlaubt ist. Passiv wahlberechtigt ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.

Sollten Sie grundsätzlich in mehreren Fakultäten oder in mehreren Gruppen Mitglied sein, so bitte ich Sie bis zum 23. Juni 2026 gegenüber dem Wahlvorstand zu erklären, in welcher Fakultät Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten. Für den Fall, dass diese Erklärung unterbleibt, hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass das Wahlrecht nur in einer Fakultät ausgeübt werden kann.

Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.

4. Online-Wahl

Die Wahlberechtigten der Medizinischen Fakultät in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie in der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten vorab einen Wahlbrief durch das Wahlamt mit einer persönlichen PIN/TAN-Kombination zur individuellen Anmeldung im elektronischen Wahlportal.

Alle übrigen Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten am 6. Juli 2026 per Mail den Link zum Wahlportal. Dort können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort einwählen.

Informationen & Kontakt Ansprechpartner

Wahlleiterin

Dr. Laura Beckmann
Fakultät für Bildungswissenschaften

Wahlamt:
Günter van den Boom
Dezernat 3.4/Campus Essen
Tel.: +49 201 183-3939
Raum T01 S04 B55
 

Rafael Burnat
Tel. +49 201 183-6972
Raum T01 S04 B12

wahlen@uni-due.de