FAQs zur Masterarbeit

Häufige Frage zur Masterarbeit

Die folgende Übersicht dient zur Orientierung bei der Planung Ihrer Abschlussarbeit (Masterarbeit). Hintergrund der Fragen und Informationen sind wiederholte Anfragen an die Studienfachberatung (derzeit Dr. Elke Hochmuth, Mitglied der Prüfungsausschüsse).

Grundlagen der Informationen sind:

Die FAQ sind gegliedert nach folgenden Themenfeldern:

  1. Grundlegende Informationen zur Masterarbeit
  2. Themenfindung (vor der offiziellen Anmeldung)
  3. Anmeldung der Masterarbeit
  4. Bearbeitung der Masterarbeit (nach Anmeldung)
  5. Abgabe der Masterarbeit
  6. Bewertung der Masterarbeit

Achtung:

Alle immatrikulierten Studierenden unserer Studiengänge studieren nach der neuen gültigen Prüfungsordnung (unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns des Studiums).

 

Seit dem Wintersemester 2018/19 gibt es neue Prüfungsordnungen. Wesentliche Änderung: Der Studiengang „Sustainable Urban Technologies“ wurde umbenannt in Sustainable Urban Development. Studierende dieses Studiengangs, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium begonnen haben und nach wie vor die Studiengangsbezeichnung „Sustainable Urban Technologies“ auf ihrem Zeugnis verzeichnet haben möchten, müssen bei der Anmeldung der Masterarbeit einen Antrag dazu stellen (vgl. 34 (2)). Bitte fragen Sie dazu Frau Heckmann im Prüfungsamt.

Des Weiteren wurde für beide Studiengänge geändert: Die Gesamtnote des Zeugnisses wird aus allen Noten aller Module berechnet (vgl. §27). Die gilt für alle Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 18/19 oder später angefangen haben.

1) FAQ - Grundlegende Informationen zur Masterarbeit

Q1: Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit?
6 Monate (26 Wochen) nach schriftlicher Anmeldung (siehe PO §20 (5)).

Q2: Welchen Umfang muss die Arbeit haben?
Der Umfang der Masterarbeit muss mindestens 28.000 Wörter betragen (ohne Literaturverzeichnis und Anhang) (PO §20 (9)).

Q3: In welcher Sprache habe ich die Masterarbeit zu schreiben?
Studierende des Studiengangs „SUD“ haben ihre Masterarbeit in Englisch zu verfassen. Ausnahmen müssen über den Prüfungsausschuss geregelt werden. Studierende des Studiengangs UKGR können ihre Masterarbeit in Englisch oder Deutsch verfassen (PO §20 (8)).

2) FAQ - Themenfindung

Q4: Wie finde ich ein Thema für meine Masterarbeit?
Während Ihres Studiums haben Sie gewiss Themenfelder kennengelernt, die Sie besonders interessieren. Überlegen Sie, womit Sie sich intensiver über einen längeren Zeitraum auseinandersetzen möchten. Vielleicht sind Sie auch in Ihrem Praktikum auf ein interessantes Thema gestoßen. Ergibt sich daraus vielleicht schon ein Thema für die Abschlussarbeit? Vielleicht haben Sie auch für ihren beruflichen Werdegang bereits Präferenzen und möchten mit der Masterarbeit in diesem Bereich vertiefte Erkenntnisse gewinnen. Wenn Sie einen Themenbereich gefunden haben, suchen Sie bitte das Gespräch mit einem möglichen Betreuer, um das Thema einzugrenzen und genau festzulegen. Wichtig dabei ist, eine Forschungsfrage zu finden, die sie beantworten möchten.

Q5: Kann ich auch von eine/r/m Dozenten/in ein Masterarbeitsthema erhalten?
Ja. Fragen Sie einfach den Dozenten Ihrer Wahl. Er/Sie muss jedoch in Ihrem Studiengang lehren (PO §20 (4) und (12)).

