Erasmus+: Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Das Wichtigste in Kürze
Ablauf
- Vor deinem Auslandsaufenthalt erstellst du ein Online Learning Agreement (OLA), in demdu deine Kurse an der Partneruni und deren Anerkennung an der UDE festlegst
- Änderungen an der Kurswahl können während des Auslandsaufenthalts (bis zu fünf Wochen nach Beginn des Studiums vor Ort) vorgenommen werden.
- Nach dem Auslandsaufenthalt reichst du die erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung beim Prüfungsausschuss oder bei deinem/deiner Erasmus+ Fachkoordinator:in ein.
Zuständigkeiten
Für alle fachlichen Fragen – und damit auch für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen – ist dein:e Erasmus-Fachkoordinator:in deine erste Ansprechperson. Deine Fachkoordinator:in berät dich bei der Kurswahl, der Erstellung des OLAs und zu den Anerkennungsverfahren deiner Fakultät.
Das International Office unterstützt dich bei organisatorischen Fragen sowie bei Themen rund um die Erasmus+ Förderung und derVorbereitung deines Auslandsaufenthalts.
Rechtliche Grundlagen
Die Anerkennung von Studienleistungen basiert auf den Grundsätzen des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), der Lissabon-Konvention sowie den jeweils geltenden Prüfungsordnungen der Studiengänge.
Studienleistungen sollen anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den im Ausland erbrachten und den an der UDE vorgesehenen Leistungen bestehen.
Anerkennung der Leistungen - Schritt für Schritt erklärt
Bitte informiere dich auch auf den Webseiten deiner Fakultät/Instituts ob es noch weitere Informationen zu den Abläufen und den Zuständigkeiten gibt.
Vor dem Auslandaufenthalt
Die spätere Anerkennung deiner im Auslnads ebrachten Studienleistungen wird durch das Online Learning Agreement (OLA) vorbereitet und vorab abgestimmt. Daher solltest du dich frühzeitig über das Lehrangebot deiner Gastuniversität informieren und geeignete Kurse auswählen.
- Überleg dabei bereits, für welche Module oder Studienleistungen an der UDE die im Ausland belegten Kurse anerkannt werden sollen. Anschließend besprichst du deine Kurswahl mit deinem/deiner Erasmus-Fachkoordinator:in und informierst dich über das Anerkennungsverfahren an deiner Fakultät.
- Sobald deine Kurswahl abgestimmt ist, erstellst du das OLA. Dieses ist ein verpflichtender Bestandteil des Erasmus+-Programms. Während deines Auslandsaufenthalts solltest du Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 bis 30 ECTS pro Semester belegen und erfolgreich absolvieren. Bitte beachte dabei auch die Vorgaben deiner Fakultät sowie deinerr Gastuniversität.
- Im OLA trägst du die Lehrveranstaltungen ein, die du an der Partnerhochschule besuchen möchtest, sowie die entsprechenden Module oder Leistungen an der UDE, für die eine Anerkennung vorgesehen ist. Anschließend wird das Dokument von dir, deinem/deiner Erasmus-Fachkoordinator:in und der Partnerhochschule bestätigt.
Wichtig: Das OLA muss vor Beginn der Mobilität unterschrieben von allen drei Parteien (dir, dem/der zuständigen Person an der UDE und der zuständigen Person an der Partneruni) vorliegen.
Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung des Online Learning Agreements findet ihr hier.
Während des Auslandsaufenthalts
Sollten sich Änderungen in eurem Studienplan ergeben, kannst du dein Online Learning Agreement auch nach Beginn des Auslandsaufenthaltes noch anpassen. Bespreche geplante Änderungen so wie früh wie möglich mit deinem/deiner Erasmus-Fachkoordinator:in und aktualisiere das OLA entsprechend. Die Änderungen müssen anschließend erneut von allen beteiligten Parteien bestätigt werden.
