Fachpraktikum
Während des Studium müssen zwei Industriepraktika gemacht werden: ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum. Informationen zum Grundpraktikum findet ihr hier.
Für die Wahl des richtigen Betriebes sollte darauf geachtet werden, dass er bei der IHK als ausbildender Betrieb gemeldet ist und den Anforderungen der Praktikumsordnung entspricht (KFZ-Werkstatt geht z.B. nicht). Bei Unsicherheiten bitte mit dem Praktikantenamt Rücksprache halten, das erspart später einigen Frust.
Fachpraktikum
Im Studienverlauf soll das Fachpraktikum das Studium ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen. Das Fachpraktikum ist für das 7te Fachsemester vorgesehen. Dieses Praktikum ist Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit. Das heißt solange das Fachpraktikum nicht anerkannt ist, kann man die Bachelorarbeit nicht beim Prüfungsamt anmelden. Für das Fachpraktikum erhält man 12 ECTS-Credits.
Die Dauer des Fachpraktikums beträgt 12 Wochen. Die Tätigkeiten des Grundpraktikums können aus vier Bereichen FP1 bis FP10 gewählt werde. Die Bereiche sind in betriebstechnische und ingenieurmäßige Inhalte aufgeteilt.
Betriebstechnische Inhalte
- FP1: Oberflächentechnik, Wärmebehandlung
- FP2: Werkzeugbau, Vorrichtungsbau
- FP3: Instandhaltung, Wartung, Reparatur
- FP4: Messen, Prüfen, Qualitätskontrolle
- FP5: Fertigung, Montage
Ingenieurmäßige Inhalte
- FP6: Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Versuch
- FP7: Produktionsplanung und –steuerung
- FP8: Produktplanung und Produktmanagement
- FP9 Fachrichtungsbezogene praktische Tätigkeit nach Absprache mit dem Praktikantenamt
- FP10 Interdisziplinäres Projektpraktikum
Nähere Beschreibung zu den Bereichen findet ihr in der Praktikumsordnung unter Anhang A2. Für Vertiefungsrichtung Schiffstechnik weichen die Bereiche ab und sind unter Anhang A3 zu finden. Aus den zehn Bereichen müssen drei Bereiche nachgewiesen werden, wobei mindestens 4 Wochen aus dem betriebstechnischen Bereich (FP1 – FP5) stammen müssen. Die Dauer einer Tätigkeit muss mindestens eine Woche und maximal vier Wochen betragen.
Anerkennung der Industriepraktika
Die Praktika werden durch das Praktikantenamt anerkannt. Es sind folgende unterlagen für die Anerkennung nötig:
- Antrag zur Anerkennung
Der Antrag muss vom Studenten ausgefüllt und beim Praktikantenamt mit den anderen Unterlagen vorgelegt werden. - Praktikumszeugnis
Das Praktikumszeugnis wird von dem Betrieb ausgestellt und muss die ausgeführten Tätigkeiten im Praktikum beschreiben. - Berichtsheft
Über die berufspraktische Tätigkeit ein Berichtsheft anzufertigen, in dem laufend durch selbst erstellte Kurztexte, Skizzen, Schaltpläne u.ä. über eigene Arbeiten und Beobachtungen berichtet wird. Für das Berichtsheft ist die folgende Formatvorlage zu benutzen. Der Umfang des Berichts sollte 1 bis 2 DIN-A4 Seiten entsprechen. Jede Seite des Heftes muss dem Betriebsmitarbeiter unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen sein. - Ausbildungsnachweise
Das Formblatt „Ausbildungsnachweis“ ist in der Praktikumsordnung unter Anhang A4 (letzte Seite der Ordnung) zu finden. Die Ausbildungsnachweise sind für jede Woche des Praktikums auszufüllen und müssen auch von dem Betreuer im Betrieb unterschrieben und gestempelt werden
Zeugnisse und Berichtshefte müssen zeitnah, d.h. innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Praktikumsabschnitts beim Praktikantenamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind vor Beginn des Studiums erbrachte Leistungen.