Q6: Wer kann meine Arbeit betreuen?
Alle Dozenten_innen der Masterstudiengänge SUD und UKGR können eine Masterarbeit betreuen. Die von Ihnen gewählte Person sollte von Ihnen angesprochen werden und dem Thema zustimmen. Bitte holen Sie sich bei Ihrem/r Betreuer/in dann Tipps für die Bearbeitung.

In der Regel gilt, der/die Erstbetreuer-gutachter/in sollte von der UDE sein. Der/Die Zweitbetreuer-gutachter/in kann auch von einer anderen Universität oder außeruniversitären Einrichtung kommen(PO §20 (4) und (12)).

Q7: Können auch Externe (also nicht Universitätsangehörige) die Masterarbeit betreuen?
Ja, diese Personen müssen mindestens über einen akademischen Abschluss (mindestens Diplom oder Master) verfügen. Sie müssen jedoch von den jeweiligen Prüfungsausschüssen bestellt werden. Dazu kontaktieren Sie bitte die Fachberatung.

Q8: Kann die Masterarbeit im Ausland geschrieben werden?
Die Masterarbeit kann im Ausland geschrieben werden, jedoch muss sie an der UDE angemeldet werden und von einem/r Dozenten_in des Studiengangs betreut werden. Der/die andere Betreuer_in kann aus dem Ausland kommen und sollte der englischen Sprache mächtig sein (akademischer Abschluss notwendig).

3) FAQ - Anmeldung der Masterarbeit

Q9: Wann kann ich meine Masterarbeit anmelden?
Die Masterarbeit kann angemeldet werden, wenn Sie 75 Credits in Ihrem Masterstudiengang erworben haben (§20 (2)).

Q10: Wo und wie kann ich mich zur Masterarbeit anmelden?
Im Prüfungsamt; derzeit bei Frau Heckmann (nicole.heckmann@uni-due.de). Von ihr erhalten Sie einen Antrag, in dem Sie das Thema sowie die beide Betreuer-innen eintragen (beide Betreuer-innen müssen von Ihnen informiert werden und zur Betreuung zugestimmt haben). Dieser Antrag muss von Ihnen ausgefüllt beim Prüfungsamt wieder abgegeben werden. Sie erhalten dann den Abgabetermin Ihrer Masterarbeit vom Prüfungsamt. Mit Abgabe des ausgefüllten Antrags sind Sie dann zur Masterarbeit angemeldet.

Bitte beachten Sie, dass das Thema, das Sie auf dem Antrag angeben, völlig identisch mit dem Thema der fertiggestellten Arbeit sein muss ($20 (3)).

Bitte beachten Sie auch, dass beide Gutachter über das Thema von Ihnen informiert wurden und sie auch zur Betreuung der Masterarbeit zugestimmt haben. Andernfalls könnte es Probleme nach der Anmeldung geben.

Q11: Gibt es eine Anmeldefrist?
Nein.

4) FAQ – Bearbeitung der Masterarbeit

Q12: Besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Bearbeitungszeit?
Ja, in begründeten Fällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängert werden. Eine Verlängerung muss schriftlich vom Studierenden beim Prüfungsamt beantragt werden. Dieser Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Abgabetermin beim Prüfungsamt eingegangen sein (§20 (5)).

Q13: Was mache ich, wenn ich während der Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit krank werde?
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit wird in der Regel um die nachgewiesenen Krankheitstage verlängert: Bei Krankheit muss der/die Studierende seine/ihre Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes (ärztliche Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit o.ä.) nachweisen. Das Attest muss so schnell wie möglich beim Prüfungsamt abgegeben werden, insbesondere wenn die Krankheit unmittelbar mit dem Abgabedatum zusammenhängt. Das Prüfungsamt berechnet anhand der Krankheitstage die Unterbrechungszeit in der Bearbeitung und teilt dem Studierenden das neue Abgabedatum mit. Inhalt des ärztlichen Attestes muss die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sein (etwa der Hinweis auf bestimmte Schmerzen) und insbesondere die Angabe der sich daraus ergebenden Behinderung für die konkrete Prüfungsleistung. Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist zwar zweckmäßig, aber nicht entscheidend oder verpflichtend (§20 (5)).

