Referat für Forschung und Struktur

Forschungsförderung

IFORES-Programm

Verwaltung und Verwendung der Mittel

  1. Die Anträge sind an die Prodekanin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs im Dekanat zu richten, Emailadresse: forschungsreferat@uk-essen.de.
  2. Bonusmittel sollen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen ein Jahr nach Bewilligungsende in das IFORES-Programm zurück. Ausgenommen hiervon sind bereits für Personalmaßnahmen eingesetzte Bonusmittel. Diese stehen bis zum Ende der Personalmaßnahme zur Verfügung.
  3. Anträge auf Umwidmungen von bewilligten Mitteln sind bei der Prodekanin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zu stellen.
  4. Bei Beschaffungsanträgen für Investitionen ist eine Erklärung hinsichtlich evtl. Folgekosten (z.B. Wartung, Reparaturen) erforderlich. Im Regelfall ist eine Finanzierung von Folgekosten aus IFORES-Mitteln nicht möglich.
  5. Personalstellen, die aus Mitteln des Forschungsförderungsprogramms der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen finanziert werden, dürfen ausschließlich zur Durchführung der im Antrag beschriebenen Forschungsarbeiten, jedoch nicht zur Krankenversorgung eingesetzt werden.
  6. Bonusmittel können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen für Personal, Investitionen, Verbrauch, Reisen, etc. eingesetzt werden. Bezüglich der Folgekosten bei Investitionen gelten die Anmerkungen zu Punkt 4.