Berufsrechtliche Beratung für Forschungsvorhaben

Die Berufsordnung (§ 15 Abs. 1) für die nordrheinischen Ärzte und Ärztinnen schreibt vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen durch eine bei der Ärztekammer oder bei einer Medizinischen Fakultät gebildeten Ethik-Kommission über die mit ihrem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen müssen.

 

Aufgrund der erfolgten Änderung der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte besteht jetzt die rechtliche Grundlage für die vollständige Umsetzung des Prinzips "eine Studie = ein Votum" durch die Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen.

 

Die Ethik-Kommission empfiehlt gemäß der Deklaration von Helsinki (Version 2008 Seoul; Artikel 19) alle Studien beim "Deutsches Register Klinischer Studien" (www.drks.de) registrieren zu lassen.

 

Bei Studien nach Berufsordnung bitten wir um folgende Mitteilungen an die Ethik-Kommission: Download.

 

Bei einem Antrag auf berufsrechtliche Beratung beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

  • Seit dem 19.09.2016 müssen die Anträge über das Portal https://www.ethikpool-essen.de bei der Ethik-Kommission eingereicht werden. Das Portal finden Sie auch in der linken Navigationsleiste (Ethikpool (Einreichungsportal)).
  • Nachreichungen und Amendments zu Anträgen, die vor dem 19.09.2016 eingereicht wurden, schicken Sie bitte per E-Mail.
  • Falls Sie
    a) Daten aus mehreren Kliniken bzw. Instituten verwenden (Kooperationsprojekt) oder
    b) Daten an externe Kooperationspartner/Stellen weitergeben 
    ist zusätzlich zum Votum der Ethik-Kommission die Zustimmung des Use & Access Committees (UAC) des Central Divison AI and Data Governance (AIDG, vormals ZBDG) erforderlich. Bitte füllen Sie in diesen Fällen zusätzlich den Nutzungsantrag AIDG aus. Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission wird Ihren Antrag und das Votum der Ethik-Kommission automatisch an AIDG weiterleiten.
  • Hinweis zu Gebührenreduktion bzw. Gebührenbefreiung
    Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung einer Gebührenreduktion oder Gebührenbefreiung ein Nachweis zu erbringen ist, dass die Förderinstitution keine Kosten für die Beratung durch die Ethik-Kommission übernimmt bzw. im Falle der Finanzierung mit Eigenmitteln ein aussagekräftiger Budgetplan vorzulegen ist.
    Bei der Gewährung einer Gebührenreduktion oder Gebührenbefreiung handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung.

 

Bei Fragen und Problemen mit dem elektronischen System helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle unter den Telefonnummern 0201 723 3637 oder 0201 723 1847 gerne.

 

Das Tool eTIC unterstützt Sie bei der Erstellung von Studienprotokollen, Informationsschriften und Einwilligungserklärungen.