Q14: Kann ich das Thema meiner Arbeit ändern?
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Anmeldung der Arbeit zurückgegeben werden. Die begründete Zurückgabe muss über den Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden. Nach Genehmigung können Sie dann ein neues Thema wählen (§20 (6)).

Q15: Gibt es Vorgaben zum Format der Masterarbeit?
Die Masterarbeit muss mindestens 28.000 Wörter haben (ohne Literaturverzeichnis und Anhang) (PO §20 (9)). Zudem geben Sie sie bitte in einem DIN-A4 Format in gedruckter und gebundener (Leimbindung und keine Spiralbindung) Form sowie in geeigneter elektronischer Form ab. (§20 (8)).

Erleichtern Sie bitte den Betreuern_innen das Lesen. Bitte wählen Sie ein gängiges und gut lesbares Format wie etwa (nur Vorschlag, bitte sprechen Sie Ihren Erstbetreuer_in an und klären Sie das Format und auch die von ihm präferierte Zitierweise):

Rand links: 3 cm;
Rand rechts: 3 bis 5 cm;

Rand oben: 2,5 cm;
Rand unten: 2cm;
Fußnoten: selbe Seite, fortlaufend nummeriert;
Zeilenabstand (Text): 1,5-zeilig;
Zeilenabstand (Fußnoten): einzeilig;
Schriftgröße (Text): 12 Punkt Times New Roman oder 11 Punkte Arial; Blocksatz, Silbentrennung;
Schriftgröße (Fußnoten): 10 Punkt Schriftart Times New Roman oder Arial.

5) FAQ – Abgabe der der Masterarbeit

Q16: Wo gebe ich die Masterarbeit ab?
Im Prüfungsamt, derzeit bei Frau Heckmann (Prüfungsamt).

Q17: Was genau habe ich dann am Abgabetermin im Prüfungsamt abzugeben?
Bitte geben Sie Ihre Masterarbeit fristgemäß im Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung in gedruckter und gebundener (Leimbindung und keine Spiralbindung) Form sowie in geeigneter elektronischer Form ab (§20 (8)).

Q18: Was muss ich bei der Abgabe beachten?
Sie müssen Ihre Arbeit spätestens am erhaltenen Abgabetermin beim Prüfungsamt einreichen. Das Thema der Arbeit muss mit dem Thema des Antrags zur Anmeldung absolut identisch sein.

Die Arbeit muss eine schriftliche Erklärung beinhalten, dass der_die Verfasser_in die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat sowie Zitate kenntlich gemacht hat (§ 20 (10)).

6) FAQ – Bewertung der der Masterarbeit

Q19: Wann bekomme ich in der Regel meine Note für die Masterarbeit?
Gemäß der Prüfungsordnung sollen die Betreuer/Gutachter_innen innerhalb von sechs Wochen die Arbeit begutachten. Die Begutachtung kann aber ggf. aufgrund der Arbeitsbelastung der Lehrenden auch länger dauern (§20 (14)).

Q20: Gibt es eine mündliche Prüfung zur Masterarbeit?
Die Prüfungsausschüsse von SUD und UKGR haben festgelegt, dass nur eine mündliche Prüfung zur Masterarbeit erfolgt, wenn die Noten der beiden Betreuer für die Masterarbeit erheblich abweicht (eine ganze oder mehr als eine ganze Note).

Q21: Kann eine nicht bestandene Masterarbeit wiederholt werden?
Ja, einmal (§21).

Q22: Ist mein Studium mit erfolgreich bestandener Masterarbeit abgeschlossen?
Ihr Studium ist nur dann vollständig abgeschlossen, wenn Sie insgesamt 120 Credits (incl. der 30 Credits für die Masterarbeit) erhalten haben. Es müssen also alle vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.