Forschung und Struktur

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung der DFG vom 17. Juni 1998 sind bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen möchten, müssen an ihrer Einrichtung entsprechend den Empfehlungen 1 bis 8 Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etablieren.

Denkschrift der DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 

Die Universität Duisburg-Essen hat diese Vorgaben umgesetzt und entsprechende Grundsätze verabschiedet.

Ausführliche Informationen zum Thema „Plagiate“ finden Sie hier.

Vertrauenspersonen der Universität Duisburg-Essen

Bestandteil der Grundsätze für die Sicherung guter wissenschaftliche Praxis ist die Bestellung von zwei Vetrauenspersonen, an die sich Angehörige der Universität, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben, wenden können.

Vertrauensperson 1:
Prof. Dr. rer. nat. Reinhard Zellner

Vertrauensperson 2:
Prof. Dr. rer. nat. Günter Törner

 

 

Ombudsmann der Wissenschaft

Alternativ kann man sich auch an den Ombudsmann der Wissenschaft wenden.