FAQ zum Thema Bewerbung an Gymnasien und Gesamtschulen (B.A.)

Für wie viele Fächerkombinationen kann ich mich bewerben?

Insgesamt können innerhalb Ihrer Bewerbung sechs Anträge abgegeben werden. Somit besteht die Möglichkeit, sich für sechs verschiedene Fächerkombinationen zu bewerben, wobei die Abschlüsse/Schulstufen unterschiedlich sein können.

In jeder Schulstufe wird für jedes Studienfach ein Vergabeverfahren durchgeführt, so dass auch Mehrfachzulassungen möglich sind. Eine Priorisierung der Anträge bzw. der Fächer innerhalb der Anträge ist somit nicht erforderlich.

Welche Fächer zulassungsbeschränkt, also bewerbungspflichtig und welche Fächer zulassungsfrei, also nicht bewerbungspflichtig sind, können Sie dem Studienangebot für Lehramtsstudiengänge entnehmen.

Die Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf folgender Seite: www.uni-due.de/studierendensekretariat/kombinationsmoeglichkeiten.php

Das für alle Schulstufen obligatorische Fach Bildungswissenschaften ist zulassungsfrei und muss bei der Bewerbung nicht angegeben werden!

In meiner gewünschten Fächerkombination ist ein Fach zulassungsfrei und somit nicht bewerbungspflichtig. Wie kann ich nun eine vollständige Fächerkombination angeben?

Als 1. Fach geben Sie zunächst das zulassungsbeschränkte Studienfach an. Als 2. Fach wählen Sie das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" aus.
Im Falle der Zulassung für das zulassungsbeschränkte Studienfach geben Sie erst bei der Einschreibung an, welches zulassungsfreie Fach Sie wählen möchten. Um welches zulassungsfreie Fach es sich handelt, ist für die Bewerbung nicht relevant.

Ich bin bereits für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben und möchte nur ein Studienfach innerhalb dieser Schulstufe wechseln, welches zulassungsbeschränkt ist. Wie gebe ich in diesem Fall eine vollständige Fächerkombination an?

Sie wählen als 1. Fach Ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Studienfach, als 2. Fach das Dummy-Fach "Fachwechsler" aus. Im Falle der Zulassung für Ihr gewünschtes Studienfach kann die Umschreibung erfolgen.

In meiner gewünschten Fächerkombination sind beide Fächer zulassungsbeschränkt. Sollte ich mich sicherheitshalber zusätzlich für die Fächerkombinationen mit "Zulassungsfreies Fach" bewerben?

Eine Bewerbung ist nur für die Fächerkombination mit den zulassungsbeschränkten Fächern erforderlich. Sofern die Zulassung nur für eines der zulassungsbeschränkten Fächer erteilt wird, kann die Einschreibung trotzdem erfolgen. In diesem Fall muss bei der Einschreibung ein zulassungsfreies Fach ausgewählt werden, dass mit dem zulassungsbeschränkten Fach kombinierbar ist.

Das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" muss nur dann ausgewählt werden, wenn Sie sich ausschließlich für eine Kombination bewerben, in der eines der beiden Fächer zulassungsfrei ist. Andernfalls könnten Sie keine vollständige Fächerkombination mit zwei Fächern angeben.

Ich habe mich für mehrere Fächerkombinationen beworben. Die Zulassung wird jedoch nur für ein Fach in jeder Kombination erteilt. Kann ich mich trotzdem einschreiben?

Die Einschreibung kann trotzdem vorgenommen werden, indem Sie die Fächer bei der Einschreibung anders kombinieren, auch wenn die Bewerbung nicht in dieser Kombination abgegeben wurde.
ACHTUNG: Die Möglichkeit, eine andere als die in der Bewerbung abgegebene Kombination bei der Einschreibung anzugeben, besteht jedoch nur dann, wenn die Kombination grundsätzlich zulässig ist.

Ich möchte das Fach Musik an der Folkwang Universität der Künste als Kombinationsfach wählen. Wie bewerbe ich mich?

In diesem Fall wählen Sie als 1. Fach Ihr gewünschtes Fach an unserer Hochschule aus. Als 2. Fach geben Sie bitte das Fach "Musik (Studium an der Folkwang-Universität)" an.

Bitte beachten Sie, dass das Fach Musik ausschließlich an der Folkwang-Universität der Künste angeboten wird. Die Bewerbung muss unbedingt an die Folkwang-Universität gerichtet werden. Eine ggf. erteilte Zulassung für das Fach an unserer Hochschule kann nicht auf das Fach Musik übertragen werden!

In meiner gewünschten Fächerkombination sind beide Fächer zulassungsfrei. Wie kann ich nun eine vollständige Bewerbung ausfüllen?

Falls beide Fächer zulassungsfrei sind, bedeutet dies, dass die Universität genug Studienplätze für die Anzahl der Bewerber zur Verfügung stellen kann. Es muss somit keine Bewerbung erfolgen. Jedoch muss eine Einschreibung innerhalb der Einschreibefrist für die zulassungsfreien Fächer erfolgen. Hier ist zu beachten, dass die beiden zulassungfreien Fächer miteinander kombinierbar sind.

Das Dummy-Fach "Zulassungsfreies Fach" muss nur dann ausgewählt werden, wenn Sie sich ausschließlich für eine Kombination bewerben, in der eines der beiden Fächer zulassungsfrei ist. Andernfalls könnten Sie keine vollständige Fächerkombination mit zwei Fächern angeben.

NC-Werte

Hier finden Sie weitere Informationen über die NC-Werte in den Lehramtsfächern

LehramtsWiki

Für stets aktuelle Informationen und weitere FAQs besuchen Sie auch das LehramtsWiki vom Zentrum für Lehrkräftebildung.

Überschneidungsfreies Studieren

Informationen zum Thema "Überschneidungsfreies Studieren an der UDE" finden Sie hier.

Anlaufstellen

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