1. Das ERASMUS-Programm

Im Rahmen des Erasmus-Programms der EU vergibt das Akademische Auslandsamt Stipendien für Praktika in den Mitgliedstaaten der EU sowie Türkei, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Zielgruppe

Studierende der UDE aller Fakultäten

Auswahlkriterien

  • Sie sind an der Universität Duisburg-Essen regulär eingeschrieben ( Diplom, Magister, Lehramt, Bachelor, Master, PHD, Sie sind kein Gasthörer, Studium Generale)

  • Sie besitzen die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates oder Sie können eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nachweisen

  • Sie sind noch nicht als Praktikant/Praktikantin von einem Erasmus-Programm oder dem Leonardo Da Vinci Programm gefördert worden.

Voraussetzung für eine Förderung des Praktikums

  • Das Praktikum dauert mindestens 3 Monate (91 Tage) und darf max. 6 Monate dauern

  • Das Praktikum wird in einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, Verbänden, Behörden etc. absolviert

  • Das Praktikum hat einen inhaltlichen Bezug zum Studium

Vermittlung der Praktika

  • Eigeninitiative der Studierenden, ggf. Unterstützung durch Koordinatorin für Internationales der Fakultät oder durch das Akademische Auslandsamt der UDE

Stipendien

  • Die Stipendien beinhalten einen monatlichen Zuschuss zur Lebenshaltung von zurzeit 350,00 €/Monat

Weitere Informationen zum Erasmus-Programm finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit http://eu.daad.de/eu/sokrates/05353.html und auf der Seite des Akademischen Auslandsamtes der UDE http://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_praktika.shtml

2. Auslandsbafög

Ein Auslandspraktikum kann durch Leistungen nach dem BAföG gefördert werden, unabhängig davon, ob der Studierende eine Inlandsförderung bekommt. Erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Auslandsbafög sind die Studentenwerke. Dabei gibt es für jedes Land, in dem Sie ihr Auslandspraktikum absolvieren wollen, ein zuständiges Studentenwerk. Voraussetzung ist, dass das Praktikum eine Mindestdauer von 12 Wochen hat. Weiterhin muss das Auslandspraktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich sein und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein. Die Ausbildungsstätte muss daher bestätigen, dass der Praktikumsplatz den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht. Praktika außerhalb Europas können nur gefördert werden, wenn sie besonders förderlich sind.

Nähere Informationen finden Sie hier http://www.auslandsbafoeg.de/

3. Carlo-Schmid Programm

Das Carlo-Schmid-Programm soll herausragende Studierende und Graduierte im Rahmen eines Praktikums mit den Arbeitsweisen internationaler Organisationen (Vereinte Nationen und ihre Unterorganisationen sowie die Institutionen der Europäischen Union) vertraut machen sowie diese dabei unterstützen interkulturelle Kompetenz zu erwerben. Es soll hochqualifizierte junge Akademikerinnen und Akademiker aller wissenschaftlichen Disziplinen dabei unterstützen, ihre Wettbewerbschancen für den internationalen Verwaltungsbereich zu verbessern und damit die deutsche Personalpräsenz in den internationalen Organisationen erhöhen.
Die Finanzierung des Carlo-Schmid-Programm erfolgt überwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Des Weiteren beteiligt sich die Robert Bosch Stiftung an der Finanzierung des Programms.

http://www.studienstiftung.de/carlo-schmid.html?user_config[cmd]=showDetails&cHash=c34e7853c4447d90bf40a67758119d25

4. Stipendiendatenbank des DAAD

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html

5. Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

http://stipendienlotse.de/