Referat für Forschung und Struktur

Forschungsförderung

IFORES-Programm

Verwaltung und Verwendung der Mittel

  1. Die Anträge sind an den Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs im Dekanat zu richten.
  2. Bonusmittel sollen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen in das IFORES-Programm zurück.
  3. Anträge auf Umwidmungen von bewilligten Mitteln sind bei dem/der Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zu stellen.
  4. Bei Beschaffungsanträgen für Investitionen ist eine Erklärung hinsichtlich evtl. Folgekosten (z.B. Wartung, Reparaturen) erforderlich. Im Regelfall ist eine Finanzierung von Folgekosten aus IFORES-Mitteln nicht möglich.
  5. Personalstellen, die aus Mitteln des Forschungsförderungsprogramms der Medizinischen Fakultät der Universität Essen finanziert werden, dürfen ausschließlich zur Durchführung der im Antrag beschriebenen Forschungsarbeiten, jedoch nicht zur Krankenversorgung eingesetzt werden.
  6. ”Bonusmittel” können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen für Personal, Investitionen, Verbrauch, Reisen, etc. eingesetzt werden. Bezüglich der Folgekosten bei Investitionen gelten die Anmerkungen zu Punkt 4.