Berufsfeldpraktikum Informatik
1. Rahmenvorgaben für das Berufsfeldpraktikum in Informatik
- FPO Bachelor Informatik §11 (3)
- Praktikumsordnung der Universität Duisburg-Essen (Link)
2. Ziele und inhaltliche Gestaltung des Berufsfeldpraktikums in Informatik
Das Berufsfeldpraktikum in Informatik wird im außerschulischen Bereich absolviert und soll berufliche Perspektiven aufzeigen. Inhaltlich soll sich das Praktikum überzeugend an mindestens einer der folgenden Leitlinien orientieren:
- Vermittlung informatischer Inhalte für eine bestimmte Zielgruppe
- Verständliche Darstellung informatischer Sachverhalte für eine bestimmte Zielgruppe
- Gestaltung von Infrastrukturen/Medien für die informatische Bildung
Einerseits soll damit ein weiterer Beitrag zur Festigung der eigenen Berufswahl getroffen werden, andererseits sollen auch eigene berufliche Alternativen aufgezeigt sowie Einblicke in berufliche Felder für die spätere schulische Arbeit ermöglicht werden. Absolventinnen und Absolventen von außerschulischen Berufsfeldpraktika erproben ansatzweise ausgewählte berufliche Optionen der Vermittlungsarbeit in Institutionen oder Unternehmen, schätzen ihre persönliche Kommunikationsfähigkeit in der Vermittlungsarbeit auf Grundlage ihrer Erfahrungen ein und identifizieren Entwicklungspotentiale. Alle Absolventinnen und Absolventen haben das jeweils gewählte Berufsfeld genauer kennengelernt, an typischen Arbeitsprozessen im Berufsfeld teilgenommen, an ausgewählten Arbeitsprozessen mitgewirkt und reflektieren ihre Praktikumserfahrungen vor dem Hintergrund ihrer Studienwahl. Das Praktikum umfasst mindestens 80 Zeitstunden, die nach Möglichkeit auf 4 Wochen verteilt werden sollten.
3. Auswahl des Praktikumspartners durch die Studierenden
Studierende melden sich bei den Veranstaltern der Begleitveranstaltung zum Berufsfeldpraktikum in Informatik jeweils bis zum 15.07. verbindlich für das folgende Wintersemester an. Studierende schlagen bis zu diesem Termin selbstständig einen gewünschten Praktikumspartner vor. Das setzt voraus, dass der/die jeweilige Studierende ein Vorgespräch mit diesem Partner führt und spätestens zum o.g. Termin diesen Partner unter Verwendung des BFP-Formulars vorschlägt. Es wird erwartet, dass Studierende selbst aktiv werden. Es empfiehlt sich, einen Partnervorschlag rechtzeitig einzureichen, da der Vorschlag eines Praktikumspartners von den jeweiligen Veranstaltern der Begleitveranstaltung im Wintersemester genehmigt werden muss.
4. Mögliche Praktikumspartner
Das Berufsfeldpraktikum in Informatik kann in außerschulischen Einrichtungen der nachfolgend aufgeführten Bereiche im Inland und im Ausland absolviert werden. Das Praktikum ist vor Ort zu absolvieren.
Die Liste der nachfolgenden Bereiche ist exemplarisch und kann im begründeten Einzelfall erweitert werden. Studierende, die ein Berufsfeldpraktikum in einem anderen Bereich als den genannten beabsichtigen, sollten frühzeitig mit den Veranstaltern der Begleitveranstaltung Rücksprache halten. Voraussetzung ist eine überzeugende Orientienrung an den Leitlinien gem. 2.
- Schulische Systembetreuung (bei einer außerschulischen Institution, die die Systembetreuung für mehrere Schulpartner extern organisiert)
Praktikumstätigkeiten:- Kennenlernen von pädagogischer und technischer Systembetreuung
- Begleitung der Systembetreuung im Berufsalltag
- Übernahme ausgewählter Teile von Arbeitsprozessen im Bereich der pädagogischen und/oder technischen Systembetreuung
- Kindertagesstätten, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen
Praktikumstätigkeiten:- Hospitation von Unterricht/Lernangeboten
- Begleitung von Lehrpersonen/pädagogischem Personal im Berufsalltag
- Teilnahme an extracurricularen Angeboten der Institution
- Gestaltung und Reflexion von pädagogischen Situationen
-
Bildungsinstitutionen/-abteilungen (z. B. Schulungsabteilung eines Unternehmens, Weiterbildungsunternehmen, Bildungsträger)
Praktikumstätigkeiten:- Hospitation von Unterricht/Lernangeboten
- Begleitung von Lehrpersonen/pädagogischem Personal im Berufsalltag
- Gestaltung von pädagogischen Situationen
Eine Tätigkeit als Hilfskraft im Lehrbetrieb an einer Hochschule kann nur anteilig anerkannt werden und ist durch nachgewiesene Hospitations- und Reflexionsphasen zu ergänzen.
- Redaktion/Lektorat in Printmedien (z. B. Schul-/Fachbuchverlag, Fachzeitschrift) und Rundfunk/TV (z. B. Wissenssendungen mit Informatik-Bezug)
Praktikumstätigkeiten:- Kennenlernen des Arbeitsalltags
- Begleitung der Redaktion/des Lektorats im Berufsalltag
- Übernahme ausgewählter Teile von Arbeitsprozessen
- Institutionelle Produzenten von Bildungsmedien (z. B. Lernsoftware, Lernhardware mit Informatikbezug, Schulserversoftware, Klassenraummanagementsoftware)
Praktikumstätigkeiten:- Kennenlernen des Arbeitsalltags
- Teilnahme am Arbeits-/Produktionsprozess
- Übernahme ausgewählter Teile von Arbeitsprozessen
- Institutionelle Betreiber von Internetangeboten (z. B. Lernplattformen, Wikis, Vermittlungsplattformen)
Praktikumstätigkeiten:- Kennenlernen des Arbeitsalltags
- Teilnahme am Arbeits-/Produktionsprozess
- Übernahme ausgewählter Teile von Arbeitsprozessen
- Technische Dokumentation von Informatiksystemen (z. B. Benutzerdokumentation von Hard- und Software in Unternehmen)
Praktikumstätigkeiten:- Kennenlernen des Arbeitsalltags
- Teilnahme am Arbeits-/Produktionsprozess
- Übernahme ausgewählter Teile von Arbeitsprozessen
Auslandspraktika
Alle zuvor genannten Vorschläge beziehen sich sowohl auf inländische wie ausländische Praktikumspartner. Für Praktikumsvorhaben im Ausland werden dieses und andere Dokumente auf Anfrage auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
5. Anerkennung von Berufsfeldpraktika
Eine einschlägige Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit in signifikantem Umfang in einem der genannten Bereiche kann bei Vorlage entsprechender Nachweise über Inhalt und Umfang erfolgter Hospitation, Teilnahme an typischen Arbeitsprozessen, Übernahme von typischen Arbeitsprozessen unter Begleitung mit Reflexion auf Antrag im Einzelfall anerkannt werden. Die Anerkennung einer inneruniversitären Hilfstätigkeit (z. B. als studentische Hilfskraft) ist nur unter den in II.3 aufgeführten Rahmenbedigungen mit dem Ziel der Erkundung der beruflichen Tatigkeit an einer Hochschule möglich.
Ihre Ansprechpersonen
am Lehrstuhl für Didaktik der Informatik