Bitte beachte: Jede der drei beteiligten Parteien kann Änderungen an dem bereits unterschriebenen OLA signalisieren. Allerdings müssen die Änderungen spätestens fünf Wochen nach Semesterbeginn durch den/die Studierende initiiert werden. Die Änderungen sollten schnellstmöglich und nicht später als zwei Wochen nach Änderungsanfrage durch alle drei Parteien bestätigt werden.
Eine Anleitung zur Änderung des OLA findest du hier.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Abschluss deines Auslandsaufenthalts erhältst du von der Gastuniversität ein Transcript of Records (Notenübersicht). Dieses Dokument enthält alle Studien- und Prüfungsleistungen, die du während eures Aufenthalts erbracht hast.
Für die Anerkennung musst du in der Regel nach deiner Rückkehr das Learning Agreement, das Transcript of Records sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen oder Anträge einreichen. Die Umrechnung der Noten erfolgt in der Regel nach der modifizierten bayrische Formel oder anhand einer fakultätsinternen Notenumrechnungstabelle. Da die Verfahren je nach Fakultät unterschiedlich sein können, solltest du dich rechtzeitig bei deinem/deiner Erasmus-Fachkoordinator:in über die konkreten Regelungen informieren.
Informationen und das entsprechende Antragsformular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen findest du auch beim Prüfungswesen auf der jeweiligen Seite deines Studienganges. Bei Problemen mit der Anerkennung solltest du dich an das Prüfungswesen wenden.
Bitte beachtet, dass die im Ausland erbrachten Leistungen bereits vor dem Auslandsaufenthalt im Learning Agreement abgestimmt werden sollten. Für Leistungen, die nicht im Learning Agreement aufgeführt sind, ist eine gesonderte Anerkennungsprüfung erforderlich. In diesem Fall wende dich bitte an deinen/deine Erasmus-Fachkoordinator:in oder an das Prüfungwesen.
Probleme bei der Anerkennung?
Sollten im Erasmus-Prozess Schwierigkeiten im Erasmus-Prozess auftreten, zögere bitte nicht, dich an das Erasmus-Team des International Office zu wenden (erasmus@uni-due.de).
Bei Fragen oder Problemen im Anerkennungsprozess ist das Prüfungswesendeine erste Anlaufstelle. Wird ein Anerkennungsantrag teilweise oder ganz abgelehnt, hast du die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch beim Prüfungswesen oder dem zuständigen Prüfungsausschuss einzulegen.
Darüber hinaus stehen dir weitere Beschwerdestellen zu Verfügung: https://www.uni-due.de/de/studium/beschwerden-und-ideen.php.
Wichtige Hinweise zur Erasmus+ Förderung
Für den Erhalt der Erasmus+ Förderung müssen während des Auslandsaufenthalts Studienleistungen erfolgreich erbracht werden. In der Regel sind hierfür mindestens 10 ECTS pro Semester erforderlich. Für Studierende der Ingenieurwissenschaften gelten mindestens 15 ECTS pro Semester. Bitte beachte, dass einzelne Fakultäten zusätzliche Anforderungen festlegen können.
Solltest du die erforderliche Mindestanzahl an ECTS nicht erreichen, wird der Einzelfall von der zuständigen Fakultät geprüft. Gegebenenfalls findet ein Fachgespräch statt. Auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet die Fakultät, ob eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Erasmus+ Förderung erforderlich ist.
Wurden während des Auslandsaufenthalts keine ECTS-Punkte erworben, muss die Erasmus+ Förderung grundsätzlich vollständig zurückgezahlt werden.
Kontakt
Erasmus+ Hochschulkoordination
Luisa Selent
International Office
WST-C.06.04, Campus Essen
Tel.: +49 (0)201-183 4610
Erasmus+ Fachkoordinator:innen
Eine Liste der Erasmus+ Fachkoordinator:innen an der UDE findet ihr hier.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.