Betriebswirtschaftslehre – Bachelor und Energy and Finance – Master

Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G29

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelle Mitteilungen

Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr

Der Bereich Prüfungswesen ist vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Abschlussarbeiten können in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden (Wegbeschreibung).

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel! 🎄

Globale Anmeldephasen für Prüfungen

Wintersemester 2025/26

Erster Termin: 10.11.2025 – 21.11.2025

Zweiter Termin: 23.02.2026 – 06.03.2026

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".

Sommersemester 2026

Erster Termin: 11.05. – 22.05.2026

Zweiter Termin: 24.08. – 04.09.2026

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".

Informationen zu Prüfungen

Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan

Rahmenterminplan

Prüfungstermine

Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen"  einsehen.

Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich  bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.

Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.

Zulassungsbeschränkte Prüfungen

Personalmanagement | WiSe 2025/26 | Prof.in Dr. Herrmann

1. Prüfungstermin: 13.02.2026 | Anmeldephase: 10.11.  21.11.2025

2. Prüfungstermin: 20.03.2026 | Anmeldephase: 23.02.  06.03.2026

Sonderprüfungen (außerhalb des Prüfungszeitraums)

Alle Sonderprüfungen

Computergestützte Methoden | WiSe 2025/26 | Prof. Dr. Behr

1. Prüfungstermin: 28.11.2025 | Anmeldephase: 10.11.  21.11.2025

2. Prüfungstermin: 13.02.2026 | Anmeldephase: 16.01.  23.01.2026

Empirische Methoden | WiSe 2025/26 | Prof. Dr. Behr

1. Prüfungstermin: 28.11.2025 | Anmeldephase: 10.11.  21.11.2025

2. Prüfungstermin: 20.02.2026 | Anmeldephase: 23.01.  30.01.2026

Prüfungsan- und abmeldung 

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.

Prüfungsabmeldung

Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Abmeldungen vorgenommen werden.

Probleme bei der An- oder Abmeldung

Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.

Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.

Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester

Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die

  • zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
  • zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben

Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.

Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.

Atteste

Formale Regelungen für ein Attest sowie das Formular zur Krankmeldung

Ihr Attest senden Sie bitte im Original an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Elena Dietz
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Abschlussarbeiten

Anmeldung der Abschlussarbeit

Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 2 gültiger Prüfungsordnung BWL erfüllen. Detaillierte Informationen zur Anmeldung und zum Antrag. 

Schreibzeitverlängerung

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag wie folgt verlängern:

  • Bachelorarbeiten: Verlängerung um bis zu 2 Wochen
  • Masterarbeiten: Verlängerung um bis zu 8 Wochen

Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Abschlussarbeit beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein. 

Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Detaillierte Informationen zur Schreibzeitverlängerung und zum Antrag.

Einreichung der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeiten reichen Sie in

  • dreifacher gedruckter und gebundener sowie
  • dreifacher digitaler Form (USB-Stick) ein

Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Versicherung händisch unterzeichnet wurde. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert. Detaillierte Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeit.

Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Fristenbriefkasten eingeworfen werden. 

Anschrift Campus Essen:                       

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Elena Dietz
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Anerkennung / Einstufung 

Einstufung (Achtung: Frist!)

Für eine Einstufung gehen Sie wie im Link beschrieben vor, nur dass Sie im Antrag einen Haken bei "JA" zur Frage nach einer Einstufung setzen. Die Frist für das Sommersemester endet am 15.01. eines Jahres, die Frist für das Wintersemester endet am 15.07. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Der Antrag muss inkl. aller Unterlagen vollständig vorliegen, die Möglichkeit einer Nachreichung ist nicht gegeben.

Informationen zur Einstufung

Anerkennung

Ab sofort werden Anerkennungsanträge per Email eingereicht. Den Online-Antrag sowie die genaue Beschreibung des Verfahrens inkl. Beispielakte finden Sie auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Informationen zur Anerkennung

Informationen zur Anerkennung eines Praktikums (6 Credits)

Genehmigung Ihres Praktikums (BWL BA)

Zur Genehmigung des Praktikumsvorhabens müssen dem Modulverantwortlichen, Herrn Univ.-Prof. Dr. Kasperzak, via E-Mail (bwl.bachelor@wiwinf.uni-due.de) folgende Mindestangaben zugesandt werden:

1. das Unternehmen, bei dem das Praktikum erfolgen soll,

2. die Zeitdauer, über die sich das Praktikum erstrecken soll: mindestens 160 Stunden studentischer „Workload“, entsprechend 4 Wochen zu jeweils 40 Arbeitsstunden (20 weitere Stunden werden für das Verfassen des Praktikumsberichts veranschlagt, sodass insgesamt ein „Workload“ von 180 Stunden gemäß Modulhandbuch resultiert) sowie

3. die studienrelevanten Inhalte des Praktikums. 

Liegen diese Mindestangaben vor erhalten Sie via E-Mail die erforderliche Genehmigung. Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Praktika.

Vorgezogene Masterleistungen 

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum  WS 2018/2019

Voraussetzungen und Anmeldung

Die genannten Module können abgelegt werden, sofern die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Damit können für den Masterstudiengang anrechenbare Credits im Umfang von max. 30 Credits erworben werden. 

Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System. Hier finden Sie die Module, die Sie belegen dürfen.

Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.

Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.

Weitere Informationen

FAQ für Studierende

FAQ des Bereichs Prüfungswesen

Vorlagen für Anträge

Formloser Antrag

Antrag auf Zuteilung eines Betreuers/ einer Betreuerin für die Abschlussarbeit

Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit

Empfangsbestätigung für Bachelor- bzw. Masterarbeit

Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte beachten Sie die Informationen der Lehrstühle.

Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten
Sofern Sie Einsicht in die Gutachten der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Die Frist hierfür sowie für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.

BaföG Voraussetzungen

BaföG Voraussetzungen

Nachteilsausgleich und Mutterschutz

Nachteilsausgleich/Mutterschutz

Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation | Bereich Einschreibungswesen

Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)

UAR Ruhr (Wissenswertes)

Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Studienorganisation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Anmeldephase Prüfungen

WS 2025/26

Erster Termin: 10.11.2025 – 21.11.2025
Zweiter Termin: 23.02.2026 – 06.03.2026

SS 2026

Erster Termin: 11.05.2026 – 22.05.2026
Zweiter Termin: 24.08.2026 – 04.09.2026

Portal zur Prüfungsanmeldung

Krankmeldung und Atteste

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.