Prof. Dr. Marcel Erlinghagen - Klausureinsicht
Klausureinsicht
Einsicht in Prüfungsunterlagen („Klausureinsicht“) für Studierende meiner BA-Vorlesungen im 1. Fachsemester
Studierende haben das Recht, Einsicht in Ihre schriftlichen Prüfungsunterlagen (z.B. Klausuren) zu nehmen. In den Prüfungsordnungen heißt es dazu: „Den Studierenden wird auf Antrag nach einzelnen Prüfungen Einsicht in ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten gewährt. Der Antrag muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. (§ 33 PO BA Soziologie, §34 PO BA „Lehramtsstudiengänge“). Die jeweiligen Prüfungsausschüsse haben entschieden, dass der Antrag auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen („Klausureinsicht“) schriftlich direkt bei mir als verantwortlichem Prüfer zu stellen ist.
Wenn Sie Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen bei mir beantragen wollen, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
(1) Bitte senden Sie eine Mail von Ihrer Uni-Mailadresse (!) mit dem Betreff „Antrag auf Einsicht in meine Prüfungsunterlagen“ an die Adresse sozialstruktur.geswi@uni-due.de und schildern Ihr Anliegen in verständlichen Worten und Sätzen. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass die Mail Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Titel und das Datum der Prüfung enthält. Sie bekommen in den folgenden Tagen eine Eingangsbestätigung per Mail zugesandt.
(2) Der Antrag muss entsprechend der Prüfungsordnung binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Sie können in HisInOne sehen, wann das Ergebnis zu Ihrer Prüfung verbucht und damit bekannt gegeben worden ist. Nicht fristgerecht eingegangenen Anträge können nicht berücksichtigt werden.
(3) Erst nach Ablauf der Antragsfrist werde ich Ihnen einen Termin zur Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen zusenden. Ich bitte Sie, von vorherigen Nachfragen abzusehen.
(4) Die Einsicht in die originalen Prüfungsunterlagen erfolgt vor Ort an der Universität unter Aufsicht. Die Vor-Ort-Einsicht ist deshalb notwendig, um die Identität des/der Einsichtnehmenden aus datenschutzrechtlichen Gründen zu überprüfen und ggf. zu verhindern, dass nachträgliche Änderungen an den Prüfungsunterlagen vorgenommen werden. Bringen Sie zur Identitätsüberprüfung bitte Ihren Studierendenausweis zum Termin mit. Sollten Sie mit diesem Vorgehen der persönlichen Vor-Ort-Einsichtnahme unter Aufsicht nicht einverstanden sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Justiziariat der Universität Duisburg-Essen auf, um ggf. eine andere rechtskonforme Lösung zu finden.
(5) Die Einsicht in Prüfungsunterlagen dient dem Zweck, Studierenden die Gelegenheit zu geben, die ordnungsgemäße Bewertung der Klausur zu überprüfen. Da es sich bei den von mir gestellten Klausuren im 1. Fachsemester um kurze (einstündige) Single-Choice-Klausuren handelt, ist daher für die Einsichtnahme eine Zeit von maximal 10 Minuten vorgesehen.