Wirtschaftswissenschaften - Lehramt Bachelor/Master

Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G04

Funktionen

  • Mitarbeiter/-in im, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Globale Anmeldephasen für Prüfungen

Sommersemester 2025 

Erster Termin: 5. Mai bis 16. Mai 2025
Zweiter Termin: 25. August bis 5. September 2025


Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".

Wintersemester 2025/26          

Erster Termin: 10.11. bis 21.11. 2025

Zweiter Termin: 23.02.2026 – 06.03.2026

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".

Informationen zu Prüfungen

Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan

Rahmenterminplan

Prüfungstermine

Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen"  einsehen.

Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich  bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.

Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.

 

Sonderprüfungen

Alle Sonderprüfungen

 

Prüfungsan- und -abmeldungen

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de

Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
 

Prüfungsabmeldung

Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
 

Probleme bei der An- oder Abmeldung

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen und keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
 

Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester

Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die

  • zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
  • zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben

Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.

Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbstständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt!

Hinweis:

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen: 


Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

 

Atteste

Formale Regelungen für ein Attest sowie das Formular zur Krankmeldung

Ihr Attest senden Sie bitte im Original an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Daniela Rittkowski
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Abschlussarbeiten

Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit

Auf der Homepage der Fakultät Wirtschaftswissenschaften finden Sie  Informationen zum Thema Abschlussarbeiten sowie das elektronisches Zuteilungsformular.

 

 Abgabe von Abschlussarbeiten

Die Abschlussarbeiten reichen Sie in

  • dreifacher gedruckter und gebundener sowie
  • dreifacher digitaler Form (USB-Stick) ein

Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Versicherung händisch unterzeichnet wurde. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert. Detaillierte Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeit.

Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. 

Anschrift Campus Essen:                       

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Daniela Rittkowski
Universitätsstr. 2
45141 Essen

 

Klausureinsicht/Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten

Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.

Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.

 

Verlängerung der Schreibzeit

Bachelorarbeit

  • Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Weiterführende Informationen zur Verlängerung sowie den Antrag dazu finden Sie hier.

Masterarbeit

  • Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Weiterführende Informationen zur Verlängerung sowie den Antrag dazu finden Sie hier.

 

Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Abschlussarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.

 

Begleitmodul zur Masterarbeit

Schreiben Sie Ihre Masterarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, so müssen Sie nur noch die Begleitveranstaltung „Allgemeine Wirtschaftsdidaktik III: Methoden und Befunde fachdidaktischer Forschung“ belegen. Für die Teilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Begleitveranstaltungen des fächerübergreifenden Begleitmoduls zur Masterarbeit ("Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln") werden Ihnen jeweils drei Credits in der großen sowie in der kleinen beruflichen Fachrichtung verbucht. Die Belegung einer Veranstaltung in den Bildungswissenschaften bleibt hiervon unberührt.

Vorziehen von Masterleistungen / Umschreibung in den Master

Regelungen

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:

  • Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
  • Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

Vorziehbare Leistungen

Es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Folgende Leistungen aus dem Master können im Fach Wirtschaftswissenschaft vorgezogen werden:

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

 

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.

Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de


Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.

 

Anerkennungsverfahren

Formular 

Informationen zum aktuellen Anerkennungsverfahren sowie das Onlineformular erhalten Sie über die Fakultät Wirtschaftswissenschaften.

 

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das Wintersemester bis zum 15.7. und  für das Sommersemester bis zum 15.1. eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. und  für das Sommersemester bis zum 15.1. eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. (allerdings nur für das betreffende Fachsemester)

Vorbereitungsdienst (Referendariat) Mai 2026

Inforschreiben Vorbereitungsdienst Fakultät Wiwi

Infoschreiben Vorbereitungsdienst Fakultät Wiwi

Einverständniserklärung

Einverständniserklärung Mai 2026

Weitere Informationen

Vorbereitungsdienst (Referendariat) November 2025

 

Teilprüfungen Praxissemester

Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet:

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.

Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

 

Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen

Liebe Studierende,

für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

BAfög-Regelung Lehramt Bachelor

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

 

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten zwischen

Weihnachten und Neujahr

Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Abgabe von Abschlussarbeiten“.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.

 
Telefonisch

täglich von 9 bis 12 Uhr
unter meiner Rufnummer
(0201) 183 2954

Persönlich

Dienstag 9 bis 12 Uhr

Service und Kontakt
Bereich Prüfungswesen

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite.

Front Office | V15 R00 G26

Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für

  • die Abgabe von Original-Unterlagen
  • das Abholen von hinterlegten Dokumenten
  • das Einreichen von Abschluss-arbeiten
Montag:
13 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass im Front Office keinerlei Beratung stattfindet!

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.