Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Studiengang
Campus Essen
Studienabschluss
Master of Arts (M.A.)
Studienbeginn
Wintersemester
Regelstudienzeit
4 Semester
Beschreibung des Studiengangs
befähigt. Das Studium vermittelt Kompetenzen, die insbesondere der Ausübung leitender und planender Funktion in Institutionen des sozialen Sektors und angrenzender Bereiche dienen. Fächerkombinationen
Es handelt sich um einen 1-Fach-Master, in dem die Disziplinen integrativ vermittelt werden.
Studienverlauf
Der Studiengang umfasst 8 Module mit den folgenden Inhalten:
1. Semester
Modul I: Soziale Arbeit in wissenschaftlicher Perspektive (Pflichtmodul)
1.1Soziale Arbeit und Wissenschaft
1.2Der Beitrag der Einzeldisziplinen zur Wissenschaft der Sozialen Arbeit
1.3Forschungsmethodologie und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung
1.4Forschungsmethodologie und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung
Modul III: Case Management - Gestaltung von Unterstützungssettings (Pflichtmodul)
3.1Soziologie sozialer Interaktion und Netzwerke: Einführung in das Case-Management
3.2Planung sozialer Dienstleistungen
3.3Wirkungsforschung zu Interventionen Sozialer Arbeit
3.4Psychologie des Case-Managements
2. Semester
Modul IV: Sozialorientierung und Quartiermanagement (Pflichtmodul)
4.1Stadtsoziologie und Regionalentwicklung
4.2Sozialraum- und Quartiermanagement
4.3Sozialstrukturanalyse/Sozialberichterstattung
4.4Ringvorlesung zu aktuellen Entwicklungen im Forschungs- und Praxisfeld von Quartiermanagement und sozialräumlicher Sozialer Arbeit
Modul V: Methoden der Organisationsentwicklung und der Rechtsanwendungen in der Sozialen Arbeit (Plichtmodul)
5.1Strategische Organisationsentwicklung und Change Management
5.2Führung in sozialen Organisationen
Modul VI: Forschung und Entwicklung - Phase I und II (Wahlpflichtmodul)
6.1Forschungs- und Entwicklungsprojekt
6.2Methoden-Coaching
3. Semester
Modul II: Theorien und Entwicklungen öffentlicher Wohlfahrtsproduktion (Pflichtmodul)
2.1Theorie und Struktur von Wohlfahrtsstaatlichkeit
2.2Soziale Sicherung im internationalen Vergleich
2.3Konzepte und Instrumente zur Finanzierung sozialer Dienstleistungen
Modul V: Methoden der Organisationsentwicklungund Rechtsanwendung in der Sozialen Arbeit (Pflichtmodul)
5.3Arbeitsrecht
5.4Methodik der Rechtsanwendung für Führungskräfte
Modul VI: Forschung und Entwicklung - Phase III (Wahlpflichtmodul)
6.1Forschungs- und Entwicklungsprojekt
6.2Methoden-Coaching
4. Semester
Modul VIII: Optionaler Studienbereich (Wahlpflichtmodul)
Drei wählbare Veranstaltung aus dem weiteren Lehrangebot. Es soll sich um studiengangsrelevante Veranstaltungen auf Masterniveau handeln. Hinsichtlich der Auswahl soll die Beratung durch die Lehrenden in Anspruch genommen werden. Besonders geeignete Veranstaltungen werden den Studierenden vor Semesterbeginn (z.B. durch Aushang und/oder im LSF) bekannt gemacht.
Modul VIII: Master-Abschlussmodul (Pflichtmodul)
Master-Arbeit
Prüfungen/ECTS-Credits
Im Master-Programm „Soziale Arbeit“ sind insgesamt 120 ECTS-Credits zu erwerben. Davon entfallen
- 99 ECTS-Credits auf die studienbegleitend geprüften fachspezifischen Module;
- 21 ECTS-Credits auf die Master-Arbeit
Pro Studienjahr sollen 60 ECTS-Credits erworben werden. Studierende, die im ersten Studienjahr weniger als 45 ECTS-Credits erworben haben, müssen an einer fachbezogenen Studienberatung teilnehmen.
