Teilnahme an Streiks im öffentlichen Dienst

Stand 15.12.2025

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder (TV-L) hat am 3. Dezember 2025 begonnen.

Aus diesem Grund möchten wir alle Tarifbeschäftigten, die sich an einem Streik beteiligen, bitten, im Nachgang  Ihre*n zentrale*n Sachbearbeiter*in der Gleitzeit im Dez. Personal & Organisation darüber zu informieren. Dafür senden Sie bitte eine E-Mail mit Aufstellung der Tage und Stunden, an denen Sie gestreikt haben. Für diese Zeiträume werden Sie dann von der Vergütung abgesetzt.

Sollten Gleitzeitteilnehmer*innen an den Streiktagen stundenweise arbeiten, können Sie sich an den Gleitzeiterfassungsgeräten vor Streikaufnahme ausbuchen und bei Wiederaufnahme des Dienstes wieder einbuchen. Die Stunden der Streikteilnahme werden dann vom Gleitzeitguthaben abgezogen.

Diese Regelung gilt für alle Streikaufrufe im Laufe der anstehenden Tarifverhandlungen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Geplant oder ungeplant? Informationen rund um Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit etc.)

Unter dem Begriff "Abwesenheiten" versammeln sich zahlreiche Informationen, die Sie benötigen, wenn Sie z.B. Urlaub planen oder plötzlich erkranken.

Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, sprechen Sie uns oder die zuständigen dezentralen Urlaubssachbearbeiter:innen in Ihren Bereichen an.

Aktuelle Informationen

Vorgehen bei Erkrankung des Kindes

Stand: 10.11.2023

Neues Verfahren für die Freistellung wegen Erkrankung eines Kindes:
Ab sofort ist die Übersendung eines Antrags auf Sonderurlaub wegen Erkrankung Ihres Kindes nicht weiter notwendig. Stattdessen können Sie Ihre Abwesenheit unkompliziert über eine E-Mail anzeigen. Weitere Informationen zum Vorgehen und zum Anspruch auf Freistellung finden Sie unter der Rubrik Rubrik Sonderurlaub

Wer, wann, wo? Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner finden Sie unter den jeweiligen Abwesenheiten.