Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, deren DFG-Anträge negativ beschieden wurden (ab 01.04.2024) aber Aussicht auf Erfolg bei Wiedereinreichung haben, soll die Möglichkeit gegeben werden notwendige Vorarbeiten durchzuführen.
Richtlinien und Antragstellung
Antragstellung:
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung soll innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung durch die DFG erfolgen.
Antragsteller:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind. W2- und W3-Professoren können nicht als Antragsteller auftreten.
Was wird gefördert:
Negativ beschiedene Anträge auf DFG-Einzelförderung (Sachbeihilfe), deren Einreichung dem Forschungsreferat zuvor schriftlich und zeitnah angezeigt werden sollte (forschungsreferat@uk-essen.de).
Förderumfang:
Bis zu 50.000 € (max. 1/3 der bei der DFG beantragten Summe) bei 12 Monaten Laufzeit für Personal- und Verbrauchsmittel. Investitionsmittel werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, in der Regel sollten diese aus der Grundausstattung finanziert werden.
Zum Antrag gehören:
- Der gesamte Antrag inklusive aller Anlagen ist in einem pdf Dokument einzureichen. Hierbei ist das unten verlinkte Antragsforumlar zu verwenden.
- Rebuttal letter. Hier soll auf die Gutachterkritik Punkt für Punkt eingegangen werden. Wie soll die Kritik mit Hilfe der hier beantragten Förderung ausgeräumt werden. Wie hilft die Förderung die Kritik zu entkräften und im Idealfall in einen Mehrwert zu verwandeln?
Anlagen zum Antrag:
- Abgelehnter DFG-Antrag (Kopie)
- Ablehnungsbescheid der DFG + Gutachten (Kopien)
- Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis
- Zusage des Antragstellers, den Antrag innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der Förderung erneut bei der DFG einzureichen *).
- Verbindliche Zusage (Kurzform) der Instituts- oder Klinikleitung hinsichtlich der für das beantragte Projekt verfügbaren Ressourcen aus der Grundausstattung (verfügbares Personal- und Verbrauchsmittel, sowie Geräte)
- Bestätigung des/der Vorgesetzten über die Sicherung der eigenen Stelle für die Projektlaufzeit
*) Die Wiedereinreichung des Antrags ist dem Forschungsreferat schriftlich mitzuteilen. Eine verzögerte oder nicht erfolgte Einreichung ist schriftlich zu begründen.
Antrag zum Download:
Antragsformular Wiedereinreichung DFG deu
Antragsformular Wiedereinreichung DFG eng
Begutachtung + Förderempfehlung:
Auf Grundlage der DFG-Gutachten erfolgt eine interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und akademische Karriereentwicklung. Über die Förderempfehlung wird im Einzelfall entschieden.
Ihre Ansprechpartner
Bettina Szabo
Referentin für Forschung
Tel.: +49 (0) 201-723-4553
bettina.szabo@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 4
Dr. rer. nat. Nora Mitdank
Referentin für Forschungsförderung
Tel: +49 (0) 201/723-4692
nora.mitdank@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 6
Dr. Munisch Wadwa
Referent für Forschungsförderung
Tel: +49 (0) 201/723-83379
munisch.wadwa@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 6
Anna Königshaus
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-4512
anna.koenigshaus@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20
Nathalie Bauer
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-4540
nathalie.bauer@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20
Kirsten Zupanc
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-83371
kirsten.zupanc@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20