Volkswirtschaftslehre - BA/MA Gesundheitsökonomik MA
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit ab dem 30.11.2021
ersehen Sie hier:
Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
da zum Ende des Wintersemesters 2021/22 die bis dahin geltende CEHVO ausgelaufen ist, entfällt ab dem Sommersemester 2022 die Einreichung von Abschlussarbeiten per Email. Es gelten wieder die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Arbeiten sind daher ab sofort wieder in dreifacher gedruckter und gebundener, sowie dreifacher digitaler Form einzureichen.
Sollte sich an diesem Zustand aufgrund steigender Inzidenzzahlen wieder etwas ändern und ein erneuter Lockdown folgen, erfolgt an dieser Stelle unmittelbar eine entsprechende Information.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Die Standorte der Briefkästen ersehen Sie hier:
standortänderung_nachtbriefkasten_ab_dem_18.11.2019_campus_essen_markierung.pdf (uni-due.de)
Anschrift Campus Essen:
Bereich Prüfungswesen
z. Hd der zuständigen Sachbearbeitung
Studiengänge am Campus Essen (uni-due.de)
Freiversuchsregelung
Alle studienbegleitenden Prüfungen, die im Wintersemester 21/22 angetreten und als „nicht bestanden“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen. Dies gilt für Erst- und Wiederholungsprüfungen.
Ausnahmen:
Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.
Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.
Ist nach der fachspezifischen Prüfungsordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen, kann die oder der Studierende die Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung im Vorfeld beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Diese mündliche Ergänzungsprüfung fällt nicht unter die Freiversuchsregelung.
Anerkennung / Einstufung
Achtung! Neues Anerkennungsverfahren!
Ab sofort werden Anerkennungsanträge (das ausgefüllte Formular) per Email eingereicht.
Paralell dazu werden zeitnah die erforderlichen Unterlagen (Original und Kopie) in Papierform bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen eingereicht.
Online-Antrag und die genaue Beschreibung des Verfahrens sowie das Anschreiben finden Sie hier
Informationen zur Einstufung
Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)
Sonderprüfungstermine außerhalb des regulären Prüfungszeitraums/Teilnehmerbeschränkte Prüfungen
Sonderprüfungen:
Fachseminar Marketing und Handel (Prof. Schröder)
Anmeldezeitraum: 10.04.2023 - 17.04.2023
Category Management und Shopper Marketing in Theorie und Praxis (Prof. Schröder)
Anmeldezeitraum: 18.04.2023 - 25.04.2023
Ausgewählte Fragestellungen des Marketings (Prof. Schröder)
Anmeldezeitraum: 10.04.2023 - 17.04.2023
Termine für die Sonderprüfungen finden Sie hier
___________________________________________________________
Zulassungsbeschränkte Prüfungen:
Organisation (Prof. Hartz)
Anmeldezeitraum: 20.03. – 29.03.2023
Prüfungsdatum: folgt
Zugelassen (Matrikelnummer):
3069923
3081811
3075600
_____________________________________________________________
Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
https://www.wiwi.uni-due.de/studium/coronavirus/
Informationen zum Nachteilsausgleich und Mutterschutz
Info zur Einreichung von Attesten
Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau/Herrn (Sachbearbeiter bitte unbedingt angeben)
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Sollten Sie Ihre Krankmeldung während der Sprechstunde abgeben, oder in unser Briefkasten einwerfen, bitten wir ebenfalls, dieses wie oben beschrieben, vorzubereiten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihr Sachgebiet Prüfungswesen
Weiterführende Informationen zu den Attesten finden Sie hier (unter "Rücktritt von der Prüfung")
Vorgezogene Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Rekroratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums WS 2018/2019
Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung gemäß dieser Liste
erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System. Bei eventuellen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeitung.
Regelungen für die Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Die Anmeldefristen zum Nachtermin im selben Semester wird über den Rahmenterminplan bekanntgegeben.
Die Anmeldefristen für Sonderprüfungen werden ebenfalls gesondert auf dieser Webseite veröffentlicht.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- bzw. Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, müssen diese umgehend (während der An-/bzw. Abmeldefrist!) der zuständigen Sachbearbeitung per E-Mail gemeldet werden. Meldungen außerhalb der Fristen werden nicht berücksichtigt.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin nicht bestanden haben
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür die Note 5,0
erhalten haben.
- einen Freiversuch unternommen haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich ggfl. selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt!
Anträge
- Empfangsbestätigung für die Bachelor- bzw. Masterarbeit
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (bitte elektronisch ausfüllen!)
- Anerkennung: Checkliste
- Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten. - Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.
Hinweis zum Antrag auf Anerkennung: Die zweite Spalte auf dem Bogen "Auflistung der beantragten und anzurechnenden Leistungen" ist vom Studierenden zwingend auszufüllen, da sonst eine Prüfung der Anrechnung nicht möglich ist.
Allgemeines
Allgemeines
Aktueller Hinweis aufgrund des Coronavirus: Bitte reichen Sie den Anerkennungsantrag sowie die notwendigen Unterlagen per E-Mail oder per Post an den Bereich Prüfungswesen ein. Die Originale müssen nachgereicht werden
(Stand: 21.01.2021)
Informationen zum Praktikum VWL Bachelor
Bitte reichen Sie zur Anerkennung das Praktikumszeugnis und den Praktikumsbericht (unterschrieben vom Studierenden und der Firma) mit dem ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" hier ein.
- Anleitung zur Erstellung des Praktikumsberichts
Ihr Praktikumsbericht sollte einen Umfang von 1 bis maximal 2 Seiten aufweisen (maximal 5000 Zeichen). Angaben zum Arbeitgeber sowie den Formalitäten solten möglichst knapp gehalten werden.
Im Praktikum sollen fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie nichtfachliche Kompetenzen erworben werden, indem Einblicke in Organisation und Geschäftstätigkeit von Betrieben, sowie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickelt werden.
Daher dient Ihr Praktikumsbericht vor allem dazu, zu bewerten, inwiefern die obigen Aspekte im Praktikum berücksichtigt wurden. Insbesondere ist der Bezug zum Studium hervorzuheben.
Leitfaden zur Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit (berufsfeldbezogenes Praktikum)
Terminpläne
Rahmenterminplan WS 2022/23 bis SS 2023
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Des Weiteren können Sie diese in Ihrem HisInOne Portal unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich - bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten!
Weitere Hinweise zur An- und Abmeldung von Prüfungen finden Sie hier.