IFORES-Programm
Verwaltung und Verwendung der Mittel
- Die Anträge sind an die Prodekanin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs im Dekanat zu richten, Emailadresse: forschungsreferat@uk-essen.de.
- Bonusmittel sollen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen ein Jahr nach Bewilligungsende in das IFORES-Programm zurück. Ausgenommen hiervon sind bereits für Personalmaßnahmen eingesetzte Bonusmittel. Diese stehen bis zum Ende der Personalmaßnahme zur Verfügung.
- Anträge auf Umwidmungen von bewilligten Mitteln sind bei der Prodekanin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zu stellen.
- Bei Beschaffungsanträgen für Investitionen ist eine Erklärung hinsichtlich evtl. Folgekosten (z.B. Wartung, Reparaturen) erforderlich. Im Regelfall ist eine Finanzierung von Folgekosten aus IFORES-Mitteln nicht möglich.
- Personalstellen, die aus Mitteln des Forschungsförderungsprogramms der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen finanziert werden, dürfen ausschließlich zur Durchführung der im Antrag beschriebenen Forschungsarbeiten, jedoch nicht zur Krankenversorgung eingesetzt werden.
- Bonusmittel können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen für Personal, Investitionen, Verbrauch, Reisen, etc. eingesetzt werden. Bezüglich der Folgekosten bei Investitionen gelten die Anmerkungen zu Punkt 4.