Studierende, die

  • keinen BA-Abschluss in Germanistik der Universität Duisburg-Essen

vorweisen können, benötigen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Die Gleichwertigkeit wird bescheinigt, wenn die Leistungen studiengangsaffin sind. Um die Gleichwertigkeit beurteilen zu können, benötigen wir

  • Ihr BA-Zeugnis und
  • Ihr Transcript of Records bzw. eine beglaubigte Bescheinigung, aus der ersichtlich wird, welche Veranstaltungen Sie während Ihres BA-Studiums besucht haben (inkl. einer Notenübersicht, die belegt, dass die Mindestnote von 1,8 erreicht wird) sowie
  • das mit Ihren Grunddaten ausgefüllte Formular der Gleichwertigkeitsbescheinigung (für die spätere Vorlage am Tag Ihrer Immatrikulation im Studierendensekretariat)
Die Gleichwertigkeit bescheinigt Ihnen die stellvertretende Leiterin des Studiengangs. Schicken Sie bitte die
beglaubigten Kopien mit einem ausreichend frankierten C5-Rückumschlag - die Kopien werden nicht zurück
gesendet - an:
Dr. Hanna Köllhofer
Literatur und Medienpraxis
Fakultät für Geisteswissenschaften
Universität Duisburg-Essen
45117 Essen