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ERASMUS-Studienaufenthalte

ERASMUS steht für "European Community Action Scheme for the Mobility of University Students". Über das ERASMUS-Programm können Sie ein Austauschsemester oder ein Austauschjahr an einer der 200 europäischen Partnerhochschulen der UDE absolvieren. Der Studierendenaustausch basiert auf Verträgen, die die Universität bzw. die Fakultäten mit Fakultäten anderer europäischer Hochschulen geschlossen haben. In den Verträgen wird eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vereinbart, die Anzahl der Austauschplätze ist also begrenzt.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu diesen Themen:

Ziele des ERASMUS-Programms
Voraussetzungen für ERASMUS-Studienaufenthalte
Leistungen für Stipendiat/inn/en im Rahmen des ERASMUS-Programms
ERASMUS Teilstipendium / Mobilitätszuschuss
ERASMUS-Bewerbung
Anmeldung an der Partnerhochschule

Ziele des ERASMUS-Programms

Ein Auslandsaufenthalt mit ERASMUS soll

  • die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen.
  • die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern.
  • die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule fördern.
  • die Gesellschaft allgemein bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene Leute als zukünftige AkademikerInnen herangebildet werden.
  • es den Studierenden durch die Zahlung eines Mobilitätszuschusses ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst finanziell nicht leisten könnten.

Voraussetzungen ERASMUS

Teilnahmevoraussetzungen sind zunächst:

  • Die Studierenden sind in einem Studiengang der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
  • Die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr (bei Bachelorstudiengängen)  oder das Grundstudium/Zwischenprüfung (bei Diplom- bzw. Magisterstudiengängen) abgeschlossen.
  • Die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm für Studienaufenthalte teilgenommen.
  • Die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
  • Die beteiligten Fakultäten haben ein Abkommen unterzeichnet, in dessen Rahmen eine bestimmte Anzahl von Studierenden ausgetauscht wird.
  • Der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt muss mindestens drei Monate dauern und darf ein Jahr nicht überschreiten.
    ACHTUNG: Der Berechnungszeitraum geht von Juni des ersten Jahres bis zum September des zweiten Jahres. Wer also erst im Sommersemester ins Ausland geht, wird maximal sieben Monate gefördert (März bis September des zweiten Jahres).

Diese Bedingungen gelten übrigens nicht für andere Stipendien!
WICHTIG: Studierende können für ERASMUS weder in Brüssel noch beim DAAD Einzelanträge stellen. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule bzw. die ERASMUS-Beauftragten der Fakultäten.

Leistungen für Stipendiat/inn/en im Rahmen des ERASMUS-Programms

  • Auslandsstudium von 3-12 Monaten (ggf. in Verbindung mit einem Praktikum) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU- Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Türkei.
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS)
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses (€ 50,- bis € 200,- monatlich).
  • für behinderte Studierende und Studierende mit Familie in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen (EILC) Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
  • in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

ERASMUS - Teilstipendium / Mobilitätszuschuss

ERASMUS-Studierende erhalten ein monatliches Teilstipendium, das zwischen € 100,- und € 150,- liegt. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses richtet sich nach den bewilligten Mitteln und der Anzahl der Studierenden, die ins Ausland gehen wollen.

Studierenden mit Behinderungen und Sonderbedürfnissen (z.B. mitreisendes Kind bei Alleinerziehenden) können einen Zuschuss zu der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen.

BAföG-EmpfängerInnen erhalten einen Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe wie die übrigen Studierenden. Darüber hinaus wird der Mobilitätszuschuss nicht auf das BAföG angerechnet. Studierende, die in Deutschland BAföG erhalten, sollten für die Zeit des Auslandsaufenthaltes Auslands-BAföG beantragen. Höhere Auslandsförderungssätze können dazu führen, dass Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten, während eines Auslandsaufenthalts durch BAföG gefördert werden. Der Antrag auf Auslands-BAföG wird beim Amt für Auslands-BAföG gestellt. Für die jeweiligen Länder gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, mehr zum Thema Auslands-BAföG erfahren Sie hier.

ERASMUS-Bewerbung

Das ERASMUS-Programm hat, verglichen mit anderen Stipendienprogrammen, ein einfaches Bewerbungsverfahren. Wer zum Studium ins europäische Ausland gehen möchte, bewirbt sich bei der/beim ERASMUS-Beauftragten seiner jeweiligen Fakultät. Verbindliche Auswahlkriterien für alle Fakultäten sind bisherige Studienleistungen, Sprachkompetenz, soziale Kompetenz sowie ein Motivationsschreiben. Einzelne Fakultäten können zusätzliche Kriterien zur Auswahl heranziehen. Dabei sind die jeweiligen Bewerbungsfristen zu beachten, die von den Fakultäten unterschiedlich gesetzt werden.

Die ausgewählten Studierenden erhalten von der/vom Beauftragten eine "Annahmeerklärung", die vollständig ausgefüllt und von der/vom Beauftragten unterschrieben an das Akademische Auslandsamt (AAA) weitergeleitet wird. Die Annahmeerklärung muss dem Akademischen Auslandsamt am 31. März des jeweiligen Jahres vorliegen.

WICHTIG: Studierende können für das ERASMUS-Programm weder in Brüssel noch beim DAAD Einzelanträge stellen. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule bzw. die ERASMUS-Beauftragten der Fakultäten.

Anmeldung an der Partnerhochschule

Die ERASMUS-Beauftragten der Fakultäten melden die Studierenden schriftlich bei der Partnerhochschule an. Die Partnerhochschulen setzen sich daraufhin im Idealfall mit den Studierenden in Verbindung und schicken ihnen Unterlagen (Veranstaltungskatalog, Bewerbung für Unterkunft, die Hochschule) zu oder schicken sie ans AAA bzw. die Beauftragten.
Das AAA leitet von den Partnerhochschulen zugesendete Unterlagen ggf. an die Studierenden bzw. die jeweiligen Beauftragten weiter, wo sie von den Studierenden eingesehen werden können. Anmeldeformulare, die von den Partnerhochschulen gefordert werden, müssen von den Studierenden bzw. den Beauftragten an die Partnerhochschulen geschickt werden.

Nach der Anmeldung an der Partnerhochschule erhält die Universität Duisburg-Essen eine Anmeldebestätigung, die entweder informell (per e-mail) oder formell ("Letter of Acceptance") geschickt wird. Das Akademische Auslandsamt leitet die Bestätigungen an die Studierenden und/oder die ERASMUS-Beauftragten weiter.
Wichtig: Manche Partnerhochschulen verlangen den "Letter of Acceptance" bei der Vergabe von Wohnheimplätzen.