Spätestens seit dem Start des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt" im Jahr 1999 wird den sozialen und räumlichen Polarisierungsprozessen in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden mit einem ressortübergreifenden Politik- und Verwaltungsansatz begegnet. Integrierte Entwicklungskonzepte für benachteiligte Stadtgebiete sind damit zu einem bundesweit anerkannten Instrumentarium einer sozial- und bewohnerorientierten Stadtteilentwicklungspolitik geworden.

Soziale-Stadt-Programme haben allerdings einen ausdrücklichen Modell- und Impulscharakter, d.h. die einzelnen Programmgebiete können nur für einen begrenzten Zeitraum gefördert werden. In den Programmgebieten stellt sich deshalb die Frage, wie die erreichten positiven Veränderungen und hier insbesondere die aufgebauten Einrichtungen und Kooperationsstrukturen auch über das Ende des Förderzeitraums hinaus gesichert werden können und welche konzeptionellen, organisatorischen und politischen Vorkehrungen dafür geschaffen werden müssen (Verstetigungsthematik).

Angesichts der drängenden sozial-politischen Herausforderungen (Arbeitslosigkeit, Armut, Ausgrenzung, Segregation etc.) sollten deshalb systematisch neue - auch experimentelle - Wege beschritten werden, um neben den staatlichen Fördermitteln auch die regulären Ressourcen der einzelnen Verwaltungsressorts gezielt zur Stabilisierung und Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete zu nutzen ("Raumorientierung der kommunalen Verwaltung"). Mittelfristiges Ziel muss es dabei sein, die integrierte Stadt(tei)lentwicklung auch jenseits der Soziale-Stadt-Programme zu einer ressortübergreifenden Daueraufgabe der Städte und Gemeinden zu machen.

PDF: Soziale Stadt: Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel von Matthias Sauter

PDF: Die Verstetigung der Sozialen Stadt - Integrierte Stadt(teil)entwicklung auf dem Weg vom Sonderprojekt zur Regelaufgabe? von Matthias Sauter