Soziale Absicherung

Eine soziale Absicherung ist ein wesentlicher Teil eines Beschäftigungsverhältnisses. Diese Absicherung gewährt grundsätzlich einen umfassenden Schutz in sozialen Notlagen, d.h. im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter. Der Schutz ist allerdings leider nicht lückenlos. Insbesondere in den ersten Berufsjahren ist zusätzliche private Absicherung dringend zu empfehlen.

Die soziale Absicherung der Tarifbeschäftigten und der Beamten unterscheidet sich grundlegend:

  Tarifbeschäftigte Beamte
Kranken- und Pflegeversicherung gesetzliche Krankenkassen
bei hohen Einkommen ggf. private Versicherung
Beihilfe und private Versicherung
Vorsorge für den Fall einer Erwerbsminderung und für das Alter gesetzliche Rentenversicherung Pension
Betriebsrente
Arbeitslosenversicherung Agentur für Arbeit Beamtenverhältnis auf Lebenszeit: grundsätzlich nicht erforderlich
Beamte auf Zeit: keine Absicherung
Unfallversicherung Unfallkasse NRW Unfallfürsorge