FAQ zum Thema Promotion

Muss ich mich zur Promotion einschreiben?

Gemäß der Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen ist während der Promotionszeit eine Einschreibung im Promotionsstudiengang verpflichtend.
Die Einschreibung erfolgt im Sachgebiet Einschreibungswesen.

Promovierende an der Universität Duisburg-Essen müssen sich nach der Zulassung durch den Promotionsausschuss für das Promotionsstudium immatrikulierten.

Anbei finden Sie ein Handout Handout English für den Immatrikulations-Ablauf an unserer Hochschule.

Nach den Bestimmungen des Hochschulgesetzes (§ 67 Abs. 5) sind Zugangsberechtigte zum Promotionsstudium als Doktorandinnen und Doktoranden einzuschreiben. Die Einschreibungsordnung kann die Einschreibung unter Berücksichtigung der generellen Regelstudienzeit in angemessenem Umfang befristen.

Nach § 2 Abs. 4 der gültigen Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen wird die Einschreibung demnach für alle Promotionsvorhaben grundsätzlich auf 10 Semester befristet. Eine Einschreibung über diesen Zeitraum hinaus kann nur bei Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses erfolgen und ist bei der Rückmeldung für jedes weitere Semester vorzulegen.

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Welche Unterlagen benötige ich zur Einschreibung?

Für eine Einschreibung benötigen Sie den Antrag auf Einschreibung. Diesem Antrag können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen für die Einschreibung erforderlich sind.

Außerdem ist eine Bestätigung Ihres Promotionsvorhabens sowie der Erhebungsbogen für die Promovierendenstatistik beizufügen. Die Bestätigung stellt der Promotionsausschuss aus.

Informationen dazu erhalten Sie in der Fakultät oder im Sachgebiet Einschreibungswesen.

Die vom Promotionsausschuss ausgestellte Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht älter als 1 Jahr sein.

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Muss ich als Promotionsstudent den Semesterbeitrag bezahlen?

Der den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist grundsätzlich zu entrichten. Die Einschreibung zum Zwecke der Promotion stellt keine Ausnahme dar.

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Habe ich einen Studierendenstatus, wenn ich mich zum Zwecke der Promotion einschreibe?

Eine Einschreibung in einen Promotionsstudiengang gleicht in allen Punkten der Einschreibung in einen anderen Studiengang. Somit haben Sie den Status eines Studierenden mit allen Vergünstigungen.

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Wie lange kann ich für eine Promotion eingeschrieben bleiben?

Gemäß § 2 Abs. 4 der Einschreibungsordnung ist die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang grundsätzlich auf 10 Semester befristet. Eine Einschreibung über diesen Zeitraum hinaus kann nur bei Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses erfolgen und ist bei der Rückmeldung für jedes weitere Semester vorzulegen.

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

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