Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum möglichen Ablauf einer Promotionsphase:

 

0. Fachliche Qualifikationen


Formale Voraussetzungen

  • Abschluss eines (geisteswissenschaftlichen) Universitäts- oder (Kunst-)Hochschulstudiums von mindestens acht Semestern.

  • Sowohl die Gesamtnote wie auch die Note der Abschlussarbeit dürfen jeweils nicht schlechter als gut sein. (Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss).

Sonstige Voraussetzungen 

  • Forschungsinteresse

  • Vertiefende Fachkenntnisse im Teilbereich der geplanten Dissertation

  • Sichere Kenntnisse in Verfahrensweisen des wissenschaftlichen Arbeitens im Schwerpunktbereich der geplanten Dissertation

  • Theorien- und Methodenkenntnis

  • Schlüsselkompetenzen

  • Bereitschaft und Fähigkeit zu interdisziplinärer Arbeit und Vernetzung

 

1. Motivation und Entscheidungsprozess


Sollte im Verlauf des Studiums eine Neigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkannt und zudem ein konkretes Interessengebiet entwickelt werden, ist die Entscheidung zu einer Promotion begründet. Folgende Faktoren sind bei der Entscheidung zur Promotion zudem zu beachten:

  • Zeitfaktor: Ein Dissertationsprojekt erstreckt sich über mehrere Jahre!

  • Finanzierung: Welche Möglichkeiten der Finanzierung stehen offen

  • Formale Zulassungsvoraussetzungen:

    • Sind zusätzliche, promotionsvorbereitende Leistungen zu erbringen?

    • Wurde der geforderte Notendurchschnitt (gut) erreicht?
       

2. Themenfindung


Das Thema einer Dissertation sollte einen Bezug zum Studium haben. Sofern die Dissertation nicht im Rahmen eines konkreten Forschungsprogramms entsteht und somit keine Vorgaben hinsichtlich der Zielsetzung bestehen, kann die Auswahl aufgrund der Interessenlage erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eigene bereits erfolgte Studien- oder Abschlussarbeiten zu einer Dissertation auszubauen. Bei der Eingrenzung des Themas sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Überschaubare Forschungssituation (das Thema sollte noch Potential für weitere wissenschaftliche Untersuchungen bieten)

  • Präziser Problembereich (die Fragestellung sollte sich möglichst gut eingrenzen lassen)

  • Innovatives Potential (die Arbeit am Thema sollte zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen)

  • Aktualität (es sollte ein aktuelles Forschungsinteresse bestehen)

  • Längerfristige Relevanz des Themas (das Thema sollte Potential für eine wissenschaftliche Weiterarbeit bieten)

  • Orientierung am Stellenmarkt (die Themenauswahl sollte sich an einer längerfristigen Karriereplanung orientieren)
     

3. Auswahl eines Betreuers/ einer Betreuerin (Doktorvater/ Doktormutter)


Sofern nicht von Seiten eines Hochschullehrer/ einer Hochschullehrerin das Angebot zur Promotion erfolgt ist, sollte erst nach den Themenüberlegungen (und ggf. dem Erstellen eines Exposés) der Kontakt zu einem Professor/ einer Professorin mit geeignetem Forschungsschwerpunkt aufgesucht werden. In Absprache mit dem Professor/ der Professorin können die Betreuungsmodalitäten festgelegt sowie das Thema konkretisiert werden. Für die Auswahl eines Betreuers/ einer Betreuerin können bereits bestehende Kontakte aus dem Studium von Nutzen sein; dabei ist es sinnvoll, fachliche wie persönliche Gesichtspunkte einzubeziehen.
Erst nach der Kontaktaufnahme mit einem potentiellen Betreuer/ einer Betreuerin kann der Promotionsausschuss kontaktiert werden.
Ggf. kann eine Einschreibung für den Promotionsstudiengang erfolgen.

