Nach der Zulassung - Studienbewerber*innen aus nicht EU-Staaten

Beantragung des Visums

Mit dem Zulassungsbescheid können Sie nun ein Visum zu Studienzwecken beziehungsweise zum Deutschkurs in der Deutschen Botschaft in Ihrem Land beantragen. In vielen Fällen verlangt die Botschaft/das Konsulat bereits bei der Beantragung des Visums zum Deutschkurs eine Reservierungsbestätigung eines Kursanbieters in Deutschland.

Wichtig: Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein. Dieses läuft nach drei Monaten ab und kann nicht verlängert oder in ein Studentenvisum umgewandelt werden.

 

Visabestimmungen

DAAD

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Kosten und Finanzierung

Was kostet das Studium?

An der Universität Duisburg-Essen werden keine Studiengebühren erhoben. Jede*r Studierende muss allerdings pro Semester den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag bezahlen. Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.

Stipendien von Externen

Manche Stipendienanträge können oft nur im Heimatland gestellt werden! Wenn Sie bereits in Deutschland studieren, ist eine Bewerbung meist nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Förderung sollte bereits im Heimatland gestellt werden.

 

Stipendien der Universität Duisburg-Essen

Preise für Abschlussarbeiten

Für soziale Härtefälle sind in Einzelfällen die Evangelische Studentengemeinde (ESG), die Katholische Studentengemeinde (KHG) und die Sozialberatung des Studierendenwerks ansprechbar:

Evangelische Studentengemeinde ESG Duisburg-Essen  
Katholische Studentengemeinde KHG Essen
Sozialberatung des Studierendenwerks Sozialberatung Duisburg-Essen  
Sozialberatung des Allg. Stud.ausschusses AStA Duisburg AStA Essen

Für ein Erstgespräch können Sie auch gerne in die Sprechstunde des Akademischen Auslandsamtes kommen. Einen Termin erhalten Sie hier. Der Einschreibeschlüssel lautet SoSe2021.

 

Arbeiten während des Studiums?

Wenn Sie während des Studiums arbeiten möchten müssen Sie einige rechtliche Regelungen beachten. Informationen dazu finden Sie hier.

Krankenversicherung

Alle Studierenden in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig. Ohne den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung kann kein Studierender immatrikuliert werden. Es gibt in Deutschland gesetzliche und private Krankenversicherungen. Sie wollen auch im Fachstudium privat versichert bleiben, sind familienversichert oder über 30 Jahre alt?

Ich habe eine Zulassung für...

Fachstudium

Gesetzliche Krankenversicherung

Für die Einschreibung zum Fachstudium benötigen Studieninteressierte den elektronischen Nachweis über ihren Versicherungsstatus („M10“-Meldung), der bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen ist. Die Einschreibung ist nur dann möglich, wenn die Meldung über den Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt!

Die Universität Duisburg-Essen hat die Absender-Nr. H0000277, die der Krankenkasse für die elektronische Übermittlung mitzuteilen ist.

Sie wollen auch im Fachstudium privat versichert bleiben, sind familienversichert oder über 30 Jahre?

In diesem Fall ist eine „M10“-Meldung darüber erforderlich, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Bitte wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung versendet dann die elektronische Meldung an die Hochschule.

Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für:

  • Deutschkurseinschreibung
  • Doktorandinnen und Doktoranden (PhD), die sich ausschließlich zum Zwecke der Promotion immatrikulieren möchten

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, reicht ein privater Versicherungsnachweis bei der Einschreibung aus, und Sie müssen nicht Ihren Versicherungsstatus über die gesetzliche Krankenversicherung nachweisen!

Sprachkurs

Private Krankenversicherung

Studierende im Deutschkurs sind im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht versicherungspflichtig und können sich somit nicht gesetzlich krankenversichern.
Sie müssen daher zwingend eine private Krankenversicherung wählen. 

Wohnen

Die Zulassung zum Studium ist nicht, wie in anderen Ländern üblich, automatisch mit dem Angebot eines Wohnheimplatzes verbunden. Sie müssen sich deshalb selbst um Ihre Unterkunft kümmern.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten ein Zimmer oder eine Wohnung zu finden:

Studierendenwohnheim

Die Universität Duisburg-Essen bietet selbst keine Wohnheimplätze an. Wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk, das die Studierendenwohnheime  betreut. Eine Bewerbung auf einen Wohnheimplatz ist erst möglich, wenn Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt. Auch bei zulassungsfreien Studiengängen benötigt das Studierendenwerk Essen-Duisburg einen Nachweis von der Universität.

Die Bewerbung für ein Zimmer erfolgt online: https://www.stw-edu.de/wohnen/onlinebewerbung/

Kontakt

Studierendenwerk
Reckhammerweg 1,
Wohnheimverwaltung, 
45141 Essen

Sprechzeiten

Der freie Wohnungsmarkt

Sie können natürlich auch allein den Wohnungsmarkt sichten und so zum Beispiel ein möbliertes Apartment/Zimmer finden oder als Mitbewohner*in einer Wohngemeinschaft (WG) aufgenommen werden.

