IN-EAST News
02.09.2014 - 00:00
Bewerbung bis 2.9.2014: Lehrkraft für besondere Aufgaben (w/m) an Universitäten
Die Universität Duisburg-Essen sucht am Campus Duisburg in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut für Ostasienwissenschaften, Bereich Sprachausbildung Japanisch eine
"Lehrkraft für besondere Aufgaben (w/m) an Universitäten"
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Lehre: 16 SWS (in deutscher und englischer Sprache) in BA-, MA- & Doktorandenprogrammen,
- Erstellung von Lehrmaterialien,
- Beteiligung am Prüfungswesen der Sprachausbildung,
- Mitarbeit beim Studierendenaustausch mit den Partneruniversitäten des Instituts,
- Übersetzungsarbeiten für das Institut,
- Unterstützung der Koordinatorin des Sprachprogramms sowie
- Mitarbeit bei der Organisation der Studienprogramme und weiterer lehrbezogener Aktivitäten des Instituts.
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens MA),
- exzellente Japanischkenntnisse,
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse,
- mindestens drei Jahre Lehrerfahrung in japanischem Sprachunterricht an Universitäten,
- sehr gute Kenntnisse der modernen Fremdsprachendidaktik.
Besetzungszeitpunkt: schnellstmöglich
Vertragsdauer: unbefristet
Arbeitszeit: 100 Prozent einer Vollzeitstelle; eine Besetzung in Teilzeit ist ebenfalls möglich
Bewerbungsfrist: 02.09.2014
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form und unter Angabe der Kennziffer 424-14 an Frau Maren Mertens (maren.mertens@uni-due.de). Ansprechpartner bei Nachfragen ist Prof. Dr. Axel Klein (axel.klein@uni-due.de). Informationen über die Fakultät und die ausschreibende Stelle finden Sie unter: http://www.uni-due.de/in-east
Die Auswahlgespräche werden am 8.9.2014 in Duisburg stattfinden; BewerberInnen, die zum Vorstellungsgespräch und Probeunterricht eingeladen werden, werden von uns bereits am 3.9.2014 kontaktiert. Fahrtkosten für die Reise nach Duisburg können nicht erstattet werden.