Bewertung von Arbeitsplätzen

Arbeitsplatzbewertungen

Das Bewerten von Arbeitsplätzen im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik und Verwaltung unter tarifrechtlichen Aspekten ist ebenfalls ein Bestandteil des Aufgabenspektrums. Dies geschieht auf der Grundlage von Arbeitsplatzbeschreibungen, welche durch die jeweiligen Vorgesetzten der Beschäftigten formuliert werden.

Die Bewertung der dort beschriebenen Tätigkeiten erfolgt anhand tarifrechtlicher Kriterien und ermöglicht so eine objektive Aussage über die Wertigkeit des Arbeitsplatzes im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Aufgrund der Vielzahl an Bewertungen und Beratungen, sowie unserer Erfahrungen im öffentlichen Tarifrecht, stellen wir eine einheitliche und transparente Vorgehensweise bei der tarifgerechten Bewertung von Arbeitsplätzen und daraus resultierend, der Eingruppierung der Tarifbeschäftigten an der UDE sicher.

Sollten die in der Arbeitsplatzbeschreibung formulierten Tätigkeiten einmal nicht nachvollziehbar sein, erfragen wir im direkten Gespräch - im Rahmen eines Arbeitsplatzinterviews - das konkrete Aufgabenspektrum, die notwendigen Kompetenzen und Befugnisse sowie die organisatorische Zuordnung, um ein ganzheitliches Bild von dem jeweiligen Arbeitsplatz zu erlangen.

Arbeitsplatzbeschreibungen (APB)

Arbeitsplatzbeschreibungen dokumentieren

  • die von den Beschäftigten auszuführenden Tätigkeiten mit ihrer zeitlichen Gewichtung,
  • ihre organisatorische Eingliederung und
  • die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Befugnisse.  

Ausschließlich die so übertragenen Tätigkeiten und ihr relativer zeitlicher Anteil sind Grundlage für die Vergütung, nicht die Menge oder die Qualität der geleisteten Arbeit.

Arbeitshilfen zur Arbeitsplatzbeschreibung

Auch wenn kein Arbeitsplatz einem anderen völlig gleicht, gibt es an der UDE Arbeitsplätze, die sich hinsichtlich der dort ausgeübten Tätigkeiten sehr ähneln und sich somit nach Funktionen systematisieren lassen. Um den Vorgesetzten eine Hilfestellung bei der Erstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen zu geben, hat das OEOM für diese Funktionen Mustertätigkeiten gebildet.

Die Arbeitshilfe ist so zu verstehen, dass von den dort aufgeführten Mustertätigkeiten nur diejenigen auszuwählen sind, die der/dem Beschäftigten an dem jeweiligen Arbeitsplatz tatsächlich übertragen werden sollen.

Sollen andere Tätigkeiten übertragen werden als die musterhaft beschriebenen, sind diese individuell zu beschreiben und der Arbeitsplatzbeschreibung hinzuzufügen.