Aktuelles
Einführung des eAU-Verfahrens für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte an der UDE
Stand 09.03.2026
Nach einer langen Übergangszeit, in der viele Beschäftigte dankenswerterweise weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. gelber Schein) vorgelegt haben, wird an der UDE das eAU-Verfahren eingeführt.
Das bedeutet, dass gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte ab sofort keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr vorlegen brauchen. Stattdessen fragt die UDE die Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse elektronisch ab. Diese Abfrage setzt die Ausstellung und Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt an die Krankenkasse voraus.
Die Krankmeldung innerhalb der UDE, in der die korrekte Dauer der Erkrankung anzugeben ist, ist unabhängig davon nach wie vor erforderlich. Diese erfolgt entweder per E-Mail an die Führungskraft mit krankmeldung@uni-due.de in Cc oder -für die am Probebetrieb teilnehmenden Bereiche- über das Webformular Krank- und Gesundmeldung.
Einen (neuen) Mustertext mit den erforderlichen Angaben zur Krankmeldung sowie weitere Informationen zum Vorgehen bei Erkrankung finden Sie auf der Webseite des Sachgebiets AwP unter dem Reiter „Erkrankung“.
Testphase Webformular Krank- und Gesundmeldung
Stand 09.03.2026
Derzeit läuft die Erprobung des neuen Webformulars zur Krank- und Gesundmeldung.
In die Testphase einbezogen sind derzeit das Dezernat Personal & Organisation, das Dezernat Wirtschaft & Finanzen, das ZIM und die Fakultät für Informatik, bei denen wir uns herzlich für die Unterstützung bedanken. Wenn Sie in einer dieser Organisationseinheiten tätig sind, können Sie das Webformular über den Selfcare Portal aufrufen. Eine detaillierte Beschreibung zur Nutzung des Webformulars finden Sie unter dem Reiter „Erkrankung“ Stichwort Webformular.
Wir bitten Sie, das Webformular bei Erkrankung zu nutzen und uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Ihr Feedback ist sehr wertvoll und hilft uns, das Formular weiterzuentwickeln und ggf. vorhandene Fehler zu berichtigen.
Vorgehen bei Erkrankung des Kindes
Stand: 10.11.2023
Neues Verfahren für die Freistellung wegen Erkrankung eines Kindes:
Ab sofort ist die Übersendung eines Antrags auf Sonderurlaub wegen Erkrankung Ihres Kindes nicht weiter notwendig. Stattdessen können Sie Ihre Abwesenheit unkompliziert über eine E-Mail anzeigen. Weitere Informationen zum Vorgehen und zum Anspruch auf Freistellung finden Sie unter der Rubrik Rubrik „Sonderurlaub“