Kooperation mit Stadtmobil Rhein-Ruhr

Die Universität Duisburg-Essen und die Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH haben eine Kooperation für stationsbasiertes Carsharing vereinbart. An beiden Campi stehen jeweils drei Carsharing-Fahrzeuge unterschiedlicher Größenklassen (XS oder S und M) zur Verfügung, die dienstlich gebucht werden können.
 
Das Angebot soll insbesondere die Mobilität für dienstliche Fahrten zwischen den beiden Standorten verbessern. Für Beschäftigte der UDE gelten dabei besondere Konditionen.

Sonderkonditionen

Dienstliche Fahrten zwischen den Campi

Für Dienstfahrten zwischen Duisburg und Essen gelten montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr – außer an gesetzlichen Feiertagen – Sonderkonditionen:
PDF: UDE-Carsharing - Sonderkonditionen (Anlage 1)

Die Kosten sind auch von der Aufenthaltsdauer abhängig. Aus der exemplarischen Kostenrechnung können die Kosten für Hin- und Rückfahrt zum anderen Campus mit unterschiedlichen Verweilzeit besipielhaft entnehmen:
PDF: UDE-Carsharing - Beispielrechnung (Anlage 2)

Vergünstigungen für Mitarbeitende und Studierende

Für Studierende und Mitarbeiter gewährt Stadtmobil bei privater Anmietung darüber hinaus folgende Vergünstigungen:

  • Beschäftigte der Hochschule erhalten mit der privaten Registrierung Fahrtgutschriften in Höhe der Aufnahmegebühren.
  • Für Studierende mit Semesterticket verringert sich zusätzlich der Monatsbeitrag um 5 €, so dass für diese aktuell kein Monatsbeitrag anfällt.

VertraglichesVor der Nutzung

  • Vor der Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges ist ein Untervertrag der UDE-Organisationseinheit (Fakultät, Fachbereich etc.) mit Stadtmobil abzuschließen.
  • Zusätzlich sind auch die Mitarbeiter:innen aus dem UDE-Bereich, die das Carsharing nutzen können sollen, zu melden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt über die meldende Organisationseinheit. Die Reisekostenabrechnung „Campusfahrten“ über das SAP-Portal für Campus-Fahrten entfälllt.

Selbstverschuldeter Unfall

Sicherheitspaket zur Reduzierung des Selbstbehaltes + Rückgriff auf den Fahrer 

Um das Haftungsrisiko im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls bei der Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges in Grenzen zu halten, wird – sofern keine der weiter unten genannten Ausschlussgründe vorliegen – immer ein Sicherheitspaket für jeden gemeldeten Fahrer mit abgeschlossen. Dieses Paket hat eine Laufzeit von zwölf Monaten (danach monatlich kündbar) und verursacht Kosten, die bis auf weiteres zentral finanziert werden. Aus diesem Grunde wird darum gebeten, nur die Personen als Fahrer*in zu melden, die das Carsharing voraussichtlich auch mit einer gewissen Regelmäßigkeit in Anspruch nehmen werden und gegebenenfalls gemeldete Fahrer:innen, auf die diese nicht mehr zutrifft, abzumelden. 

Hinsichtlich des Abschlusses eines Sicherheitspaketes zur Reduzierung des Selbstbehaltes im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls auf 500 € ist zu beachten, dass die Möglichkeit nur besteht, wenn die Person mindestens 25 Jahre alt ist und mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (Tarifordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) - Details auf Seiten 10 und 11). 

Der Selbstbehalt ist zunächst in voller Höhe durch die Universität zu tragen. Im Anschluss ist zu prüfen, ob und in wie fern Sie in Regress zu nehmen sind. Als Arbeitnehmer sind Sie bei einer dienstlich veranlassten Fahrt im Rahmen des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleichs geschützt, wobei sich der Schutz daran bemisst, wodurch der Unfall verschuldet wurde:  

  • Leichte Fahrlässigkeit (z. B. ein unverschuldeter Auffahrunfall, leichter Fahrfehler): Sie haften gar nicht. Ihr Arbeitgeber muss für die Selbstbeteiligung des Carsharing-Anbieters aufkommen. 
  • Mittlere Fahrlässigkeit (z. B. ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, Vorfahrtsfehler): Der Schaden wird in der Regel zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geteilt. Die Selbstbeteiligung wird anteilig aufgeteilt.  
  • Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Überfahren einer roten Ampel, extreme überhöhte Geschwindigkeit) oder Vorsatz: Sie müssen grundsätzlich für die gesamte Selbstbeteiligung oder den Schaden aufkommen. 

Buchungsablauf

Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

  1. Bitte lesen Sie sich zuerst die Kurzanleitung von Stadtmobil Rhein-Ruhr (PDF) vollständig durchlesen und schauen Sie sich auch das dort verlinkte YouTube-Video an.
  2. Die Vorgehensweise zum Buchen eines Fahrzeuges wird in der „Stadtmobil Buchungsanleitung Webseite und App (PDF)“  ausführlich beschrieben.
  3. Fahrten über den Kooperationsvertrag sind immer nur als Hin- und Rückfahrt möglich und das Fahrzeug muss wieder am Startort abgestellt werden.
  4. Am Zielort der Hinfahrt darf das Carsharing-Fahrzeug nicht auf dem dortigen Stadtmobilstellplätzen abgestellt werden! Zu nutzen sind frei zur Verfügung stehende Parkplätze oder auf das jeweilige UDE-Parkhaus auf dem Campus.
Wenn Sie in Ihrem Bereich das Carsharing-Angebot nutzen möchten, füllen Sie bitte die beiden zum Download bereitstehenden Formulare „Rahmennutzungsvertrag für Bereiche (PDF)“ und „Meldung Fahrer (PDF)“ aus und senden diese an Stadtmobil, die Ihnen dann einen Zugang freischalten und die notwendigen Informationen geben werden.

Hinweis zum NutzungsrechtFahrzeuge generell frei nutzbar

Die auf den UDE-Campi bereitgestellten Carsharing-Fahrzeuge sind nicht exklusiv für eine Nutzung durch Personen von der UDE gedacht! Jede registrierte Person kann die Fahrzeuge über Stadtmobil mieten.

Sollte das Carsharing-Angebot übermäßig in Anspruch genommen werden, wird eine Erweiterung des Kontingents in Betracht gezogen. 

Kontakt

Für alle Rückfragen und im Falle von Problemen, die im Zusammenhang mit der Buchung der Carsharing-Fahrzeuge stehen, bitten wir Sie sich mit der Hotline von Stadtmobil Rhein-Ruhr in Verbindung zu setzen:

Telefon: +49 201 4709930
E-Mail:   info@stadtmobil.nrw

Stadtmobil Rhein-Ruhr ist rund um die Uhr (24/7) verfügbar.