Qualitätsmanagement-Berichte

In den verschiedenen Verfahren des QMS werden die jeweiligen Ergebnisse dokumentiert und zum Teil öffentlich, zum Teil im Intranet der UDE veröffentlicht. Die Regeln zur Veröffentlichung von Ergebnissen sind in der QM-Ordnung festgelegt. Studierende können für ihr Engagement im QMS eine Bescheinigung erhalten.
Jahresberichte
Seit 2017 berichtet die Hochschule der Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung, dem Senat, dem Hochschulrat, dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen einmal jährlich über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen.
- Jahresbericht QM-System 2021
- Jahresbericht QM-System 2020
- Jahresbericht QM-System 2019
- Jahresbericht QM-System 2018
- Jahresbericht QM-System 2017
- Jahresbericht QM-System 2016
Im Jahr 2019 hat die UDE eine eigene Zwischenevaluation der Systemakkreditierung durchgeführt.
- Poster Zwischenevaluation (DeGEval 2019)
- Ergebnisbericht Zwischenevaluation 2019
Interne Dokumentation (Intranet)
- Berichte und Maßnahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen
- Dokumentenmanagementsystem der UDE (geplant)
- Datenbank der Follow-up Maßnahmen (geplant)
Studiengänge
- Ergebnisse der Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge
- Urkunde und Bericht in der Datenbank des Akkreditierungsrats
Bescheinigung für Studierende
Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn mindestens ein aktive Beteiligung in QM-Verfahren nachgewiesen wird:
- Kontinuierliche Qualitätssicherung: Teilnahme an einer Qualitätskonferenz, Verfassen einer studentischen Stellungnahme zu einem Qualitätsbericht, Teilnahme an einem Qualitätsgespräch
- Institutionelle Evaluation: Verfassen einer studentischen Stellungnahme zu Studium und Lehre, Teilnahme an einem Gespräch mit Gutachter*innen im Rahmen der Begehung
- Externe Betrachtung von Studiengängen: Teilnahme an einem Gespräch mit Gutachter*innen im Rahmen der Begehung
- Teilnahme an Gremien: erweiterter Vorstands des ZLB, QMS-AG
Die Bescheinigung kann von den Studierenden unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Studiengang beim ZHQE mit den entsprechenden Nachweisen formlos angefordert werden. Pro Studierendem/Studierender wird nur eine Bescheinigung ausgestellt - sinnvollerweise am Ende des Studiums: ein Beispiel.
Ansprechpartner*innen
Dr. Heide Schmidtmann
Tel.: 0203/379-7726
heide.schmidtmann@uni-due.de
Dezernat für Hochschulentwicklungsplanung (HSPL)