Was sind besondere Leistungsbezüge?

Nach § 4 der Ordnung der Universität Duisburg-Essen (UDE) über das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge vom 25. Mai 2018 in Verbindung mit § 5 der Richtlinie der UDE über das Verfahren zur Vergabe und Bemessung von Leistungsbezügen vom 25. Mai 2018 können an Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der W-Besoldung (Besoldungsgruppen W 2 und W 3) im Rahmen eines vorgegebenen Antragsverfahrens besondere Leistungsbezüge vergeben werden.

Mit den Bezügen werden besondere Leistungen, die in der Regel über mehrere Jahre z. B. in den Bereichen Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung erbracht wurden, honoriert. Im Falle einer wiederholten Vergabe können laufende besondere Leistungsbezüge unbefristet vergeben werden. Diese nehmen regelmäßig an den Besoldungsanpassungen teil. Befristet vergebene Leistungsbezüge haben eine Laufzeit von drei Jahren.

Leistungen, für die bereits die Gewährung eines Leistungsbezugs vereinbart wurde, etwa anlässlich von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen, oder für die bereits eine Forschungszulage gewährt wurde, können nicht nochmals mit besonderen Leistungsbezügen honoriert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besonderer Leistungsbezüge besteht nicht.

Wie ist das Verfahren zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge geregelt?

Die Entscheidung über die Gewährung besonderer Leistungsbezügen erfolgt durch die Rektorin der Universität Duisburg-Essen auf Antrag der Professorin bzw. des Professors. In diesem Antrag stellt die Professorin bzw. der Professor dar, worin das Besondere ihrer bzw. seiner Leistungen liegt. Dabei geht es um solche Leistungen, die im relevanten Betrachtungszeitraum erbracht worden sind.

Anträge können in der diesjährigen Runde bis zum 15.07.2025 gestellt werden. Der relevante Betrachtungszeitraum der erbrachten Leistungen geht vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2025.

Der Antrag (zu den Anforderungen siehe unten) wird bei der zuständigen Dekanin bzw. dem zuständigen Dekan eingereicht. Sie bzw. er nimmt Stellung und leitet die Unterlagen mit einem Entscheidungsvorschlag an die Rektorin weiter. Die für die Vergabe besonderer Leistungsbezüge zuständige Vertrauenskommission sichtet alle bis zum Stichtag 30.06.2025 eingegangenen Unterlagen und erarbeitet für jeden Antrag eine Empfehlung, über die die Rektorin abschließend entscheidet.

Die Dekanin bzw. der Dekan kann zudem Professorinnen und Professoren vorschlagen, die aus ihrer bzw. seiner Sicht für die Gewährung eines besonderen Leistungsbezugs in der diesjährigen Antragsrunde in Frage kommen. Auch in diesen Fällen werden die u. g. Unterlagen benötigt. 

Es ist beabsichtigt, dass über die Anträge unter Berücksichtigung der von der Vertrauenskommission jeweils ausgesprochenen Empfehlung bis zum 31.12.2025 entschieden wird.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Bestehende Professur der W2-/W3-Besoldung an der UDE seit mindestens 01.07.2023
  • Keine erfolgreiche Antragstellung für besondere Leistungsbezüge in den Antragsrunden 2023 oder 2024

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Den Antrag richten Sie über die Dekanin bzw. den Dekan an die Rektorin. Sie fügen dem Antrag einen teilformalisierten Selbstbericht über die Tätigkeiten gemäß § 4 Absatz 3 der o. a. Ordnung der Universität Duisburg-Essen für den relevanten Betrachtungszeitraum. Den teilformalisierten Selbstbericht finden Sie hier. Formulareintragungen sind nur erforderlich, sofern sie der Begründung besonderer Leistungen dienen. Es müssen nicht notwendigerweise alle Felder ausgefüllt werden.

Der Antrag soll keine konkrete Stufe beinhalten, weder im Selbstbericht, noch in einem gegebenenfalls beigefügten Anschreiben.

Bitte fügen Sie dem Antrag ferner eine aktuelle Publikationsliste hinzu. Diese soll folgende Kriterien erfüllen: 

  • (die wichtigsten) Publikationen im relevanten Betrachtungszeitraum
  • ausschließlich erschienene und eingereichte Manuskripte, wobei Sie letztere bitte als solche kennzeichnen
  • geordnet nach Beiträgen in referierten und nicht referierten Journalen
  • bei Monographien und Buchbeiträgen geben Sie bitte Verlag und ISBN-Nummer an

Gerne können Sie fünf besonders häufig zitierte Arbeiten kennzeichnen.

Sollten Sie bei der Beantragung von besonderen Leistungsbezügen Drittmittel aufführen wollen, beachten Sie bitte das folgende Vorgehen:

  • Das Sachgebiet Berufungsmanagement stellt Ihnen eine Excel-Vorlage zur Verfügung, um die Drittmittel mit allen relevanten Informationen zu erfassen.
  • Als antragsberechtigte Professorin bzw. antragsberechtigter Professor fragen Sie über Ihren SAP-Zugang die Drittmittel selbstständig ab. Sollte es Abweichungen zwischen Ihren eigenen Aufzeichnungen und den Daten in SAP geben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Dekanat.

Damit Drittmittel berücksichtigt werden können, müssen Sie folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie müssen im Betrachtungszeitraum (hier: 01.07.2022 bis 30.06.2025) ausgezahlt worden sein.
  • Sie müssen das Drittmittelziel einer evtl. laufenden Zielvereinbarung übersteigen.
  • Wenn Sie das jeweilige Projekt mit mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemeinsam eingeworben haben, ist nur Ihr persönlicher Anteil für die Entscheidung über die besonderen Leistungsbezüge maßgeblich. Weisen Sie diesen bitte gesondert aus.
  • Es darf keine Forschungszulage gezahlt worden sein.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Antragsrunden soll der Antrag einschließlich aller Anlagen einen Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten.

Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie bitte

bis zum 15.07.2025

bei der Dekanin bzw. dem Dekan Ihrer Fakultät in Papierform ein und senden parallel die Unterlagen in Form eines pdf-Dokuments an das Sachgebiet Berufungsmanagement (berufungen@uni-due.de).

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Berufungsmanagement.