Der Personalrat
Der Personalrat ist der gesetzlich verankerte Bestandteil für die Vertretung der Interessen der Beschäftigten eines jeden öffentlichen Arbeitsgebers, vergleichbar dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Er hat mit der Dienststelle, in unserem Fall dem Rektor, zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammenzuarbeiten (§2(1) Landespersonalvertretungsgesetz NRW)