Forschung und Struktur
IFORES - Bonusmittel
Diese Fördermaßnahme honoriert die Einwerbung begutachteter Drittmittel. Für Drittmittel von unterschiedlichen Institutionen (DFG, BMBF, EU und Stiftungen, die eine „peer-review“ Begutachtung durchführen) wird ein finanzieller Bonus zur Verfügung gestellt. Finanzmittel, über deren Vergabe nicht in einem wissenschaftlich anerkannten Begutachtungsverfahren entschieden wurde (z.B. Industriemittel und Spenden), werden nicht bezuschusst.
Richtlinien und Antragstellung
Antragsteller:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind. Zusätzlich können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des ZMB Bonusmittel beantragen, wenn eine gemeinsame Einwerbung von Drittmitteln mit einer Klinik bzw. einem Institut des Universitätsklinikum Essen als gleichberechtigte Partner vorliegt.
Antragstellung:
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung muss innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung durch den Drittmittelgeber erfolgen. Dem formlosen Anschreiben ist das Bewilligungsschreiben des Drittmittelgebers beizufügen.
Förderumfang:
Finanzmittel in Höhe von bis zu:
- 10 % der eingeworbenen Drittmittel der DFG,
- 5 % der eingeworbenen Drittmittel der EU,
- 3 % der eingeworbenen Drittmittel des BMBF,
- 3 % der eingeworbenen Drittmittel von Stiftungen mit „peer-review“ Begutachtung
Bewilligte DFG-Anträge, deren Vorarbeiten bereits aus IFORES-Mitteln (Projektförderung) finanziert wurden, erhalten einen Bonus von 5% der eingeworbenen Drittmittel der DFG.
Die Bonusmittel werden auf Personal- und Sachmittel (Verbrauchsmaterialien, Versuchstiere, Publikations- und Reisemittel) vergeben.
Begutachtung:
Interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Auszahlung:
Bewilligte Bonusmittel werden zweimal jährlich auf Basis der erfolgten Drittmittelausgaben berechnet und ausgezahlt (jeweils zum 01.01. und 01.07.). In begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag die Auszahlung der Bonusmittel nach Erteilung der Drittmittelbewilligung möglich.
Pflichten der Förderungsempfänger und Erfolgskontrolle
Verwaltung und Verwendung der Mittel