Studiengang Master Märkte und Unternehmen
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Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
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Globale Anmeldephase Sommersemester 2023
Erster Termin: 01.05.2023 – 12.05.2023 | Geendet.
Zweiter Termin: 21.08.2023 – 01.09.2023
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Globale Anmeldephase Wintersemester 2023/24
Erster Termin: 06.11.2023 – 17.11.2023
Zweiter Termin: 26.02.2024 – 08.03.2024
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Globale Anmeldephase Sommersemester 2024
Erster Termin: 06.05.2024 – 17.05.2024
Zweiter Termin: 19.08.2024 – 30.08.2024
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan
Rahmenterminplan WS 2023/24 bis SS 2024
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich – bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.
Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.
Sonderprüfungen (außerhalb des Prüfungszeitraums)
Ausgewählte Fragestellungen des Marketings (Prof. Schröder)
Anmeldezeitraum: 10.04.2023 - 17.04.2023
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Einreichung von Attesten
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sanja Beuge
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Auf dem Attest vermerken Sie bitte Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der Prüfung(en), für die Sie abgemeldet werden möchten. Sollten Sie Ihre Krankmeldung während der Sprechstunde abgeben oder in unser Briefkasten einwerfen bitten wir ebenfalls dieses wie oben beschrieben vorzubereiten.
Wichtig: Das Attest muss am Tag der Prüfung ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte Atteste werden nicht akzeptiert.
Weiterführende Informationen zu den Attesten finden Sie hier (unter "Rücktritt von der Prüfung")
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeiten reichen Sie in
- dreifacher gedruckter und gebundener sowie
- dreifacher digitaler Form (CD oder USB-Stick) ein
Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie auf der Seite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.
Anschrift Campus Essen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sanja Beuge
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Anerkennung / Einstufung
Informationen zur Anerkennung
Ab sofort werden Anerkennungsanträge (das ausgefüllte Excel-Formular) per Email eingereicht.
Parallel dazu werden zeitnah die erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen eingereicht.
Den Online-Antrag und die genaue Beschreibung des Verfahrens sowie das Anschreiben finden Sie hier.
Informationen zur Einstufung
Verbuchung von vorgezogenen Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Rekroratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums WS 2018/2019
Allgemeines
Nachteilsausgleich / Mutterschutz
Nachteilsausgleich/Mutterschutz
Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studienorganisation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Ruhr-Allianz Verfahren
Anträge / Downloads
- Hinweise zur rechtzeitigen Einreichung von Attesten
- Anforderungen an Bachelor- und Masterarbeiten
- Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit
- Empfangsbestätigung für Bachelor- bzw. Masterarbeit
- Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten. - Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.