Forschung und Struktur

IFORES - Bonusmittel

Diese Fördermaßnahme honoriert die Einwerbung begutachteter Drittmittel. Für Drittmittel von unterschiedlichen Institutionen (DFG, BMBF, EU und Stiftungen, die eine „peer-review“ Begutachtung durchführen) wird ein finanzieller Bonus zur Verfügung gestellt. Finanzmittel, über deren Vergabe nicht in einem wissenschaftlich anerkannten Begutachtungsverfahren entschieden wurde (z.B. Industriemittel und Spenden), werden nicht bezuschusst.

Richtlinien und Antragstellung

Antragsteller:

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind. Zusätzlich können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des ZMB Bonusmittel beantragen, wenn eine gemeinsame Einwerbung von Drittmitteln mit einer Klinik bzw. einem Institut des Universitätsklinikum Essen als gleichberechtigte Partner vorliegt.

 

Antragstellung

Die Bonifizierung erfolgt auf Grundlage der Drittmittelanzeige. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

Förderumfang:

Finanzmittel in Höhe von bis zu:

  • 15 % der eingeworbenen Drittmittel der DFG,
  • 5 % der eingeworbenen Drittmittel der EU,
  • 3 % der eingeworbenen Drittmittel des BMBF,
  • 3 % der eingeworbenen Drittmittel von Stiftungen mit „peer-review“ Begutachtung

Die Bonusmittel werden auf Personal- und Sachmittel (Verbrauchsmaterialien, Versuchstiere, Publikations- und Reisemittel) vergeben.

 

Begutachtung:

Interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

 

Auszahlung:

Die Auszahlung der Bonusmittel erfolgt auf Basis der Erteilung der Drittmittelbewilligung.

 

Laufzeit:

Bonusmittel sollen im Bewilligungszeitraum, der der Laufzeit des zugrundeliegenden Forschungsprojektes (ab Datum der Förderbewilligung) entspricht, verausgabt werden. Nicht verausgabte Mittel fließen zum Ende (31.12.) des darauf folgenden Kalenderjahres in das IFORES-Programm zurück. Ausgenommen hiervon sind bereits für Personalmaßnahmen eingesetzte Bonusmittel. Diese stehen bis zum Ende der Personalmaßnahme zur Verfügung. Diese Regelung gilt für Bonusmittel-Bewilligungen ab dem 01.01.2020.

Bonusmittel, die vor dem 01.01.2020 bewilligt wurden (Altbewilligungen), müssen bis zum 31.12.2023 verausgabt werden. Ausgenommen hiervon sind bis zum 31.12.2022 für Personalmaßnahmen verplante Bonusmittel aus Altbewilligungen. Diese können bis zum Ende der Personalmaßnahme eingesetzt werden. Nicht verausgabte Bonusmittel aus Altbewilligungen fließen am 01.01.2024 an die Fakultät zurück.

Pflichten der Förderungsempfänger und Erfolgskontrolle

Verwaltung und Verwendung der Mittel

Ihre Ansprechpartnerinnen

Bettina Szabo
Referentin für Forschung
Tel.: +49 (0) 201-723-4553
bettina.szabo@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 4

N.N
Sachbearbeitung

Tel.: +49 (0) 201-723-4512

Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20