Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Studiengang
Campus Essen, Universitätsklinikum
Studienabschluss
Staatsexamen
Studienbeginn
Wintersemester
Regelstudienzeit
12 Semester und 3 Monate
Beschreibung des Studiengangs
Die ärztliche Ausbildung umfasst
- Ein Studium der Medizin von sechs Jahren und drei Monaten und eine praktische Ausbildung "Praktisches Jahr" von 48 Wochen,
- eine Ausbildung in erster Hilfe,
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
- eine Famulatur von vier Monaten, welche mindestens einen Monat in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung und mindestens zwei Monate in einem Krankenhaus durchgeführt werden muss,
- die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.
Studienverlauf
Prüfungen/ECTS-Credits
Der erste Studienabschnitt umfasst 4 Semester.
Legende:
a: Die vorgeschriebenen 20 Unterrichtsstunden für das Seminar werden durch die Teilnahme an
den Teilen I und II erbracht.
Der zweite Studienabschnitt umfasst 6 Semester Regelstudienzeit und das Praktische Jahr. Detailierte Studienpläne sind zu finden auf den Webseiten der medizinischen Fakultät.
Im Vergleich zu vielen anderen Studiengängen weist das medizinische Studium auch zwischen den zwei Ärztlichen Prüfungen eine hohe Prüfungsdichte auf. Die Medizinerausbildung wurde im Jahre 2002 durch Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) umfassend neu strukturiert. So tritt die Rolle der Vorlesung als zentrales Vehikel der Wissensvermittlung deutlich zurück zugunsten alternativer Unterrichtsformen.
Informationsmaterial
Zugang zum Studium
Zugangsvoraussetzungen
-
Allgemeine Hochschulreife
-
Ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Der Zugang zum Studium der Humanmedizin für Studieninteressierte ohne Allgemeine Hochschulreife ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 08. März 2010 geregelt sowie durch die Ordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010 geregelt
Zulassung
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt online über hochschulstart (Stiftung für Hochschulzulassung). Informationsunterlagen sind unter www.hochschulstart.de, in Gymnasien, Hochschulen und Arbeitsagenturen erhältlich.
Bewerbungsfrist: Bis 15. Juli jeden Jahres (Achtung: 31.05 für sogenannte „Altabiturienten“)
Studienplatzvergabe-Zulassungskriterien:
20 Prozent Abiturbestenquote
20 Prozent Wartezeitquote
60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen: Dieses Auswahlverfahren der Universität Duisburg-Essen ist durch die Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens geregelt. Die Bewerbung erfolgt in jedem Fall zunächst über hochschulstart.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich zentral über uni-ASSIST e.V. in Berlin (Bearbeitungsgebühr 50 EUR).
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Lt. § 3 der Studienordnung wird erwartet, dass Studierende zu Beginn ihres Studiums Kenntnisse der deutschen Sprache insoweit erwerben und gut beherrschen, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse in mündlichen wie schriftlichen Prüfungen darstellen können und mit Patienten kommunizieren können. Ansonsten werden bei Studienbewerberinnen und –bewerbern mit Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurden, Sprachkenntnisse vom Niveau DSH-2 erwartet.
Approbation
Nach bestandener Ärztlicher Prüfung des Zweiten Abschnitts kann der Antrag auf Approbation gestellt werden.
Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt
Das Medizinstudium soll dazu befähigen, ärztlich tätig zu sein und eine ärztliche Weiterbildung beginnen zu können. So definiert die Medizinische Fakultät am Campus Essen in ihrer Studienordnung die Studienziele. Hierbei steht aber nicht nur ein Aspekt der ärztlichen Tätigkeit, der direkte Umgang mit Patienten, im Vordergrund. Der ärztliche Beruf kann vielfältig ausgeübt werden: wir finden Ärztinnen und Ärzte nicht nur am Krankenbett, sondern auch in Wissenschaft und Forschung, öffentlichem Gesundheitsdienst und in der Industrie.
Alle Ärztinnen/Ärzte durchlaufen eine in der Approbationsordnung vom Gesetzgeber festgelegte Ausbildung, das Medizinstudium. Während des Studiums erhalten sie ein naturwissenschaftlich fundiertes Bild über Krankheiten des Menschen und deren Therapie. Der Gesetzgeber vermeidet die Definition des Berufsbildes der Ärztin/des Arztes. Dieses verändert sich mit der Entwicklung der Medizin und den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft, sodass es ein allgemein gültiges "Berufsbild des Arztes" nicht geben kann.
Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt [Isa]
Kontakt und Beratung
Fachbereich
Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum am Campus Essen
Studiendekan
Prof. Dr. Joachim Fandrey
Institut für Physiologie, IG I, 8. OG.
Hufelandstr. 55, Tel.: 0201/723-4601
Sprechzeiten: Mi 15.00 - 17.00 Uhr nach Anmeldung im Studiendekanat (0201/723-4550)
Beratung im Dekanat
Dipl.-Kffr. Andrea Prause
Referentin des Studiendekans; insbes. Wahlfach - und Blockpraktikums-Angelegenheiten
Dekanatsgebäude, Zimmer 6, EG
Hufelandstr. 55, Tel.: 0201/723-4550
Sprechzeiten: Mo 11.00 - 13.00 Uhr, Mi und Fr 10.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Dipl. Sozialwirt Matthias Heue
Dekanatsgebäude, Zimmer 6a, EG
Hufelandstr. 55, Tel.: 0201/723-1322
Sprechzeiten: Di 11.30 - 14.00 Uhr, Do 10.30 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Fachberatung
Prof. Dr. med. Eric Metzen
Institut für Physiologie,
IGI, 7. OG, Raum 4
Tel.: 0201/723–4616 (Sekretariat)
Sprechstunden nach Vereinbarung
Zweiter Studienabschnitt (klinische Semester)
Prof. Dr. Stefan Gesenhues
Lehrgebiet Allgemeinmedizin
Pelmanstr. 81, Anbau, EG, Tel.: 0201/8778690
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Fachschaft:
Audimax/Bibliotheksgebäude
Tel.: 0201/723-2853, Hufelandstr. 55
Sprechzeiten
www.uni-due.de/fachschaft-medizin
Landesprüfungsamt
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA)
