Komedia - Zulassungsvoraussetzungen Bachelor

Bewerbungsverfahren

Mit dem Bachelorprogramm Komedia kann immer nur im Wintersemester gestartet werden.
Da die Studienplätze begrenzt sind, unterliegt Komedia einem internen Numerus Clausus (Orts-NC), der durch die Anzahl der eingereichten Bewerbungen bestimmt wird. Die Verfahrensergebnisse der vergangenen Semester finden Sie hier. In den letzten Jahren haben sich rund 1000 bis 2000 Bewerber für circa 200 Studienplätze beworben.

Wer kann sich bewerben?

Jeder, der die allgemeine Hochschulreife vorweisen kann. Ausländische BewerberInnen müssen sich über das akademische Auslandsamt bewerben.

Um auch den informatischen Teil des Studiums gut meistern zu können, sollte ein mathematisches Verständnis oder zumindest dahingehendes Interesse vorhanden sein.

Für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester oder als beruflich Qualifizierte/r wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studierendensekretariat.

Wie kommt man an einen Komedia Studienplatz?

Zunächst muss man sich ordnungsgemäß bis zum 15. Juli eines jeden Jahres beim Studierendensekretariat online bewerben. (Einschreibungswesen)
Man kann im Folgenden entweder im Hauptverfahren, im Nachrückverfahren oder aber im Losverfahren für Komedia zugelassen werden. Wie die Zulassungsstelle die Studienplätze genau verteilt, kann man hier nachlesen.

Wann werden die Zulassungen verschickt?

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden Anfang August online bereitgestellt. Sind bis zu einer internen Frist noch Studienplätze frei, werden auch BewerberInnen, die den NC nicht erfüllen, im Nachrückverfahren zugelassen. Die Nachrückbescheide werden Anfang September, die Ablehnungsbescheide gegen Ende September online bereitgestellt.

Sind nach dem Nachrückverfahren noch freie Studienplätze zu besetzten, werden diese gelost. Wer einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, kann also eventuell noch durch das Losverfahren zugelassen werden. Um sich am Losverfahren zu beteiligen, muss eine separate Bewerbung  (Einschreibungswesen) erfolgen, es reicht nicht die ursprüngliche Bewerbung. Bewerbungen für das Losverfahren finden ausschließlich online statt.

Was ist zu tun, wenn man die Zulassung hat?

Sobald man die Zulassung hat, muss man sich beim Studierendensekretariat Duisburg zu einem vorgegebenen Termin einschreiben. Welche Unterlagen zu diesem Termin mitgebracht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Was man nach der Einschreibung alles zu erledigen hat, zum Beispiel den Studierendenausweis beantragen oder Ähnliches, wird dann im Studierendensekretariat mitgeteilt.