 

4. Exposé


Das Exposé gibt Aufschluss über das Forschungsvorhaben, die konkrete Problem- und Fragestellung, Methodenauswahl sowie den geplanten zeitlichen Ablauf der Promotionsphase. Das Exposé dient als wesentliche Grundlage für die Vergabe von Stipendien, ist jedoch kein formaler Bestandteil des Zulassungsverfahrens zur Promotion (vgl. Promotionsordnung). Ein Exposé kann jedoch bereits für die Zusage zur Betreuung eingefordert werden.
Nähere Informationen zu Form, Inhalt und Umfang eines Exposés finden sich in speziellen Ratgebern zur Promotion. Zudem werden hierzu von unterschiedlichen Veranstaltern regelmäßige Workshops angeboten.

 

5. Antrag auf Zulassung


Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist an keinen Termin gebunden. Um sicher zu stellen, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, empfiehlt sich jedoch, den Antrag möglichst zu Beginn der Promotionsphase an den Promotionsausschuss zu richten.

 

6. Gliederung – Zeitplan – Recherche


Auf der Basis des Exposés und nach Absprache mit dem Betreuer/ der Betreuerin empfiehlt sich, eine möglichst detaillierte Gliederung oder ein Mindmap zur geplanten Dissertation anzufertigen und zweckmäßigerweise mit einem Zeitplan zu versehen. Gliederung und Zeitplan werden i.d.R. im Verlauf späterer Promotionsphasen stetig ergänzt und modifiziert, dienen jedoch der eigenen Strukturierung. Bereits für die Anfertigung von Exposé und Gliederung sind i.d.R. ausgiebige Recherchearbeiten erforderlich.
Die Recherche, Sichtung und Auswertung promotionsrelevanter Literatur und Materialien erstrecken sich über die gesamte Promotionsphase. Bei der Suche nach geeigneten Quellen werden neben der einschlägigen Fachliteratur u.a. auch Fachdatenbanken ausgewertet. Entsprechende Workshops können die Recherchearbeit erleichtern. Zudem sollte man sich vorab über eigene Verwaltungs- und Katalogisierungsverfahren Gedanken machen und über entsprechende computergestützte Literaturverwaltungsprogramme informieren.

 

7. Anfertigen der Dissertation


Die eigentliche Schreibphase ist ein Prozess, der von Höhen, Tiefen und gelegentlichen Rückschlägen gekennzeichnet sein kann und von fortlaufender Recherche und ggf. weiteren Qualifizierungsmaßnahmen begleitet wird. Wichtig während der gesamten Phase ist die Evaluierung der eigenen Arbeit im Hinblick auf die Themenstellung und eigentliche Zielsetzung. Auch sollte ein regelmäßiger Austausch mit der betreuenden Person stattfinden.

 

8. Zulassung – Einreichung


Der Schriftliche Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung erfolgt wiederum beim Promotionsausschuss. Neben drei Ausfertigungen der Dissertation sind dem Antrag diverse Anlagen beizufügen (vgl. Promotionsordnung).
Nach erteilter Zulassung wird eine Prüfungskommission, bestehend aus Vorsitzendem und Gutachter bestellt.
Zwei Monate nach Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens sollen die Gutachten beim Promotionsausschuss vorliegen und die Ergebnisse der Doktorandin oder dem Doktoranden schriftlich mitgeteilt werden. Die Promotionsunterlagen werden 2 Wochen zur Einsicht für Promotionsberechtigte ausgelegt.
Der Termin für die anschließende Disputation wird dem Doktoranden/ der Doktorandin mindestens 2 Wochen vorher durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses mitgeteilt.

 

9. Disputation – Rigorosum


Die Disputation bzw. das Rigorosum hat die Form einer Kollegialprüfung, dauert 60 bis 90 Minuten und wird in der Regel durch einen 10minütigen (u.U. öffentlichen) Vortrag des Doktoranden/ der Doktorandin eingeleitet.
Die Mitteilung über das Ergebnis der Disputation erfolgt unmittelbar nach deren Abschluss. Ein vorläufiges Zeugnis wird vom der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ausgestellt.

 

10. Veröffentlichung – Verfahrensabschluss


Nach bestandener Promotionsleistung und Erfüllung etwaiger Auflagen zur redaktionellen Überarbeitung, ist die Dissertation in „angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen“ (vgl. hierzu Promotionsordnung).
Nach der erfolgter Veröffentlichung kann die Promotionsurkunde übergeben werden.