FAQ zum Thema Fachwechsel / Studiengangswechsel (B.A.)

Fachwechsel bzw. Studiengangswechsel (z.B. von einer Schulform zu einer anderen) oder auch Hochschulwechsel sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für das Fach bzw. den Studiengang möglich und setzen evtl. eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer bzw. eine Anrechnung von Leistungen voraus. Bitte vergleichen Sie unten folgende Fragen und erkundigen Sie sich bei den Fachberatungen und im Einschreibungs- und Prüfungswesen.

Wann kann ich ein Fach wechseln?

Der Wechsel ins erste Fachsemester eines neuen Fachs ist wegen der jährlichen Einschreibung nur zum Wintersemester möglich.

Besteht die Möglichkeit, aus einem Bachelorstudiengang (1-Fach- oder 2-Fach-Bachelor) in die neue Lehramtsausbildung zu wechseln?

Prinzipiell ja, allerdings müssen die lehramtsspezifischen Elemente (Eignungspraktikum, Bildungswissenschaft, Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ), Praktika, Sprachnachweise), die sich aufgrund der LZV (Lehramtszugangsverordnung) ergeben, nachgeholt werden. Darüber hinaus formulieren die einzelnen Fächer Anforderungen für die Aufnahme in Lehramtsstudiengänge. Wenn die Äquivalenz von Prüfungsleistungen durch den / die Prüfungsausschüsse festgestellt wird, werden bereits erbrachte Prüfungsleistungen angerechnet.

Alle wichtigen Informationen zur Einschreibung und Gleichwertigkeitsprüfung sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Besteht die Möglichkeit, mit einem Bachelorstudium (Lehramt) in einen fachwissenschaftlichen Master zu wechseln?

Prinzipiell ja, die betreffende Hochschule trifft die Entscheidung darüber, welche Voraussetzungen Sie für das jeweilige Masterstudium erfüllen müssen. Der erbrachte Bachelorabschluss wird dazu einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen. Bitte erkundigen Sie sich in der Studiengangsdatenbank über die Zulassungsvoraussetzungen des geplanten Masterstudiengangs. Auf der Seite "Informationen zum Lehramtsmaster für externe Studieninteressierte", sind die notwendigen Informationen zusammengefasst.

Besteht die Möglichkeit, aus einem anderen Lehramtsstudium (Staatsexamen) in die neue Lehramtsausbildung zu wechseln?

Prinzipiell ja, Sie können sich die bereits erbrachten Studienleistungen im Bereich Prüfungswesen für das Bachelorstudium anerkennen lassen. Erkundigen Sie sich bitte auch, welche Elemente (Eignungspraktikum, Bildungswissenschaft, Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ), Praktika, Sprachnachweise), die sich aufgrund der LZV (Lehramtszugangsverordnung) ergeben, nachgeholt werden müssen. Die FachberaterInnen und die AnsprechpartnerInnen aus dem Bereich Prüfungswesen können Ihnen weitere Informationen zur Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen geben.

Darüber hinaus ist ggf. eine Bewerbung für höhere Fachsemester der von Ihnen studierten Fächer im entsprechenden Bachelor-Studiengang notwendig. Bitte erkundigen Sie sich im Bereich Einschreibungswesen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite "Informationen zum Studiengangwechsel" des Studierendensekretariats.

Wie kann ich während meines Studiums ein Fach wechseln?

Wenn bereits ein Lehramtsstudium begonnen wurde, kann während des Studiums ein Fachwechsel vollzogen werden. Jedoch muss sich für das neue Fach wieder neu beworben werden!

Wie bei der vorherigen Bewerbung zum Lehramtsstudium muss sich wieder in der Bewerbungsfrist zum Wintersemester um einen Studienplatz in diesem Fach für die gewünschte Schulform beworben werden. Wenn ein Studienplatz erhalten wird, muss sich in der Einschreibefrist in das neue Fach eingeschrieben und so der Fachwechsel vollzogen werden. Wie eine vollständige Bewerbung für einen Fachwechsel angegeben werden kann, ist hier zu finden.

NC-Werte

Hier finden Sie weitere Informationen über die NC-Werte in den Lehramtsfächern

LehramtsWiki

Für stets aktuelle Informationen und weitere FAQs besuchen Sie auch das LehramtsWiki vom Zentrum für Lehrkräftebildung.

Überschneidungsfreies Studieren

Informationen zum Thema "Überschneidungsfreies Studieren an der UDE" finden Sie hier.

Anlaufstellen

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