Wahlen zu den Universitätsgremien
Wiederholungswahl zum Fakultätsrat der Fakultät für Informatik in der Gruppe der Studierenden
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Die Wahl der studentischen Mitglieder des Fakultätsrats der Fakultät für Informatik muss wiederholt werden. (s. hierzu auch die Wahlbekanntmachung vom 14. Juli 2025)
Diese Wahl findet in der Zeit vom 10. November, 10.00 Uhr bis zum 13. November, 16.00 Uhr als Online-Wahl mit der Möglichkeit der Briefwahl statt.
Die Veröffentlichung des gültigen Wahlvorschlags finden Sie hier
1. Wahlvorschläge:
Bitte reichen Sie die Wahlvorschläge bis zum 20. Oktober 2025 ein. Sie können die Unterlagen gescannt oder per Post vorlegen. Die Vordrucke finden Sie hier: WORD-Format PDF-Format
2. Briefwahlanträge:
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, so schreiben Sie bitte eine Mail an wahlen@uni-due.de. Bitte geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihre aktuelle Adresse an! Die Anträge müssen bis zum 27. Oktober 2025 eingegangen sein.
3. Aktives und passives Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt ist nur, wer am 35. Tag vor dem ersten Wahltag (6. Oktober 2025) Mitglied der Fakultät für Informatik ist und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist, zum Wahltermin Mitglied der Fakultät ist und nicht beurlaubt ist. Passiv wahlberechtigt ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt und zudem in einem gültigen Wahlvorschlag (Liste) benannt worden ist.
Gehört ein Hochschulmitglied verschiedenen Fakultäten oder Gruppen an, so hat es bis zum Zeitpunkt der Schließung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten gegenüber dem Wahlvorstand zu erklären, in welcher Fakultät oder in welcher Gruppe es sein Wahlrecht ausüben will. Für den Fall, dass diese Erklärung unterbleibt, hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass dieses Hochschulmitglied nur in einer Fakultät und/oder einer Gruppe das Wahlrecht ausüben kann.
Promotionsstudierende, die zugleich der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehören, sind nicht in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
4. Online-Wahl
Alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten am 7. November 2025 per Mail den Link zum Wahlportal. Dort können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort einwählen.
Die vollständige Wahlbekanntmachung können Sie hier einsehen.
