Seminar - Institut für Physiologie
Bestehensregelung für Studierende der Medizin
Anwesenheit:
Bei Versäumen von Seminarveranstaltungen ist nur in begründeten Fällen (Krankheit mit Attest) die Vereinbarung eines Ersatztermins möglich.
Klausur:
Am Ende des Seminars muss eine Klausur über alle sieben Themen geschrieben werden.
Zu Beginn des Sommersemesters findet eine Wiederholungsklausur statt.
Die Bestehensgrenze liegt jeweils bei 60 %.
Nach der Prüfungsordnung kann der Gesamtleistungsnachweis insgesamt dreimal wiederholt werden. Danach ist eine Wiederzulassung zum Seminar der Physiologie ausgeschlossen.
Hinweis zur Prüfungsteilnahme
- Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer Prüfung entsteht ein Fehlversuch im Sinne der Studienordnung (§ 9 Abs. 4 Nr. 2), sofern Sie - z. B. durch regelmäßige Kursteilnahme - als angemeldet gelten.
- Die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Studienordnung (§ 9 Abs. 4 Nr. 2) vorliegt.
Der Seminarschein ist Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum.