Hochschulrat

Aufsicht über die Geschäftsführung des Rektorats Der Hochschulrat

Der zehnköpfige Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Die Hälfte der Mitglieder sind keine Hochschulangehörigen.


​Grundsätzlich hat der Hochschulrat drei wichtige Funktionen. Einmal besitzt er eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule. Zudem obliegt ihm die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft. Darüber hinaus nimmt der Hochschulrat Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt auf diese Weise zugleich Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Abnahme des Hochschulentwicklungsplans, die Zustimmung zum Wirtschaftsplan oder auch die Erteilung der Entlastung.