Informationsmaterial
Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Studienverlauf
Zugang zum Studium
Zugangsvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium in dem Master-Studiengang Soziale Arbeit: Beratung und Management wird erbracht durch
eine besondere studiengangbezogene Eignung und zusätzlich
• einen Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen mit einer Gesamtnote von 2,0 oder besser
• ein mindestens dreijähriges einschlägiges Studium im Bereich Sozialwesen an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss und einer Durchschnittsnote von 2,0 oder besser, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
• ein mindestens dreijähriges einschlägiges Studium im Bereich Sozialwesen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, soweit durch den Prüfungsausschuss Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt wird, das der an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erreichten Gesamtnote von mindestens 2,0 entspricht
BewerberInnen, die nicht einen 1-Fach-Bachelor im Bereich Sozialwesen oder einen 2-Fach-Bachelor mit Sozialwesen als Hauptfach studiert haben, wird empfohlen, vorab die Prüfung der Gleichwertigkeit des Studienabschlusses zu beantragen. Den formlosen Antrag schicken Sie bitte zusammen mit einer Kopie des Modulhandbuchs und einer detaillierten Aufstellung aller Teilleistungen der studierten Module an den
Prüfungsausschuss Master Soziale Arbeit
Die Vorsitzende Prof. Dr. Annette Boeger
Universität Duisburg Essen
Fakultät für Bildungswissenschaften
45117 Essen
Bewerbung
Für Ihre Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren füllen Sie bitte im Zeitraum
vom 1. Juni bis zum 15. Juli
den Online-Antrag zum Eignungsfeststellungsverfahren für Masterstudiengänge aus. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt, die ebenfalls bis zu 15. Juli eingegangen sein müssen:
• eine maximal dreiseitige Stellungnahme zu den Beweggründen für die Aufnahme des Studiums und den mit dem Masterstudiengang angestrebten individuellen Zielsetzungen („Motivationsschreiben“)
• ein tabellarischer Lebenslauf
• Zeugnis/Urkunde des vorangegangenen Studienabschlusses. Sollte das Zeugnis/die Note der Abschlussarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, kann ersatzweise ein Notenspiegel beigefügt werden, auf dem mindestens 144 ECTS bescheinigt werden. Das Zeugnis ist nachzureichen.
• Die Abschlussarbeit auf CD ROM.
Weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren und das Onlineformular finden Sie hier.
Evtl. Rückfragen können an Frau Sabine Beck gerichtet werden: sabine.beck@uni-due.de
Zulassung
Eine örtliche Zulassungsbeschränkung zum WS 2012/13 ist beantragt. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt
Der Studiengang qualifiziert für leitende, insbesondere Management-, Beratungs- und Planungsfunktionen im Sozialen Sektor. Qualifizierte Absolventen des Masterstudienganges erhalten zugleich den Zugang zu weiterqualifizierender Forschung (Promotion oder Hochschullaufbahn).
Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt [Isa]
Kontakt und Beratung
Fakultät
Fakultät für Bildungswissenschaften am Campus Essen
Fachberatung (durch Lehrende)
Sabine Beck
Weststadttürme B12.10, Tel.: 0201/183-3153
Sprechzeiten: Di 10.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung
Prüfungsausschuss Soziale Arbeit
(zuständig für Gleichwertigkeitsbescheinigung für die Master-Zulassung)
Prof. Dr. Annette Boeger
Fakultät für Bildungswissenschaften
Gebäude: Weststadttürme B.04.020
Fachschaftsvertretung (Studierende)
Fachschaft
R11 R05 B14 Tel.: 0201/183-3601
Sprechzeiten: siehe Aushang
Weitere Studiengänge im vergleichbaren Bereich
Erwachsenenbildung/European Adult Education (M.A.)
Erziehungswissenschaft (B.A.)
Soziale Arbeit (Bachelor-Studiengang)
