Internationales Outgoings Praktikum im Ausland

Praktikum im Ausland

Ein Praktikum ist eine gute Möglichkeit, Praxis und Auslandserfahrung zu kombinieren.

Sollten Sie in Erwägung ziehen das vorgesehene Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren, gelten für das Praktikum hinsichtlich der Anerkennung dieselben Bedingungen und Voraussetzungen wie für im Inland abgeleistete Praktika. Das bedeutet, dass Sie auch hier das Seminar zu Modul 8 besuchen, und vor der Zusage an den potentiellen Praktikumsgeber das Praktikum beim Praktikumsbüro im IBZ (Frau Rinaldi) genehmigen lassen sowie die Praktikumszusage mit allen wichtigen Angaben dort einreichen. Wir empfehlen zudem, eine Praktikumsvereinbarung unterzeichnen zu lassen. Nach Absolvierung des Praktikums reichen Sie dann ebenfalls die Praktikumsbescheinigung sowie den Praktikumsbericht bei Frau Rinaldi fristgerecht ein.

Im Folgenden finden Sie Hilfestellungen zur Organisation eines Praktikums im Ausland sowie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Vorbereitung und Organisation

Ein Auslandspraktikum sollte gründlich vorbereitet und geplant werden. Der Erfolg der Organisation eines Auslandspraktikums hängt nicht zuletzt von Ihrer Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft ab.

Sie sollten eine Vorbereitungszeit von mindestens einem halben bis einem Jahr vor Praktikumsantritt einplanen. Je frühzeitiger Sie mit der Vorbereitung beginnen, desto mehr Zeit haben Sie für die Praktikumsbewerbung, die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und die Klärung von organisatorischen Fragen, wie Versicherung, Visum und Unterkunft. Beachten Sie auch, dass bei vielen (internationalen) Organisationen, die für ein Auslandspraktikum in Frage kommen, die Bewerbung über ein standardisiertes Bewerbungsverfahren (mit einem Bewerbungsvorlauf von bis zu einem Jahr vor Praktikumsbeginn) erfolgt. 

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten einen Praktikumsplatz im Ausland zu suchen:

  • in Eigeninitiative,
  • über ein Programm, das Praktika anbietet und ggf. auch finanziert,
  • über Programmvermittlungsagenturen.

In den meisten Fällen werden die Praktika jedoch in Eigeninitiative organisiert. Falls Sie sich an eine Programmvermittlungsagentur wenden möchten, beachten Sie unbedingt deren Kosten-Leistungs-Verhältnis, da sowohl die Vermittlungsgebühren als auch die angebotenen Leistungen je nach Organisation stark variieren.

Wenngleich es an der UDE keine Vermittlung von Praktika gibt, können Sie durch das Praktikumsbüro des Instituts für Soziologie, die Auslandskoordinatorin des Instituts sowie das Akademische Auslandsamt der UDE Unterstützung erfahren.

Organisatorisches

Visum

Innerhalb der Europäischen Union benötigen EU-Bürger keine gesonderte Arbeitserlaubnis bzw. ein Visum. In den meisten Ländern außerhalb der EU ist jedoch ein Visum für die Ableistung eines Praktikums erforderlich. Informationen über die rechtlichen Regelungen und Formulare erhalten Sie bei den Botschaften bzw. Konsulaten des jeweiligen Landes. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums durchaus einige Wochen bzw. Monate in Anspruch nehmen kann und einige Länder, z.B. die USA, auch verschärfte Einreiseregelungen haben. In jedem Fall ist für die Erteilung eines Visums ein gültiger Reisepass erforderlich. Deshalb sollten Sie unbedingt prüfen ob Sie einen bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass besitzen und wenn nicht, schnellstmöglich einen neuen Pass beantragen, da dessen Erstellung ein bis zwei Monate benötigt.

Links zu den Botschaften und Konsulaten in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de

Krankenversicherung

Vor Reiseantritt sollten Sie unbedingt mit Ihrer Versicherung abklären, ob in dem jeweiligen Land ein ausreichender Versicherungsschutz durch Ihre deutsche Krankenversicherung besteht. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist dieses jedoch nur der Fall, wenn mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Selbst wenn dieses der Fall ist und Sie einfach Ihre European Healthi Insurance Card nutzen können, sollten Sie sich über die Leistungen informieren, die durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind. Zumeist sind nur Leistungen erstattungsfähig, die auch die Krankenversicherungen des jeweiligen Landes übernehmen. Möglicherweise empfiehlt es sich daher eine zusätzliche private Auslandsreisekostenversicherung abzuschließen.
Falls kein Versicherungsschutz durch Ihre Krankenversicherung besteht ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung unbedingt erforderlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese eventuell Zusatzversicherungen anbietet. 

