ZuS Studieren (Prüfung)

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt im Rahmen einer Anerkennungsveranstaltung.

Den Termin der nächsten Anerkennungsveranstaltung finden Sie unter Termine.

Die Prüfungsanmeldung kann erfolgen, wenn im Rahmen der Anerkennungsveranstaltung der Belegbogen "Nachweise zur Zusatzqualifikation Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)" inklusive der entsprechenden Nachweise für die eingetragenen Veranstaltungen von den Berater_Innen geprüft und als vollständig anerkannt wurde. Für die Prüfungsanmeldung erhalten Sie von den Berater_Innen ein Handout mit den wichtigsten Informationen zur Prüfung sowie ein Anmeldeformular, das Sie ausgefüllt zusammen mit dem Belegbogen bei der Koordinationsstelle ZuS (R09 S04 B94) oder während der Anerkennungsveranstaltung bei den Berater_Innen abgeben bzw. im Moodle-Raum der Anerkennungsveranstaltung hochladen.

Hinweis: Bitte beachten Sie für die Organisation Ihrer Prüfung, dass von der Anerkennung des Belegbogens bis zum Termin der mündlichen Prüfung einige Wochen vergehen. Kommen Sie daher bitte zeitig zu einem Anerkennungstermin.

Die Prüfung wird von zwei Dozent_Innen des Instituts Deutsch als Zweit- und Fremdsprache abgenommen.

Im Rahmen der Prüfungsanmeldung können Sie Ihre Wunschprüfer_Innen aus dem Institut DaZ/DaF angeben. Die Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Information, welche Prüfer_Innen für Sie zuständig sind, erhalten Sie wenige Tage nach Ihrer Prüfungsanmeldung per Mail. Bitte kontaktieren Sie dann innerhalb der nächsten zwei Wochen Ihre beiden Prüfer_Innen.

Format der Prüfung: Die mündliche Prüfung wird entweder in Präsenz durchgeführt oder online. Das Format der Prüfung wird von den beiden Prüfer_Innen und dem Prüfling einvernehmlich festgelegt. Hierbei sind auch die aktuellen Corona-Regelungen der Universität Duisburg-Essen zu beachten.

 

Zeitliche Planung der Abschlussprüfung

Wer sich für die Abschlussprüfung ZuS anmelden möchte, sollte bei der Planung mehrere Fristen berücksichtigen. Hierzu gehören der Termin der Anerkennungsveranstaltung, die organisatorische Frist für die offizielle Benachrichtigung des Prüflings und der Prüfer_Innen über den Beginn des Prüfungsprozesses, die Absprachen für das Thema und den konkreten Prüfungstermin, die Vorbereitungszeit für die Prüfung, die Ausstellungsfrist für das Zertifikat und nicht zuletzt der Beginn des Referendariats. Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung noch eingeschrieben sein müssen, dass Sie aber mit bestandener Masterarbeit zum Semesterende exmatrikuliert werden.

Wer also sichergehen möchte, dass die Prüfungsphase nicht unnötig stressig wird oder die Abschlussprüfung nicht mehr ermöglicht werden kann, sollte auf folgende Weise rückwärts rechnen:

  • Das Referendariat beginnt immer zum 01. Mai und 01. November eines Jahres.
  • Eine Exmatrikulation nach bestandener Masterarbeit erfolgt spätestens zum Semesterende (31. März oder 30. September).
  • Für die Ausstellung des Zertifikats werden in der Regel zwei Wochen veranschlagt.
  • Für die Prüfung sollten Sie mindestens zwei Wochen Vorbereitungszeit rechnen.
  • Für die Konkretisierung des Themas und des Prüfungstermins haben Sie und die Prüfer_Innen nach Aufnahme des Prüfungsverfahrens zwei Wochen Zeit. Jeder Prüfling sollte außerdem mindestens einmal einen Sprechstundentermin bei seinem Erstprüfer/seiner Erstprüferin wahrnehmen, also zusätzlich mindestens eine Woche einplanen.
  • Der Belegbogen wird im Rahmen einer Anerkennungsveranstaltung überprüft und bei Vollständigkeit einbehalten, da er Teil der Prüfungsunterlagen ist. Die Aufnahme des Prüfungsverfahrens erfolgt in der Regel spätestens eine Woche nach der Abgabe des anerkannten Belegbogens.
  • Achtung: Rechnen Sie auch Verzögerungen ein: Es gibt Auswärtstermine der Prüfer_Innen und Urlaubszeiten!

Wenn Sie das Referendariat im Mai beginnen möchten, sollten Sie also bereits im Dezember die Anerkennungsveranstaltung aufsuchen. Beginnen Sie das Referendariat im November, kommen Sie bitte schon im Juni zur Anerkennungsveranstaltung.

Möchten Sie das Zertifikat den Unterlagen für die Schule beifügen, beachten Sie bitte zusätzlich folgende Fristen:

  • Zertifikat bis zum 31. März → Prüfungstermin und Thema bis zum 31. Januar verbindlich vereinbaren
  • Zertifikat bis zum 30. September → Prüfungstermin und Thema bis zum 15. Juli verbindlich vereinbaren

Thema der Abschlussprüfung

Die mündliche Abschlussprüfung sollte thematisch die in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse aufgreifen. Hierbei bearbeiten Sie eine anwendungsbezogene Fragestellung unter Berücksichtigung relevanter Forschungsliteratur und diskutieren diese mit Ihren Prüfer_Innen. Beispielweise können Sie ein eigenes Projekt (z.B. Sprachstandsdiagnose, sprachbildender Unterricht u.a.) für die mündliche Abschlussprüfung entwickeln, vorstellen und reflektieren. Das Projekt muss dabei neu konzipiert werden und darf nicht Bestandteil einer bereits erbrachten Prüfungs- oder Studienleistung gewesen sein.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung dauert 30 Minuten und besteht
1. aus einer Präsentationsphase (ca. 15 Minuten) und
2. aus einem fachlichen Prüfungsgespräch (ca. 15 Minuten).
Beides wird benotet, und zwar sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch hinsichtlich der Gestaltung und der Sprache.

Für den Prüfungsprozess gelten folgende Fristen:

Anerkennung des Belegbogens -> frühestens vier Wochen später Abschlussprüfung
Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der offiziellen Zulassungsmail zum Prüfungsprozess -> Mail des Prüflings zur Kontaktaufnahme an beide Prüfer_Innen
Verbindliche Vereinbarung des Prüfungstermins und des Themas bis zum 31. Januar -> Zertifikat bis zum 31. März
Verbindliche Vereinbarung des Prüfungstermins und des Themas bis zum 15. Juli -> Zertifikat bis zum 30. September
Spätestens drei Tage vor der Abschlussprüfung -> Zusenden der Präsentationsmaterialien an beide Prüfer_Innen

 

Prüfungsvorbereitung

Wenn Sie weitere Informationen zur Prüfungsvorbereitung benötigen, nutzen Sie bitte die folgende PDF-Datei: 

Klicken Sie bitte hier.

Benotung

Die Note der Abschlussprüfung wird auf dem Zertifikat aufgeführt.
 

Wiederholung der Prüfung

Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie wiederholen.