Referat für Forschung und Struktur
Forschungsförderung
IFORES-Programm
Verwaltung und Verwendung der Mittel
- Die Anträge sind an den Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs im Dekanat zu richten.
- Bonusmittel sollen im Bewilligungszeitraum verausgabt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen in das IFORES-Programm zurück.
- Anträge auf Umwidmungen von bewilligten Mitteln sind bei dem/der Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zu stellen.
- Bei Beschaffungsanträgen für Investitionen ist eine Erklärung hinsichtlich evtl. Folgekosten (z.B. Wartung, Reparaturen) erforderlich. Im Regelfall ist eine Finanzierung von Folgekosten aus IFORES-Mitteln nicht möglich.
- Personalstellen, die aus Mitteln des Forschungsförderungsprogramms der Medizinischen Fakultät der Universität Essen finanziert werden, dürfen ausschließlich zur Durchführung der im Antrag beschriebenen Forschungsarbeiten, jedoch nicht zur Krankenversorgung eingesetzt werden.
- ”Bonusmittel” können unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen für Personal, Investitionen, Verbrauch, Reisen, etc. eingesetzt werden. Bezüglich der Folgekosten bei Investitionen gelten die Anmerkungen zu Punkt 4.