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Während eines Auslandspraktikums besteht seitens der deutschen Hochschule kein Unfallversicherungsschutz, weil diese selbst keinen Einfluss auf die Bedingungen am Praktikumsort ausüben kann. Somit sollten Sie sich an einen Versicherungsträger wenden und für den Zeitraum Ihres Praktikums eine Unfallversicherung abschließen. Prüfen Sie auch unbedingt ob Ihre Haftpflichtversicherung im Ausland Gültigkeit besitzt.

Impfungen

Für die Einreise in einige Länder ist der Nachweis von Impfungen erforderlich. Auskunft erhalten Sie in der Regel über die Botschaft bzw. das Konsulat des jeweiligen Landes. Zudem gibt es für einige Länder Empfehlungen zur gesundheitlichen Vorsorge.Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de und des Centrums für Reisemedizin: http://www.crm.de.

Praktikumsprogramme und Finanzierung

Praktika sind in vielen Fällen un- oder nur geringfügig vergütet. Bei Auslandspraktika kommen in vielen Fällen zusätzliche Kosten durch Reisekosten und höhere Miet-und Lebenshaltungkosten auf die Praktikanten zu.

Je nach Praktikumsplatz und Zielland gibt es unterschiedliche Stipendienprogamme, auf die Sie sich bewerben können. Es gibt zu dem einige Praktikumsprogramme, die ein Stipendium beinhalten.

Aktuelle Ausschreibungen werden auch unter 'Aktuelles' auf den Internationales-Seiten des Instituts veröffentlicht.

ERASMUS + Praktika

Für Praktika in Ländern, die am ERASMUS + Programm der Europäischen Union teilnehmen (EU-Mitgliedsländer + Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und Türkei) vergibt das Akademische Auslandsamt der UDE Stipendien. Alle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hierzu auf den Seiten des Akademischen Auslandamt. Ansprechpartner ist dort Friedhelm Pottel.

Kurzstipendien des DAAD

Für Praktika bei internationalen Organisationen, deutschen Außenvertretungen, Deutschen Schulen im Ausland und Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland können beim DAAD Teilstipendien und Fahrtkostenzuschüsse beantragt werden. Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Monate.

Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen

Im Rahmen des Carlo-Schmid-Programms, welches vom DAAD gemeinsam mit der Studienstiftung des deutschen Volkes durchgeführt wird, können sich Studierende und Graduierte mit deutscher Staatsangehörigkeit auf Stipendien für in Eigeninitiative erlangte Praktika in Internationalen Organisationen und Institutionen der Europäischen Union (Programmlinie A) oder auf geförderte spezifische Praktikumsangebote (Programmlinie B) bewerben. Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt einmal im Jahr in der Regel Ende Februar/Anfang März.

 

 

ASA-Programm

 

 

Über das ASA-Programm werden Stipendien für dreimonatige Arbeits- und Studienaufenthalte (ASA) in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa vergeben. Interessierte können sich über die Projekte auf den Internetseiten des Programms informieren.
Bewerben können sich Studierende bis 30 Jahren. Interessierte sollten politisches oder soziales Engagement nachweisen können, offen und lernbereit sein, fachliche Kenntnisse (je nach Projekt) und Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes verfügen. Teilnehmer erhalten ein Teilstipendium pro Monat und einen Fahrtkostenzuschuss. Weitere Informationen finden Sie hier.

PROMOS und DUE-Mobil-Stipendien

Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden hat zum Ziel auch solchen Studierenden eine Chance auf einen Auslandsaufenthalt (kurzfristige Aufenthalte bis max. 6 Monate) zu bieten, deren Vorhaben in keinem der strukturierten DAAD-Programme förderbar ist.

Wichtig: Beide Stipendienprogramme werden i.d.R. nur einmal im Jahr ausgeschrieben. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die jeweiligen Fristen.

Weitere Informationen zu PROMOS und DUE-Mobil finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamt der UDE.

Aktuelles

Logo Institut F _r Soziologie Mit Zusatz

 

 

 

 

 

Kontakt

Postanschrift:

Universität Duisburg-Essen
Informations- und Beratungszentrum
- Soziologie -
Lotharstr. 65
47057 Duisburg

Ansprechpartner:

Tanja Tästensen

Büro LK 075, Duisburg
Tel: (0203) 379-1343
Fax: (0203) 379-3656
E-Mail: soc-internat[at]uni-due.de