Volkswirtschaftslehre - BA/MA
Gesundheitsökonomik MA

Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G31

Funktionen

  • Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelle Hinweise

 

Erreichbarkeit ab dem 30.11.2021

ersehen Sie hier: 
Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

 

Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeiten

 

Liebe Studierende,

da zum Ende des Wintersemesters 2021/22 die bis dahin geltende CEHVO ausgelaufen ist, entfällt ab dem Sommersemester 2022 die Einreichung von Abschlussarbeiten per Email. Es gelten wieder die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Arbeiten sind daher ab sofort wieder in dreifacher gedruckter und gebundener, sowie dreifacher digitaler Form einzureichen.

Sollte sich an diesem Zustand aufgrund steigender Inzidenzzahlen wieder etwas ändern und ein erneuter Lockdown folgen, erfolgt an dieser Stelle unmittelbar eine entsprechende Information.

Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Die Standorte der Briefkästen ersehen Sie hier:

standortänderung_nachtbriefkasten_ab_dem_18.11.2019_campus_essen_markierung.pdf (uni-due.de)
 

Anschrift Campus Essen:                       

Bereich Prüfungswesen 
z. Hd der zuständigen Sachbearbeitung
Studiengänge am Campus Essen (uni-due.de) 

Freiversuchsregelung

Alle studienbegleitenden Prüfungen, die im Wintersemester 21/22 angetreten und als „nicht bestanden“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen. Dies gilt für Erst- und Wiederholungsprüfungen.

Ausnahmen:

Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.

Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.

Ist nach der fachspezifischen Prüfungsordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen, kann die oder der Studierende die Durchführung der mündlichen Ergänzungsprüfung im Vorfeld beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Diese mündliche Ergänzungsprüfung fällt nicht unter die Freiversuchsregelung.

Anerkennung / Einstufung

Achtung! Neues Anerkennungsverfahren!

Ab sofort werden Anerkennungsanträge (das ausgefüllte Formular) per Email eingereicht.

Paralell dazu werden zeitnah die erforderlichen Unterlagen (Original und Kopie) in Papierform bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen eingereicht.

Online-Antrag und die genaue Beschreibung des Verfahrens sowie das Anschreiben finden Sie hier

Informationen zur Einstufung

 

Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)

UAR Ruhr (Wissenswertes)

Sonderprüfungstermine außerhalb des regulären Prüfungszeitraums/Teilnehmerbeschränkte Prüfungen

 

Sonderprüfungen:

Fachseminar Marketing und Handel (Prof. Schröder) 

Anmeldezeitraum: 10.04.2023 - 17.04.2023

Category Management und Shopper Marketing in Theorie und Praxis (Prof. Schröder) 

Anmeldezeitraum: 18.04.2023 - 25.04.2023

Ausgewählte Fragestellungen des Marketings (Prof. Schröder) 

Anmeldezeitraum: 10.04.2023 - 17.04.2023

Termine für die Sonderprüfungen finden Sie hier

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Zulassungsbeschränkte Prüfungen:

Organisation (Prof. Hartz)

Anmeldezeitraum: 20.03.  29.03.2023

Prüfungsdatum: folgt

Zugelassen (Matrikelnummer):

3069923
3081811
3075600


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Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

https://www.wiwi.uni-due.de/studium/coronavirus/

Informationen zum Nachteilsausgleich und Mutterschutz

Nachteilsausgleich/Mutterschutz

Info zur Einreichung von Attesten

Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau/Herrn (Sachbearbeiter bitte unbedingt angeben)
Universitätsstr. 2
45117 Essen

Sollten Sie Ihre Krankmeldung während der Sprechstunde abgeben, oder in unser Briefkasten einwerfen, bitten wir ebenfalls, dieses wie oben beschrieben, vorzubereiten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihr Sachgebiet Prüfungswesen

Weiterführende Informationen zu den Attesten finden Sie hier (unter "Rücktritt von der Prüfung")

Vorgezogene Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

Rekroratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums WS 2018/2019

Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung gemäß dieser Liste

https://www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Studium-und-Lehre/Master-Module_Zulassung-unter-Vorbehalt.pdf

erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System. Bei eventuellen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeitung.

Regelungen für die Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de

Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).

Die Anmeldefristen zum Nachtermin im selben Semester wird über den Rahmenterminplan bekanntgegeben.

Die Anmeldefristen für Sonderprüfungen werden ebenfalls gesondert  auf dieser Webseite veröffentlicht.

Probleme bei der An- oder Abmeldung

Sollten bei der An- bzw. Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, müssen diese umgehend (während der An-/bzw. Abmeldefrist!) der zuständigen Sachbearbeitung per E-Mail gemeldet werden. Meldungen außerhalb der Fristen werden nicht berücksichtigt.

Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester

 Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin nicht bestanden haben
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür die Note 5,0
  erhalten haben.
- einen Freiversuch unternommen haben

Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.

Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich ggfl. selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt! 

Anträge

 

Hinweis zum Antrag auf Anerkennung: Die zweite Spalte auf dem Bogen "Auflistung der beantragten und anzurechnenden Leistungen" ist vom Studierenden zwingend auszufüllen, da sonst eine Prüfung der Anrechnung nicht möglich ist.

Allgemeines

Allgemeines

Aktueller Hinweis aufgrund des Coronavirus: Bitte reichen Sie den Anerkennungsantrag sowie die notwendigen Unterlagen per E-Mail oder per Post an den Bereich Prüfungswesen ein. Die Originale müssen nachgereicht werden

(Stand: 21.01.2021)

 

Informationen zum Praktikum VWL Bachelor


Bitte reichen Sie zur Anerkennung das Praktikumszeugnis und den Praktikumsbericht (unterschrieben vom Studierenden und der Firma) mit dem ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" hier ein.

  • Anleitung zur Erstellung des Praktikumsberichts

Ihr Praktikumsbericht sollte einen Umfang von 1 bis maximal 2 Seiten aufweisen (maximal 5000 Zeichen). Angaben zum Arbeitgeber sowie den Formalitäten solten möglichst knapp gehalten werden.
Im Praktikum sollen fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie nichtfachliche Kompetenzen erworben werden, indem Einblicke in Organisation und Geschäftstätigkeit von Betrieben, sowie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickelt werden.

Daher dient Ihr Praktikumsbericht vor allem dazu, zu bewerten, inwiefern die obigen Aspekte im Praktikum berücksichtigt wurden. Insbesondere ist der Bezug zum Studium hervorzuheben.  

Leitfaden zur Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit (berufsfeldbezogenes Praktikum)

Terminpläne

 

Rahmenterminplan WS 2022/23 bis SS 2023

 

Prüfungsplan

Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Des Weiteren können Sie diese in Ihrem HisInOne Portal unter "Mein Studium --> Meine Belegungen"  einsehen.


Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich - bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten!

Weitere Hinweise zur An- und Abmeldung von Prüfungen finden Sie hier.

 

Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite

Vertretung
 

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Links

Anmeldephasen für die kommenden 
Semester:

SS 2023
Erster Termin
01.05.-12.05.2023
Zweiter Termin
21.08.-01.09.2023