FAQ zum Frühstudium

Wer kann teilnehmen?

Das Frühstudium richtet sich an Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (EF, Q1, Q2), die gute bis sehr gute Schulleistungen aufweisen. In begründeten Einzelfällen und nur nach einer individuellen Beratung durch das Frühstudiums-Team, können auch Schüler*innen der Mittelstufe zugelassen werden.

Wer entscheidet über die Teilnahme?

Die Schule, das heißt der Fachlehrer/ die Fachlehrerin und die Schulleitung, müssen die Teilnahme befürworten. Bei minderjährigen Schüler*innen ist zudem die Zustimmung der Eltern erforderlich. Seitens der Universität erfolgt keine gesonderte "Eignungsprüfung", bei Schüler*innen, die nicht der Zielgruppe (Oberstufe) entsprechen, ist jedoch ein persönliches Gespräch erforderlich und wir behalten uns vor, eine Teilnahme in diesen Fällen auch abzulehen.

Gesetzliche Grundlage

In Nordrhein-Westfalen wurde bereits im Jahr 2003 eine Änderung im Hochschulgesetz vorgenommen (Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW, verabschiedet am 28.01.2003, § 48, Abs. 6):

"(6) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet."

Zum Hochschulgesetz

Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Grundsatzposition der Länder zur begabungsgerechten Förderung

Einschreibungsordnung der UDE

Unfallversicherung

Bitte beachten Sie: das Ministerium für Kultur und Wis­sen­schaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat über die Unfallkasse NRW den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Schülerstudierenden aktuell geprüft. Das Ergebnis ist: Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Frühstudiums als Schülerstudierende an universitären Veranstaltungen teilnehmen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann in Ihrem Interesse sein und den Versicherungsschutz erhöhen. 

Aufgabe der Schülerinnen und Schüler

Die Schüler*innen sind verpflichtet, die Teilnahme an den Universitätsveranstaltungen formal wie die Unterrichtsteilnahme in der Schule zu handhaben.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universität darf nicht zu Lasten des Schulunterrichtes gehen, daher muss der verpasste Unterrichtsstoff in Rücksprache mit den entsprechenden Lehrer*innen nachgeholt werden.
Die Schüler*innen können sich jederzeit wieder von dem Projekt abmelden, wenn der Arbeitsaufwand zuviel werden sollte oder die Leistungen in der Schule abfallen. Die Schule und die Universität sollten schnellstmöglich informiert werden.

Aufgaben der Schule

Die Schule wählt sorgfältig diejenigen Schüler*innen aus, die für die Teilnahme geeignet erscheinen. Eine Lehrperson sollte als Mentor*in zur Verfügung stehen, um die ordentliche Teilnahme der Schüler*innen zu gewährleisten, ihr schulisches Fortkommen zu überprüfen und in eventuellen Konfliktfällen zu vermitteln. Die Schule sollte über eine damit beauftragte Lehrperson Kontakt zur Universität halten.

Angebot der Universität Duisburg-Essen

Die Universität öffnet reguläre Lehrveranstaltungen an beiden Campussen für besonders begabte Schüler*innen. Zu Beginn jedes Semesters werden digitale Begrüßungsveranstaltungen angeboten, in denen die Frühstudierenden wichtige Informationen zum Ablauf des Studiums erhalten und die Gelegenheit haben, Fragen zu klären.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldesystem des Frühstudiums.
Bei regelmäßiger Teilnahme stellt die Universität am Ende des Semesters Zertifikate aus. Bei erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung erhalten die Frühstudierenden zudem einen Nachweis über die erbrachte Leistung. Die Leistungsnachweise können bei einer späteren Studienaufnahme zur Anerkennung vorgelegt werden.

Was geschieht bei einer Verschlechterung der schulischen Leistung?

Sowohl die Schüler*innen selber als auch die Schule oder die Universität können die Teilnahme von Schüler*innen am Projekt beenden, wenn die schulischen Leistungen erheblich nachlassen oder Bedenken bezüglich der weiteren schulischen Laufbahn entstehen. Dies hat keine Folgen, eine erneute Anmeldung des Frühstudiums ist demnach möglich.

Wo werden die Studienleistungen für ein späteres Studium anerkannt?

Für die Anerkennung von Studienleistungen sind generell die Prüfungsämter der jeweiligen Fächer zuständig. Eine einheitliche Regelung gibt es zurzeit weder für NRW noch für das Bundesgebiet. Von einer überwiegend wohlwollenden Behandlung der Anfragen durch die einzelnen Prüfungsämter kann jedoch ausgegangen werden.

An welche Kontaktperson können sich die Schüler*innen und Lehrer*innen an der Universität wenden?

Das Frühstudiums-Team der UDE steht Ihnen für Rückfragen, Anregungen oder Kritik gerne jederzeit zur Verfügung.

fruehstudium@uni-due.de 

Wo finde ich weitere Informationen über das NRW-Projekt
"Schüler*innen an Hochschulen"?

Einen guten allgemeinen Überblick über Fördermöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Schule bietet die Broschüre "Chancen-Konzepte zur Begabtenförderung" des MSJK/NRW, die kostenfrei unter www.bildungsportal.nrw.de bestellt werden kann.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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