Wirtschaftswissenschaften - Lehramt Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice/Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
AKTUELLES
Liebe Studierende,
hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-Mailadresse erfolgt!
Abschlusszeugnisse versenden wir in der Regel per Post – bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. Alternativ können Sie Ihre Abschlussdokumente jedoch auch gerne persönlich entgegennehmen.
Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. Mai 2025
Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2025 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?
In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – jedoch keine digitalen Zeugnisse!
Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen.
Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen. Nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!
Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben an den Bereich Prüfungswesen einsenden oder in der Sprechstunde abgeben.
Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
• wird noch bekannt gegeben
• wird noch bekannt gegeben
• wird noch bekannt gegeben
Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Donnerstag, 10. April 2025 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.
Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 12 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.
Landeskirche:
Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im April auch automatisch an die Landeskirche.
Bistum:
Hier ist es ausreichend, wenn Sie ein Transcript of Records einreichen.
Vereidigung:
Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.
Stand: 27.11.2024
Aktuelle Anmeldephasen
Wintersemester 2024/25
Erster Termin: 4. November bis 15. November 2024
Zweiter Termin: 24. Februar bis 7. März 2025
Sommersemester 2025
Erster Termin: 5. Mai bis 16. Mai 2025
Zweiter Termin: 25. August bis 5. September 2025
Wintersemester 2025/26
10. November bis 21. November 2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
Teilprüfungen Praxissemester
Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.
In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet:
- Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
- Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
(Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr) - Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.
Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.
Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.
Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).
Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.
Was Sie dabei beachten müssen, wo und in welcher Form die Abschlussarbeit abgegeben werden muss, lesen Sie bitte hier!
Klausureinsicht/Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten
Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.
Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.
Umschreibung in den Master
Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.
Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de
Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail im Bereich Prüfungswesen anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an.
Füllen Sie dann den Ihnen vorliegenden Antrag elektronisch aus und senden diesen zur weiteren Bearbeitung an Ihren Erstgutachter. Im Anschluss daran erhält der Bereich Prüfungswesen den Antrag zurück.
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die angemeldete Bachelor- bzw. Masterarbeit in HisInOne nachvollziehen – ziehen Sie sich dazu ein aktuelles Transcript of Records mit allen Leistungen (neben dem Anmeldedatum sind dort die beiden Gutachter, das Datum der spätesten Abgabe sowie das Thema der Abschlussarbeit vermerkt).
Auf der Homepage der Fakultät Wirtschaftswissenschaften finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Abschlussarbeiten sowie ein elektronisches Zuteilungsformular.
Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen
Liebe Studierende,
für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Weitere aktuelle Hinweise
Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.
Prüfungen (Termine / Informationen)
Bitte beachten Sie, dass ggf. Terminverschiebungen möglich sind!
- Den Rahmenterminplan können Sie hier einsehen.
- Auf einen Blick: Die aktuellen Prüfungstermine für das laufende Semester.
Sonderprüfungen
Die genauen Prüfungszeiten der mündlichen Prüfungen stimmen Sie bitte mit dem Lehrstuhl ab.
Zu beachten sind hier die für die Sonderprüfungen individuellen Anmeldezeiträume!
Sonderprüfungen außerhalb des regulären Prüfungszeitraums / Teilnehmerbeschränkte Prüfungen
Sonderprüfungstermine
Teilnahmebeschränkte Prüfungen
Personalmanagement (Frau Prof. Danilov) | WiSe 2024/25 (auslaufend)
Anmeldezeitraum: folgt
Prüfungsdatum: folgt
Zulassungen (Lehramt Bachelor/Master)
Zulassungsbeschränkte Prüfungen
Informationen zur Raumzuweisung
Es wird aktuell keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten für Ihre angemeldeten Prüfungen eine Mitteilung per E-Mail über die jeweiligen Räume. Des Weiteren können Sie diese auch in Ihrem HisInOne-Portal unter "Mein Studium → Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebungen der Termine ist durch Raumprobleme ggf. möglich – bitte daher regelmäßig eventuelle Änderungen beachten!
Prüfungsan- und -abmeldungen
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen und keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbstständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt!
Hinweis:
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen:
Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen.
Vorziehen von Masterleistungen
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
- Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
Vorziehbare Leistungen
Es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.
Folgende Leistungen aus dem Master können im Fach Wirtschaftswissenschaft vorgezogen werden:
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Anerkennungsverfahren
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das Wintersemester bis zum 15.7. und für das Sommersemester bis zum 15.1. eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. und für das Sommersemester bis zum 15.1. eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. (allerdings nur für das betreffende Fachsemester)
Aktueller Hinweis: Informationen zum aktuellen Anerkennungsverfahren sowie das Onlineformular erhalten Sie über die Fakultät Wirtschaftswissenschaften.
Regelungen zur Bachelor- / Masterarbeit
Antrag auf Zulassung
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach an, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten. Füllen Sie dazu den Antrag elektronisch aus und senden ihn an Ihren Erstgutachter. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die erfolgte Anmeldung in HisInOne einsehen.
Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Bachelorarbeit
- Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Weiterführende Informationen zur Verlängerung sowie den Antrag dazu finden Sie hier.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Bachelorarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.
Masterarbeit
- Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus müssen weitere 35 Credits erworben worden sein.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Weiterführende Informationen zur Verlängerung sowie den Antrag dazu finden Sie hier.
Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Masterarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.
Begleitmodul zur Masterarbeit
Schreiben Sie Ihre Masterarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, so müssen Sie nur noch die Begleitveranstaltung „Allgemeine Wirtschaftsdidaktik III: Methoden und Befunde fachdidaktischer Forschung“ belegen. Für die Teilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Begleitveranstaltungen des fächerübergreifenden Begleitmoduls zur Masterarbeit ("Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln") werden Ihnen jeweils drei Credits in der großen sowie in der kleinen beruflichen Fachrichtung verbucht. Die Belegung einer Veranstaltung in den Bildungswissenschaften bleibt hiervon unberührt.
Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.
Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen
BAföG-Bescheinigung
Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BAfög-Regelung Lehramt Bachelor