Kosten- und Leistungsrechnung transparent gemacht

Die Hochschulen des Landes führen ihren Haushalt auf der Grundlage eines ganzheitlichen Controllings einschließlich einer Kosten- und Leistungsrechnung (§ 5 Hochschulgesetz NRW). Dabei soll die Kosten- und Leistungsrechnung primär ein hochschulinternes Steuerungsinstrument sein, das Informationen über Kostenstrukturen und Erlöse bereit stellt.

Ein weiteres Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung in NRW sind hochschulübergreifende Vergleiche. Hierzu werden alle Ressourcen (Personal-, Sach- und Investitionsmittel) nach Lehreinheiten zusammengefasst mit ergänzenden Kennzahlen (Personal, Studierende, Abschlüsse, Promotionen, Drittmittel) versehen und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW übermittelt.

Seit 2013 arbeitet die Universität Duisburg-Essen mit der Software SAP. In der Kosten- und Leistungsrechnung wird das SAP-Modul CO/PS eingesetzt.

Die Kosten- und Leistungsrechnung setzt sich zusammen aus

  • der Kostenartenrechnung
  • der Kostenstellenrechnung und
  • der Kostenträgerrechnung.

Eine Graphik verdeutlicht die Zusammenhänge.

Die von der Europäischen Union in Zusammenhang mit dem EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovationen geforderte Trennungsrechnung ist eine weitere Aufgabe der Kostenrechnung.

Ihre Ansprechpartner

Sachgebiet Finanzmanagement & Controlling

Vilma Heyduk

Holger Pens

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