FAQ zum Thema Semesterbeitrag

Was passiert wenn ich den Semesterbeitrag zu spät bezahle?

Bei einer verspäteten Zahlung wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben. Dieser Betrag ist mit dem Semesterbeitrag in einer Summe zu zahlen. Sollten Sie bereits exmatrikuliert worden sein (hier ist die Widerspruchsfrist zu beachten!), ist nach erfolgter Zahlung die Kontaktaufnahme mit dem Bereich Einschreibung erforderlich, da die Exmatrikulation nicht automatisch durch die Zahlung des Semesterbeitrages aufgehoben wird. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungseingang erst ca. 3 – 5 Werktage später in unserem System abrufbar ist.

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Was muss ich nach der Überweisung des Semesterbeitrags beachten?

Nach der Überweisung des Semesterbeitrags brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Die Verbuchung des Semesterbeitrages erfolgt automatisch und dauert in der Regel 3 bis 5 Werktage. Ein Nachweis durch Zusendung eines Überweisungsbelegs ist nicht erforderlich.

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Kann ich mich vom NRW/VRR-Ticket befreien lassen?

Grundsätzlich muss jeder Studierende den kompletten Semesterbeitrag inkl. Mobilitätsbeitrag bezahlen. Mögliche Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem § 6 der Beitragsordnung der Studierendenschaft,

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Ich habe mich exmatrikuliert. Wird mir der Semesterbeitrag erstattet?

Eine Erstattung der entrichteten Beiträge wird abhängig vom Zeitpunkt der Exmatrikulation vorgenommen:

Übersicht der Möglichkeiten zur Erstattung des Semesterbeitrages:
 

I. Rechtliche Grundlagen

  • Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen
  • Beitragsordnung des Studierendenwerks Essen-Duisburg
  • Ordnung zur Rückerstattung und Übernahme der Kosten des Mobilitätsbeitrages der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen

II. Einzelfälle

  • Exmatrikulation von Ersteinschreibern/Neueinschreibern/Rückmeldern
    vor Semesterbeginn

    ⇔ Erstattung des kompletten Betrages (inkl. Semesterticket)
  • Exmatrikulation vor Ersteinschreibern/Neueinschreibern
    vor Vorlesungsbeginn

    ⇔ Erstattung des kompletten Betrages (inkl. Semesterticket)
  • Exmatrikulation von Rückmeldern vor Vorlesungsbeginn
    ⇔ Keinerlei Erstattung durch den Bereich Einschreibungswesen
    ⇔ Erstattung des Semestertickets auf Antrag durch den AStA
  • Hochschulwechsel innerhalb von zwei Wochen nach Semesterbeginn
    ⇔ Erstattung des Studierendenwerksbeitrages bei Vorlage einer
        Studienbescheinigung der aufnehmenden Hochschule
    ⇔ Erstattung des Semestertickets auf Antrag durch den AStA
  • Hochschulwechsel im laufenden Semester an der Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Essen-Duisburg (nur Folkwang Universität der Künste oder Hochschule Ruhr West)
    ⇔ Erstattung des Studierendenwerksbeitrages bei Vorlage einer
        Studienbescheinigung der aufnehmenden Hochschule
    ⇔ Erstattung des Semestertickets auf Antrag durch den AStA

III. Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages wegen Ableistung eines
     Auslandssemesters oder eines Praxissemesters erfolgt der Antrag durch den
     AStA. Auszahlungen erfolgen zum Semesterende.

     ⇔ Die Anträge sind auf den Seiten des AStA zu finden: klick.

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Wie hoch ist der Semesterbeitrag bei einer Beurlaubung?

Grundsätzlich werden beurlaubte Studierende vom Ticket befreit. Eine Nutzung des NRW/VRR-Tickets ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Der AStA-Beitrag ist in jedem Fall einer Beurlaubung zu zahlen. In welchen Fällen einer Beurlaubung der Sozialbeitrag bezahlt werden muss, entnehmen Sie der Beitragsordnung des Studentenwerks.

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Muss ich als Promotionsstudent den Semesterbeitrag bezahlen?

Der den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist grundsätzlich zu entrichten. Die Einschreibung zum Zwecke der Promotion stellt keine Ausnahme dar.

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Muss ich für ein Teilzeitstudium den vollen Semesterbeitrag bezahlen?

Ja, auch für ein Teilzeitstudium muss der voller Semesterbeitrag entrichtet werden.

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

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