Hilfreiche Links zur Wohnungssuche:

http://www.wg-gesucht.de/

http://www.immobilienscout24.de/de/finden/wohnen/index.jsp

http://www.studenten-wohnung.de/

http://waz.immowelt.de/


Erläuterung wichtiger Begriffe bei der Wohnungssuche und Wohnheimwörterbuch:

http://www.uni-due.de/scies/accommodation.shtml#glossary

Wohnheimwörterbuch als PDF herunterladen.

 

Einschreibung

Wichtige Information

Für die Einschreibung gilt Folgendes:

!Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung erst dann möglich ist, wenn Sie bereits nach Deutschland eingereist sind!

E-Mail an:   einschreibung-io@uni-due.de 
Betreff:   Ihre Bewerbernummer / Matrikelnummer (falls vorhanden)

Benötigte Informationen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Nationalität
  • Anschrift in Deutschland
  • Für welches Fach + welchen Abschluss möchten Sie sich einschreiben?

E-Mail Anlagen:

  • Zulassungsbrief
  • Passbild (JPG) für den Studierendenausweis
  • Reisepass-Kopie 
  • Abitur und/oder Bachelorzeugnis
  • vollständiger Notenspiegel
  • Sprachzertifikate (DE und ggf. EN)
  • APS-Zertifikat für China, Indien und Vietnam
     
  • Nur bei Sprachkurseinschreibung: Anmelde-/Teilnahmebestätigung Deutschkurs
    (Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs in Deutschland mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche und in der Regel täglichem Unterricht.)
  • Nachweis über die Krankenversicherung   (die wichtigen Informationen zu der KV finden Sie unter dem Link) Bei Sprachkurseinschreibung: private Krankenversicherung -- bei Einschreibung ins Fachstudium: gesetzliche Krankenversicherung
  • Ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung von einer deutschen Hochschule 

    Achtung: Erst nach Eingang einer vollständigen E-Mail mit allen unten genannten Informationen und Anlagen kann eine Einschreibung erfolgen!

    Semesterbeitrag: Die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt erst nach erfolgreicher Einschreibung. Sie erhalten dazu alle nötigen Informationen. Bitte überweisen Sie vorab kein Geld.

Die Einschreibungsfristen

Einschreibung zum Deutschkurs:
Ganzjährig möglich

Einschreibung Fachstudium zulassungsfreie Bachelor/Master:
Siehe die Seiten des Studierendensekretariats

Einschreibung Fachstudium zulassungsbeschränkte Bachelor/Master (NC):
Den festen Termin entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid

Einschreibung Promotion:
Ganzjährig möglich, siehe Infos für Promovierende
 

Der Semesterbeitrag

Alle Studierenden müssen den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr und grundsätzlich von allen Studierenden semesterweise zu zahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie hier
 

Das Semesterticket 

Nach der Immatrikulation und Zahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages (bitte mindestens 3 Werktage einkalkulieren) können Sie sich das Semesterticket (VRR und NRW-Ticket) über die Campus-App myUDE (https://www.uni-due.de/myude/) auf Ihr Smartphone laden.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Der Studierendenausweis

Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis, der nach der Einschreibung im Front Office des Akademischen Auslandsamtes abgeholt werden kann. Der Ausweis ist als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen und ermöglicht die Nutzung der Selbstbedienungsstationen (Druck von Studienbescheinigungen, Eingabe von Adressänderungen, Druck von Überweisungsträgern).

Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit und ist an das Studierendensekretariat oder an das Akademische Auslandsamt zurück zu geben.

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis ausschließlich im Studierendensekretariat während der Öffnungszeiten beantragt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier

Die Unikennung

Alle neu eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen bekommen nach der Einschreibung eine persönliche Unikennung mit einem Freischaltpasswort. Mit der Unikennung können Sie die IT- Services der Universität nutzen, zum Beispiel den Zugang zum Internet (WLAN, PC- Arbeitsplätze, elektronisches Vorlesungsverzeichnis - LSF, Prüfungsanmeldung) bekommen. Wenden Sie sich an den E-Point, wenn Sie Fragen zu Ihrer Unikennung und den IT-Services haben oder ihr Passwort vergessen haben.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier
 

Die Studienbescheinigung

Sie können sich mit Ihrer Unikennung Ihre Studierendenbescheinigungen an den SB-Stationen selbst mehrfach ausdrucken, nachdem Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und dieser der Universität Duisburg Essen gutgeschrieben wurde.

Die Studierendenbescheinigung wird beispielsweise zur Vorlage bei der Behörden, Krankenkassen, Banken oder dem Studentenwerk benötigt.

Mehr Informationen zur Studienbescheinigung finden Sie hier.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt

Campus Essen

Weststadttürme 
WST B 06.05
Berliner Platz 6-8
45127 Essen

international@uni-due.de

Campus Duisburg

Geibelstraße 41
Gebäude SG 027

47057 Duisburg
international@uni-due.de

Front Office

Sprechstunde Erstberatung

Hier finden Sie unsere Sprechstundenübersicht 

Mitarbeiter*innen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen des Akademischen Auslandsamts.

Beratung internationaler Studierender

Online-Sprechstunde für Fragen zur Finanzierung des Studiums, Ausländerbehörden etc.

Bitte einen Termin über Moodle vereinbaren.
 

Moodle